Wohnung u25 für Sohn von Mutter angemietet

  • Hallo , bin verzweifelt:( , wie schon sooft in den letzten 6 Jahren. Habe mit meinem ältesten Sohn (20) schon seit er in die Pupertät kam Probleme die mich sehr belasten. Seit meiner Trennung von meinem Exmann ( bei ihm wurde eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert; habe ich versucht meine beiden Jungs alleine nach bestem Gewissen grozuziehen. Der Vater hat sich nach der Trennung nie wieder um seine Kinder gekümmert ( weder emotional noch finanziell. Ich gehe seit ich denken kann voll arbeiten. Leider hat der Grosse die Spur verloren und es gab grosse Probleme so dass ich ihn als er 18 wurde aus der elterlichen Wohnung verweisen musste. Schule hingeschmissen; falsche Freunde , gekifft etc. Das Amt hat ihm damals eine eigene Wohnung genehmigt, die aber auf Dauer zu gross war. Dann habe ich als Mutter einen fatalen Fehler gemacht. Ich habe für ihn eine kleinere Wohnung angemietet und den Mietvertrag unterschrieben! ( Ja, ich weiß selbst schuld...):mad: Er bekam dann Alg2 und die vom Amt wollen ihm natürlich dazu verhelfen wieder auf die Beine zu kommen( Eingliederung etc) Das schafft er aber nicht ; es gibt immer wieder Sanktionen: Nun hat er auch noch sein Kindergeld welches er abgezweigt hat in Gefahr gebracht! Er müsste meiner Meinung nach ganz neu anfangen ( Therapeutische Hilfe); aber er sieht das alles nicht ein . Ich bin normalerweise ( nach Überprüfung meines Einkommens) nicht mehr Unterhaltspflichtig , aber ich kann ihn doch nicht obdachlos werden lassen!


    Nun zu meiner eigentlichen Frage; gibt es irgendeine Chance oder Möglichkeit
    dass die Arge die Wohnkosten für diese Wohnung doch wieder übernimmt obwohl ich der Vertrag ( freiwilliger Unterhalt) unterschrieben habe oder ist das aussichtslos?

  • wie unterschrieben


    weiß der vermieter, dass dein sohn darin wohnt.


    dannmach untermietvertrag


    du kannst auch mietvertrag jederzeit kündigen und damit die unterstützung des sohnes


    sehr verwirrend hier


    du kannst auch untermietvertrag mit sohn schließen, wenn vermieter einverstanden ist

  • Sorry, aber ich finde eher die Antwort sehr verwirrend und abgehackt!! Meiner Meinung nach habe ich doch alles beschrieben!


    Mein Sohn ist letztes Jahr im April von einer Wohnung die die Arge bezahlt hat in eine kleinere angemessenere Wohnung umgezogen. Dort wohnt er seitdem auch-ganz alleine-! Mit Wissen des Vermieters


    Ich schrieb doch bereits, dass ich die neue Wohnung für ihn angemietet und den Vertrag unterschrieben habe


    Ich bezahle also die Miete für Ihn; und meine Frage hier war ob es die Möglichkeiten gibt, dass die Arge die Mietkosten in Zukunft wieder übernimmt. Da ich das auf freiwilliger Unterhaltsbasis getan habe.


    Warum sollte ich die Wohnung kündigen?? Habe doch bereits geschrieben,, dass ich nicht möchte dass er eines Tages obdachlos wird; schließlich ist er nicht faul sondern hat psychische Probleme was er jedoch nicht einsieht.

  • genau aus dem grund, hat dir advokat vorgeschlagen, mit deinem Sohn einen Untermietvertrag abzuschliesen. Damit nicht mehr DU sondern die ARGE FÜR IHN die Miete zahlt. Das war doch auch Dein Anliegen. Oder ihr redet mit dem Vermieter, ob er mit Euch den MV abändert, so das dein Sohn der Hauptmieter ist. Jedoch denke ich, das ist nicht in Deinem Sinne, wegen evtl. spätererer Gefahr zur Obdachlosigkeit. Dabei solltest Du aber auch bedenken, jeder muß mal fallen, um dann ALLEINE wieder auf die Beine zu kommen. Du kannst Ihn nicht ewig unterstützen, er muß es auch lernen. Auch muß er die Therapie selber wollen. Es ist keine Vorschrift, aber ein guter Rat.

