Frau zieht mit Kindern aus, verlangt Unterhalt, will nicht gem. Schulden zahlen

  • Hallo!
    Mein Problem ist folgendes: Ich habe mit meiner (Noch-)Frau zwei Kinder. Zusammen haben wir ein Haus gekauft und zusammen mit Krediten finanziert.
    Nun ist sie ausgezogen und verlangt Unterhalt für die Kinder. Den Unterhalt würde ich gerne zahlen, kann aber nicht, da ich vollends für die gemeinsamen Schulden aufkomme, da sie sich weigert weiter für das Haus zu zahlen, was sie ja nun nicht mehr bewohnt.
    Hinzu kommt, daß ich neben meiner Vollzeit-Arbeit die Kinder auch alle vier Tage betreue.


    Frage 1: Kann ich den Unterhalt mit den von ihr zu zahlenden Raten verrechnen?
    Frage 2: Kann ich den Unterhalt mindern, da ich ja auch für die Kinder da bin - und das auch nicht aufgeben möchte?

  • Hallo James,
    also zu frage 2 : nein alle 4 tage ist kein Grund den Unterhalt zu mindern.


    Nun zu 1: Die schulden auf dem Haus betreffen euch beide, d.h Deine Ex ist immernoch für die Bankverpflichtung Mitverantwortlich. Zahlst du allein weiter erhöht sich somit Ihr Vermögen das von dir gezahlt wird.Allerdings können die laufenden Raten als Einkommensminderdert angesehen werden. Bedeutet Einkommen minus 5% Berufsbedingte Aufwendungen minus Ratenzahlung = Bereinigtes Netto hiervon muß dann Unterhalt gezahlt werden.


    Deine Nochfrau muß einsehen das du bis jetzt noch Ihr Vermögen steigerst und Ihren Teil der Schulden abzahlst.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. So kann ich ja wenigstens noch ein wenig Hoffnung schöpfen. In jedem Fall habe ich einen Termin beim Anwalt besorgt und werde das alles in rechtskundige Hände legen.
    Mal schauen, was das noch gibt.