Brauche dringend Rat!

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe das mir hier vielleicht jemand Helfen kann.


    ich habe heute einen Erstattungsbescheid bekommen und soll der Arge ca. 75 Euro zahlen.
    Diese 75 Euro sind das Guthaben der Jahresabrechnung der Betriebskosten meiner Wohnung. Die Arge schreibt: "Nach Überürüfung der Jahresverbrauchsabrechnung habe ich festgestellt, dass der Betrag der nicht verbrauchten Kosten der Unterkunft in Höhe von 74,48 euro der Arge zu steht, da die Kosten der Unterkunft auch von der Arge erbracht wurden."
    Diese Aussage ist aber falsch, denn die Abrechnung geht über den Zeitraum vom 1.1.2009 bis 31.12.2009 und Leistungen beziehe ich erst seit Juli 2009.
    Ich habe gerade meinen Sachbearbeiter angerufen und versucht zu schildern, dass er doch nur die Hälfte beanspruchen dürfte, da der Rest doch vor der Zeit sei. Er räumte mir ein das seine Ausdrucksweise in diesem Falle nicht korrekt sei aber das es trotzdem ein Einkommen sei und der Arge zustehe. Da meinte ich, das man das Einkommen doch dann auf die Monate anrechnen müsste und das sind schließlich lediglich 6 euro und sicherlich anrechnungsfrei. Der Sachbearbeiter meinte nur, nein, es sei ja kein Erwerbseinkommen.


    Ich hoffe ihr könnte miene Bedenken nachvollziehen. Die Hälfte der 75 Euro sind ja völlig in Ordnung...


    Aber das Geld habe ich doch vor der Zeit der Arge zuviel bezahlt und bekomme es nun wieder oder verstehe ich das Falsch.


    Danke schonmal im vorraus!


    Lg

  • Also Bettyboop Leistungen welche Die ARGE nicht erbracht hat, kann sie auch nicht zurückverlangen.
    Lediglich die seit Beginn Deines Leistungsbezuges erbrachten und zuviel gezahlten Leistungen für KDU können zurückverlangt werden. Schau nochmal genau nach oftmals steht im Bescheid als Überschrift Abrechnungszeitraum von einem Jahr also 01.01. bis 31.12. und irgendwo steht dann nochmals in der Aufgliederung der genaue Abrechnungszeitraum also in Deinem Fall vom 01.07.2009 bis 31.12.2009.
    Sollte die ARGE aber wirklich von Januar bis Dezember 2009 eine Rückzahlung fordern, dann sofort schriftlich Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid einlegen. Telefonanrufe bringen nichts außer vielleicht Deinem Telefonanbieter.
    Klar ist aber auch, dass wenn Du Recht hast und der ARGE nur die die Hälfte der 74,48 € also 37,24 € zurückverlangen kann, Dir dann die verbleibenden 37,24 € im Zuflußmonat als Einkommen angerechnet werden.

  • die arge hat recht. es zählt das zuflussprinzip. auch wenn du 2009 überhaupt keine hartz4-leistungen bezogen hättest, das geld musst du zurück zahlen.


    muß Dir leider widersprechen es geht hier nicht um Einkommen sondern um eine Rückforderung aus Überzahlung KDU

  • Ich danke euch jetzt schon einmal für die schnelle Antwort und rege Teilnahme an meinem Problem.


    Lieber charly599, ich sehe das genauso wie du, die Arge möchte wirklich die Rückzahlung fürs ganze Jahr 2009 obwohl ich erst ab Juli Leistungen beziehe.
    Ich habe meinen Sachbearbeiter dann gefragt, was denn gewesen wenn ich im Dezember Leistungen beantragt hätte und er meinte dann, das ich das dann auch zurück zahlen müsste... ^^


    So wie du es mir eben erklärt hast ist es völlig verständlich. Und es ist dann auch in Ordnung wenn das als Einkommen berrechnet wird.


    Gruß Betty


    Ps: ja mit dem Telefonanbieter hast du recht ;-) bei den Ämtern ist schriftlich eh immer besser, aber ich dachte ich probiers mal ;-)

  • Hallo Lacki


    In dem vorliegenden Fall geht es ganz einfach nur darum. Dass die ARGE überzahlte Leistungen zurückverlangt. Es ist absolut unstrittig, dass der ARGE dies darf denn es ist ja ihr Geld.
    Strittig ist aber, dass in dem Zusammenhang Leistungen zurückverlangt werden die nicht erbracht wurden. Das Ganze hat in keinster Weise etwas mit einem Zufluss Prinzip zu tun.
    Sollte Dir Deine ARGE einmal zu viele Leistungen überwiesen haben z.B. wegen Computerfehler o.ä., will diese ganz einfach nur die Überzahlung zurück haben und wird Dir wohl diese Überzahlung nicht noch zusätzlich als Einkommen anrechnen.
    Richtig ist auch, dass Bettyboop aus dem ersten Halbjahr 2009, als Sie noch kein Hartz IV bezog eine Gutschrift hat welche NATÜRLICH in dem Monat wo sie bei ihr auf dem Konto erscheint nach dem Zufluss Prinzip behandelt und als Einkommen gewertet wird. Dies wird durch Bettyboop auch nicht in Frage gestellt und so akzeptiert. Die Frage hier ist eigentlich nur, ob die ARGE Geld zurückverlangen kann was sie im Vorfeld nicht gezahlt hat.
    Meinen Handwerker würde ich hochkantig zur Türe hinausbefördern wenn er vor mit stünde und für Leistungen abkassieren wollte welche er nie erbracht hat.


    Tut mir leid kann Deiner Argumentation nicht folgen

  • Zitat

    Die Frage hier ist eigentlich nur, ob die ARGE Geld zurückverlangen kann was sie im Vorfeld nicht gezahlt hat.


    ja, sie kann und wie du an hand der frage sehen kannst, macht sie es auch. diese frage ist übrigens eine der meistgestelllten fragen hier im forum. und wenn bettyboob eine nachzahlung der mietnebenkosten für den betroffenen zeitpunkt erhalten hätte, dann müsste ihr die arge dass auch bezahlen, sofern die kosten dafür angemessen sind.