Lebensmittelgutschein wg. Sanktionen?

  • Hallo,


    ich brauche mal Hilfe.


    Folgender Sachverhalt: Meine Nachbarin, lebt mit ihrem Lebensgefährten in einer BG. Die beiden haben jetzt seit 01.06. 30% Sanktionen.


    Ab wieviel Prozent Sanktionen steht den beiden ein Lebensmittelgutschein zu?
    Und ist das irgendwo im SGB geregelt?

  • Weil viel zu viele Hartz4-Empfänger auf dem Standpunkt stehen.


    - MIR STEHT ZU.....
    - MUß MIR GEWÄHRT WERDEN.....
    - HAB ICH ZU KRIEGEN.....
    und und und..........
    Auf der anderen Seite vergessen viele ihre Mitwirkungspflicht usw. usw. (ist mir zu müßig, hier alles aufzuzählen)
    Und wenn jemand Sanktionen erhält, wird das alles seine Gründe haben!!!!


    Warum stehen denn alle Hartz4-Bezieher in so einem schlechten Licht?
    Weil einfach viel zu viele auf der faulen Haut liegen und sich auf Kosten anderer einen schönen Tag
    machen.
    Punkt, Aus.
    Warum soll jemand, der Sanktionen erfahren hat, irgendwie noch Lebensmittelgutscheine bekommen.
    Das ist doch nur "verschoben". Anstatt Geld halt Gutscheine. Sind das Sanktionen???????

  • Hallo nochmal zusammen!


    Dann darf ich aus Eurer Antwortaus Ihrer schliessen, dass Eure ach so tolle "Demokratie" neue Probleme im Sinne der RAF bekommen will? Wenn Ihr so weiter macht wie bisher, dann haben wir überall Berliner Verhältnisse mit brennenden Autos und Erstürmungsversuchen der ARGE und all den Dingen! Und hört mit bloss auf mit irgendwelchen Kürzungsgründen! Falls mir jemand eine persönliche Mail zusenden möchte, meine E-Mail-Adresse kennt/kennen Sie ja. Gruß an das Forum