Erklärung dieser Bescheinigung

  • Hallo, wie genau soll man diese Bescheinigung verstehen. Mein Sohn unter 21) ist seit 05.2008 arbeitssuchend bei der Arge gemeldet und bezieht seitdem Alg2und Kindergeld. Jetzt überprüft die Familienkasse und wollte rückwirkend eine Bescheinigung vom Amt. In diesem Zeitraum wurde er 2 mal 100 % sanktioniert und genau diese Zeiträume haben sie so wie ich es sehe nicht bescheinigt.



    Hiermit bestätigen wir, dass der Obengenannte............ seit 05.05.2008 bis 31.10.2009 und vom 01.02.2010 bis 30.04.2010nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und als Arbeitssuchender bei der Kommunalen Verm.................gemeldet ist bzw. eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann und somit Bewerber für einen Ausbildungsplatz bei uns ist.


    Weiterhin wurde der Kunde darauf hingewiesen alle Berwerbungsbemühungen die bei der Suche nach einem Arbeitsplatz bzw. Ausbildungsstelle nötig sind nachzuweisen,so dass diese Vorraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld erfüllt sind.--------------------------------------------------------------------------
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    Ich verstehe nicht ganz warum


    1. hier irgendwie alle drei Möglichkeiten angegeben sind. Soviel ich weiß reicht es der F-Kasse doch aus wenn ein unter 21 jähriger ohne Arbeitsplatz arbeitssuchend gemeldet ist! Ausbildungssuchend ist doch wieder eine andere Variante oder?


    Und wie ist der letzte Satz gemeint?


    2. Warum ausgerechnet die jeweiligen 3 monate wo er 100% sanktioniert wurde hier nicht auftauchen; oder sehe ich da was verkehrt?Man wird doch wohl nicht automatisch als arbeitssuchen abgemeldet wenn man keine Leistug mehr bezieht oder?Normalerweise hatte er nämlich bewillgte Leistungen bis Juli 2010 die aber seit Mai bis Juli gestrichen sind.


    Sorry, ( für den langen Roman) aber vielleicht fasst sich ja jemand in Geduld und kann mir Antwort geben ,:confused: mir brennt das auf der Seele weil ichs nicht versteh' Mir erscheint die Bescheinigung für die Kasse nicht korrekt.

  • Das ist doch so und so alles ein hammer; was da abläuft. Das erste schreiben von der familienkasse bekam er ende april mit einer abgabefrist bis zum 15.06. Am 28 .ten mai hat er die bewilligungsbescheide per einschreiben zugesandt. 6 tage später ( es war noch lange nicht der 15.te hatte er das selbige schreiben als 2.te anlage schon wieder im briefkasten frist diesmal der 30.06. Keine anlage und nichts dabei. Nach anruf bei der familienkasse hieß es immer nur bearbeitungszeit 6 wochen etc. Da konnte einem noch nicht mal jemand sagen ob die bescheide nicht ausgereicht haben: geschweige denn wo die geblieben sind .Und jetzt stellt das amt so einen mist aus. Nur Rennerei und stress!!


    Das Beste aber ist; jetzt haben die die zahlung einfach eingestellt; ohne einen hinweis. Alles nicht zu glauben!!!:eek:

  • Kann es vielleicht sein, dass er sich beim amt hätte melden müssen da der sanktionszeitraum in die zweite hälfte der 6 monate fiel? Sprich hätte er von selbst wieder vorstellig werden müssen?? Muss man sich denn alle 3 monate neu arbeitssuchend melden? Vielleicht ist er nun bis zum nächsten Antrag des alg2 abgemeldet?


    Kennt sich da denn niemand mal aus??

  • Die Familienkasse zahlt auch wenn die Ausbildung abgeschlossen ist und zwar bis 21.Er muß aber arbeitssuchend gemeldet sein.Dabei spielt es keine Rolle ob er Leistungen bekommt oder nicht.Ich weiß ja nicht wie die Sanktionen zustande gekommen sind.Du müßtest bei der ARGE erfragen ob er durchgehend gemeldet war oder ob es zu einer zwischenzeitlichen abmeldung gekommen ist weil er vielleicht Termine nicht wahrgenommen hat.

  • Es ist egal, ob man Leistungen bezieht oder nicht. Hauptsache arbeits-/ausbildungssuchend gemeldet. Bis zur Klärung bei der F-Kasse wird die Zahlung eingestellt. Bei mir hat es vor kurzem auch gute 8 Woche gedauert bis die endlcih mal etwas gemacht haben und ich meine Nachzahlung bekam.