Ist es formaljuristisch möglich, als sogenannter Aufstocker von der ARGE zu einem 1 EUR- Job herangezogen zu werden? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen geht das?
Bei 16 Std Pro Woche (also vom Arbeitgeber in der Gleitzone versichert) und 450 EUR regelmässiges (also monatliches)
Erwerbseinkommen Brutto. Das wären Netto ungefähr 390 EUR.
Ich meine, es ist mir aus der Praxis zwar noch nicht zu Ohren oder zu Augen gekommen.
Aber eben mal formaljuristisch nachgefragt.
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Die Antwort ist JA!
Natürlich hängt es auch von Deinem Sachbearbeiter ab, aber formaljuristisch ist es durchaus möglich.
Kenne einige MAEler die auf Minijobbasis tätig sind und zusätzlich eine MAE Maßnahme zugewiesen bekommen haben. Wie sie das zeitlich organisieren bleibt meistens ihnen überlassen - denn Heutzutage wollen alle AGs dass man zeitlich flexibel für SIE einsetzbar ist. Aber das ist ein anderes Thema.Mit Deinem Einkommen deckst Du bestimmt nicht mal 50% Deines Bedarfs ab (d.h. Du bist kein Aufstocker im eigentlichen Sinne, sondern Dein Einkommen wird unter Berücksichtigung der Freibeträge angerechnet, d.h. in Deinem Fall vielleicht max 200 Euro Netto? ) und 16Std. pro Woche wird im Regelfall wohl auch nicht mal als Teilzeitstelle bewertet. Ist leider so, aber wie gesagt, das hängt auch ganz viel von Deinem Sachbearbeiter beim JobCenter und vom JobCenter an sich, ab. Hier in Berlin gibt es schon bezirklich riesen Unterschiede bei den "Zuweisungspraktiken".. In meinem Bezirk ist es schon "normalität" dass Minijobber auch gleichzeitig MAEler sind - während es im Nachbarbezirk eher ungewöhnlich ist und eigentlich nur dann in Betracht gezogen wird, wenn der Kunde explicit dannach fragt. Dabei darf man natürlich nicht außer Acht lassen, dass es immer noch einige wenige Maßnahmen gibt, in denen sich die MAEler wirklich nur die Nägel kauen und gar nicht wissen wohin vor lauter langer Weile, davon kenne ich auch ein paar und die können und wollen sogar Beides. Wie gesagt, kommt immer drauf an, wie Dein Sachbearbeiter drauf ist, und wie realistisch er/sie die Maßnahme und die jeweilige Arbeit einschätzt. Gibt auch genügend Sachbearbeiter und Fallmanager, die grundsätzlich davon ausgehen, dass man sich in seiner MAE Einsatzstelle zu Tode langweilt.
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