Überschuss Lebensversicherung anrechnen

  • Hallo,
    bin schwerbehindert und habe mir ein gebraucghtes Auto nach Auszahlung meiner Lebensversicherung gekauft damit ich wieder mobil bin mit Hilfe. Nun kommt die ARGE und will von mir die Überschussanteile fordern, da ich mit meiner Frau in einer BG lebe. Ein Kumpel behauptete, dass man angeblich 6 Monate Zeit habe, um diese Überschussanteile wieder in einer Lebensversicherung oder Riester-Rente oder etwas artgleichen anzulegen, bevor die ARGE darauf Zugriff haben könne.Kann mir jemand sagen, ob diese Behauptung stimmt oder ob ich die Überschüsse wieder kurzfristig anlegen darf, bevor sie die ARGE wegnehmen kann? Da meine kleine EU-Rente auch bei der BG mit teilweise angerechnet wird wäre das für mich ein hartes Brot fast 2000 € zu verlieren. Die Hilfsmittel sind so schon oft unerschwinglich teuer geworden und Hilfe vom Sozialamt kannste auch vergessen, die prüfen meinen Antrag seit 7 Monaten - bisher immer noch ohne Ergebnis! Früher, wo es hier in Thpüringen noch die Hauptfürsorgestellen gab, ging manches einfacher und vor allem schneller. NAch Rechtsverordnung sollen hier in Thüringen auch die Krankenkassen nicht mehr für Hilfsmittel zuständig sein, nur noch die Sozialämter - aber ich verstehe nicht warum? Offensichtlich um viel Geld bei den Bedürftigen zu sparen. Nehme ich einen Kredit zum Kauf von Hilfsmitteln auf, so wird das bei ALG II auch nicht berücksichtigt. Hartz Iv oder, wie ich, Rentner mit Minirente und dann noch behindert sind in diesem Staat angeschissen von vorne bis hinten. Soll man sich, nur weil die Frau den Job verloren hat und es hier absoiut keine Arbeit gibt, vom Partner trennen und auch ausziehen, damit der Partner mehr ALG II bekommt und ich meine kleine Rente behalten kann? Irgendwie verstehe ich die Welt nicht mehr.

  • Ich hol den alten Thread noch mal hoch, sputnik5. Wenn du dir die LV auszahlen lassen hast, ist sie ja von dir gekündigt. Wenn du von den 2.000 Euro ein gebrauchtes Auto gekauft hast, wird eine schöne Gurke sein, ist das doch okay. Die Frage mit den Überschüssen verstehe ich dahingehend gar nicht? