unterhaltsverzicht im tausch fürs sorgerecht???

  • hallo,
    erst mal kurz etwas zur situation. ich bin im 3 monat schwanger und würde mich gern ein wenig informieren. es geht darum: der vater des kindes war nur eine "flüchtige bekanntschaft" und wir haben uns leider nicht wirklich gut verstanden. leider, wie das immer so ist, ist daraus jetzt eine schwangerschaft entstanden, die ich gern auch zum abschluss bringen würde. allerdings gibt es probleme mit dem vater. der vater will das kind eigentlich nicht (auch nichts neues ;) ) und würde sich am liebsten aus der verpflichtung irgendwie befreien. allerdings, wenn das kind zur welt kommt und er somit finanzielle leistungen in form von kinderunterhalt bringen soll, will er für das sorgerecht des kindes kämpfen und sich nicht "kampflos" geschlagen geben. nun wäre ich damit einverstanden, dass der vater auf kinderunterhalt verzichtet, da es mir finanziell sehr gut geht, und mir stattdessen uneingeschränktes sorgerecht zuspricht. nun meine frage, gibt es da eine möglichkeit, die das ganze rechtlich regelt? also ich will nicht, dass der vater kontakt zu dem kind hat (aus persönlichen gründen) und verzichte auch gern auf das geld. das würde auch aus der sicht des vaters in ordnung sein. kann man das jetzt irgendwie noch rechtlich absichern, oder sind uns da die hände gebunden, weil der kinderunterhalt ja eigentlich dem kind zusteht??? und wie sieht das aus, wenn der vater auswandert in ein nicht eu-land. kann er dann trotzdem noch für kinderunterhalt belangt werden oder sind mir dann da die hände gebunden? gibt's da erfahrungen zu??


    nagut, ich hoffe ich konnte mein problem verständlich rüberbringen :)


    vielen dank schonmal im vorraus :)

  • Hallo,
    Also ich würde auf den Unterhalt nicht verzichten auch wenn es dir finanziell gut. Aber zum (entschuldige die saloppe Wortführung) poppen gehören immer zwei und wenn er und du nicht verhütet dann muss er auch mit diesen Konsequenzen leben.
    Ich glaube allerdings nicht das er Sorgerecht bekommt, weil du ja wie es sich ließt, nicht mal mit ihm verheiratet bist. Du wirst ihn als Vater eintragen lassen müssen, um Unterhaltsansprüche geltend machen zu können, und ihm ein Umgangsrecht einräumen (glaub ich). Aber Unterhalt muss er zahlen. Wenn er allerdings in ein nicht EU Land wandert, kann es mit dem Unterhalt schwierig werden. Aber denke dran. Du scheinst ihn ja nicht sonderlich zu mögen. Aber da kann das Kind nicht für. Dieses hat einen Anspruch auf seine Herkunft, und somit auch auf den Vater
    In diesem Sinne ;)
    Dampfross

  • Das Sorgerecht hast ganz automatisch du wenn das KInd geboren wird.Sofern er es möchte könnte er auf ein Umgangsrecht bestehen.Wenn er das Sorgerecht haben wöllte dann müßte er dir schon nachweisen das du nicht in der Lage bist dich um das KInd zu kümmern.Da du aber schon schreibst das er eigentlich kein richtiges Interesse an dem Kind hat und es ihm eigentlich nur um die finanzielle Seite geht würde ich an deiner Stelle erstmal abwarten.Um den Unterhalt wird er nicht herumkommen und darauf solltest du auch nicht verzichten.Es mag ja sein das es dir jetzt gut geht aber es kann auch mal anders kommen und du weißt ja auch noch nicht was dein Kind später mal machen möchte.