  • @ binenrw


    Vielen lieben Dank für deine Antwort;ja, das ist mir alles klar. Aber da spielt so viel eine Rolle. Ich werde nun auch mal zu einer Beratungsstelle gehen, weil ich einfach nicht mehr weiter weiß, aber ich glaube das gehört hier alles weiter nicht hin.


    Kannst Du mir das bitte mal mit dem Untermietvertrag näher erklären? Ich habe bisher mit soetwas keine Erfahrung. Ich schließe diesen mit meinem Sohn ab( Gibt es da bestimmte Formulare als sowas wie einen Mietvertrag U. wo bekomme ich den her? Und diesen muss dann mein Sohn bei der <Arge vorlegen? Aber.... wo geht denn dann die Miete von der Arge hin? Würde die Miete dann erst an mich gehen und ich würde diese dann an den Vermieter weiterleiten? Oder muss man dann den Vermieter angeben?


    Glaubst du, dass das Amt das so ohne weiteres macht oder könnte es da Probleme geben? Wie gesagt, die Wohnung liegt im angemessenen Bereich. Sorry, hoffe Du verstehst meine Fragen. Danke im vorraus

  • siehst du, hier läuft was schief


    bist du nun mieter oder dein sohn


    wenn du mieter bist, musst du deinen vermieter fragen, ob du untervermieten darfst


    eventuell kann aber der sohn auch in das mietverhältnis eintreten und du ausscheiden


    dein unterhalt in form von wohnungsstellung kann doch jederzeit beendet werden und dann muss arge wohnkosten übernehmen


    entweder machst du dir mehr gedanken als notwendig oder da ist mehr im argen, als wir wissen

  • 1. Mein Sohn wohnt in der Wohnung die ich für ihn gemietet habe und den Mietvertrag unterschrieben habe! Die MIete dafür überweise ich bis jetzt monatlich


    Ich wohne woanders!


    Meine Frage betraf jetzt eigentlich nur noch die Antragssausfüllung


    welchen Vertrag muss er dann beifügen; ich nehme an den Untermietvertrag?
    und da die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden soll; muss er dann auch mich angeben und ich leite die Zahlung dann weiter? oder muss er den Hauptvermieter angeben?


    Möchte doch nur, dass alles seine Richtigkeit hat ; im Argen liegt hier nichts!

  • so einfach geht das nicht mit untermietvertrag, du musst den vermieter um erlaubnis bitten
    du kannst nicht einfach die wohnugn untervermieten


    jetzt aber kommt die krux


    weiß denn der vermieter, dass dein sohn und nicht du dort wohnst?


    ansonsten machst du untermietvertrag gleich wie der mietvertrag, den du für diese wohnugn abgeschlossen hast; dein sohn reicht das dem amt ein udn beantragt übernahme


    fertig

  • Mein Sohn war doch mit dabei als wir die Wohnung angemietet haben; ergo ja, er weiß dass er dort wohnt! Das habe ich aber bereits schon erwähnt!


    Also ich erbitte jetzt dieErlaubnis und wenn er mir die gibt reicht Sohnemann den U- Mietvertrag mit ein....aber wen gibt er denn dann im Antrag an, Mich? oder den Hauptvermieter? Das ist doch jetzt noch die offene Frage die ich gerne beantwortet hätte - weil..... die Miete soll doch direkt an den Vermieter gezahlt werden! Das muss man doch im Antrag extra angeben. Ansonsten geht nämlich erst die Zahlung auf das Konto des Alg2 Empfängers. -DANKE-

  • Das das Amt die Miete direkt an den Vermieter (in dem Fall möchtest du ja nicht)zahlt, kann man beantragen. Man müsse dann Bescheid geben, wegen evtl. Zweckentfremdung oder so. Dann dürfte das auch klappen.