Studentin 25 schwanger, alleinerziehend

  • Hallo,


    irgendwie weiß ich grad nicht mehr so recht weiter.Ich werde euch mal meine Situation versuchen zu schildern.


    Also ich bin 25 ( in einem Monat 26) und wohne in dem Haus meiner Mutter, aber in einer extra Wohnung.
    Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin liegt im Dezember.
    Zur Zeit studiere ich noch und ich habe auch eigentlich noch 5 Scheine offen, die ich in den nächsten 2 Semestern gerne als Hausarbeiten schreiben würde (von Seiten der Uni ist das möglich, wenn ich immatrikuliert bin)
    Ich erhalte zur Zeit Unterhalt von meinem Vater. Da das aber meine zweite Ausbildung ist, ist er dazu nicht verpflichtet und wird diesen auch zum 1.8 einstellen.
    Bisher hatte ich also den Unterhalt und ein Pflichtpraktikum der UNI in dem ich monatlich 500 Euro verdient habe (endet zum 31.7)
    Also stehe ich praktisch ab 1.8. ohne alles da.
    Mein Problem ist nun.
    1. Ich habe kein Anspruch auf Unterhalt
    2. Ich habe kein Anspruch auf Bafög
    3. Wenn ich mmatrikuliert bleibe und mein Studium abschließe habe ich keinen Anspruch auf Leistungen
    4. wenn ich mich Beurlauben lasse, müsste ich Anspruch auf Hartz IV haben, kann aber mein Studium nicht vortsetzen.


    5. Und nun ?


    Mit dem Vater des Kindes lebe ich nicht zusammen.
    Anspruch auf Mutterschaftsgeld wurde von meiner Krankenkasse abgelehnt.
    Anspruch auf Elterngeld (300 Euro) habe ich


    So und nun ?
    Wie soll ich Miete, Nebenkosten essen usw bezahlen?


    Ab 1.8. bekomme ich so zu sagen nichts mehr und ab Februar 2011 dann 300 Euro Erziehungsgeld und sicherlich so um die 200 Euro Unterhalt von dem Vater des Kindes


    Hat jemand eine Idee ?


    Lieben Dank schonmal


    --> Sehe ich das also richtig, dass wenn ich sozusagen lieber faul daheim sitze und mein Studium nicht fortsetze, sondern lieber nichts tue, dass ich dann Anspruch auf HARTZ IV habe, weil ich mich in der Uni Beurlauben lasse ?
    Und wenn ich den schwereren Weg gehe und nebenbei meine Hausarbeiten schreibe und auch zu hause rum sitze keinen Pfenning Unterstützung bekomme?

  • Wird dir nur die Möglichkeit bleiben einen Kredit zu nehmen damit du dein Studium abschließen kannst.Ansonsten müßte der Vater deines KIndes auch dir Unterhalt zahlen sofern er dazu in der Lage wäre.Können denn deine Eltern dich nicht bis zu ende deines Studium unterstützen?

  • Hi
    Sie können, aber sie wollen nicht.
    Und sie müssen auch nicht mehr.
    Gut dann bleibt mir wohl nichts anderes Übrig, als mein Studium zu unterbrechen und mich eben n Jahr auf die faule Haut zu legen. Ist zwar irre, aber was solls.

  • Hallo Studentin 25
    Bin zur Zeit in einer ähnlichen Situation. Als ich zur Schule gegangen bin und mein Kind zwischenzeitlich bekommen habe wurde ich bis zum Abi durch die Arge als eigenständige Bedarfgemeinschaft unterstützt. Jetzt bin ich Studentin und soll nur noch Unterhalt für mein Kind bekommen. Soll heißen halbe Miete und etwas fürs Kind. Und der Rest ???? Meine Eltern sollen jetzt für etwas bezahlen für das sie nichts können.
    Ich habe jetzt die Erfahrung gemacht das es sich nciht lohnt mit Fleiß an die Sache heranzugehen und so schnell wie möglich zu versuchen aus dem Strudel der Abhängigkeit herauszukommen. Wie du schon schreibst: Lieber faul sein und Unterstützung bekommen, als mit Fleiß in Heimarbeit zu Nächtlicher Stunde Erfolge zu erreichen. Nun gut der Staat unterstützt die heranwachsenden Fachkräfte nicht und lässt uns im Stich und wenn uns dann welche fehlen wird wieder auf höhsten Niewo geklagt und auf die faulen Menschen geschimpft. Wenn sie dann damit fertig sind, greifen sie auf die Fachkräfte aus anderen Ländern zurück. weil wir ja so wenige und nur unwillige junge Menschen haben. Nun denn wir ziehen die zukünftigen Steuerzahler in der Zwischenzeit dann mal groß.
    LG Fenja

  • Wohngeld für Dich und Dein Kind kämen wahrscheinlich noch dazu.
    Viele Städte haben einen Wohngeldrechner auf ihre Webseiten gestellt, da kann man schon im Voraus sehen, wie hoch der Anspruch in etwa wäre.

  • Ach ja, und das Kindergeld wird nicht als Einkommen bei Wohngeld angerechnet, vielleicht "fahrt" ihr in diesem Fall günstiger, als beim Sozialgeld, was Du für das Kind möglicher Weise erhalten könntest. Da dient das Kindergeld der Bedarfsdeckung des Kindes und es kann sein, das sein SGB-II-Bedarf (215 Euro + halbe Wohnkosten) schon durch Unterhalt + Kindergeld gedeckt ist.( Wenn das Kind Sozialgeld erhält, ist es, meines Wissens, vom Wohngeld ausgeschlossen.)