  • Einerseits möchtest du auf Unterhalt verzichten (was rechtlich - gesetzlich geregelt - unzulässig ist, denn es geht dabei nicht um "dich", so merkwürdig das klingen mag, sondern sind Ansprüche deines Kindes), andererseits interessierst du dich dafür, ob und wie du dann - je nachdem, wohin er auswandert (der Erzeuger), an den Unterhalt kommen könntest. Ich teile Kittys Meinung; dieser Mensch wird unter den gegebenen Voraussetzungen das Sorgerecht nicht erhalten (völlig abwegig) und unterhaltstechnisch gesehen: Du weißt nicht, was die Zeit noch bringt und als wie (über)lebensnotwendig sich die möglichen Unterhaltszahlungen im Laufe der Zeit noch herausstellen. .

  • Hallo,


    für die oben stehende Frage zwar zeitlich nicht mehr relevant - für ähnliche Fälle hätte ich trotzdem noch eine Antwort. Wenn man keine Vaterschaftsanerkennung unterzeichnet, dann muß der Vater nie Unterhalt zahlen, weil er ja unbekannt ist - er hat aber im Gegenzug nie die Chance ein Umgangs- oder gar Sorgerecht einzuklagen. Wäre in dem Fall vielleicht die beste Lösung - wenn weder Mutter noch Vater an einer gemeinsamen Elternschaft interessiert sind und die Mutter finanziell abgesichert ist.


    Es soll ja Beziehungen geben, die entweder gar nicht so bezeichnet werden können, weil sie nie bestanden oder wo die Eltern getrennt sind und so arg differieren in jeglicher Ansicht zur Erziehung, Weltsicht etc. und denen zusätzlich noch die menschliche Fähigkeit zu Kompromißbildung und respektvoller Kommunikation fehlt, daß eine gerichtlich erzwungene gemeinsame Erziehung z.B. nicht im Kindeswohl mündet, sondern in Kampf und Machtspiel auf Kosten der Kinder. Wird ein Sorgerecht von Seiten eines Elternteils erzwungen, um dem anderen eins auszuwischen aus Rache an der Verpflichtung zur Unterhaltszahlung oder aus Ärger an einer mißlungenen Beziehung ist dies einfach eine Katastrophe, die keine Unterstützung finden sollte.
    In dem Fall ist es doch für alle besser Unterhalt gegen Sorgerecht einzuhandeln - gesetzlich wohl nicht ganz korrekt, aber wer wills überprüfen.
    Dabei sind natürlich nicht diejenigen Eltern gemeint, denen beiden das Wohl ihrer Kinder am Herzen liegt und die auch wirklichen Umgang mit ihren Kindern wünschen und dies trotz Trennung in respektvoller Kommunikation mit ihrem Expartner dem Kind zuliebe zu klären in der Lage sind.

  • Hallo erstmal,


    um Dir jetzt mal etwas in Detail zu nennen,


    1. Bei unverheirateten hat die Mutter automatisch erstmal das alleinige Sorgerecht, allerdings kann der Kindersvater auf geteiltes Sorgerecht klagen, was wohl laut der jüngsten rechtsprechung auch erfolg haben wird. Die Alleinige Aussage es war nur eine "Bekanntschaft" wird nicht ausreichen, das Sorgerecht abzuwähren.
    Denn wie schon oben beschrieben geht es hier um das Kindesrecht nicht um Deines.


    2. Ob du den Unterhalt einforderest bleibt Dir überlassen, wo kein Kläger da kein Richter.


    3. Den Umgang mit dem Kind mußt Du zulassen, es können sogar Strafen verhängt werden, wenn Du den Ungang verweigerst. Denn der Vater hat nicht nur das Recht, er hat sogar die Pflicht.
    Ebenfalls gilt hier eher das Recht des Kindes auf Umgang mit dem Vater.


    4. Auch wenn das Verhältnis zwischen Dir und dem Vater eher lockerer Natur war bzw. ist, wie ebenfalls oben schon geschrieben, Ihr hattet ungeschützt Geschlechtsverkehr, nun müßt ihr euch mit den Folgen auseinandersetzten.


    5. IMMER DARAN DENKEN; ES GEHT IN ERSTER LINIE UM DAS KIND; NICHT UM EUCH.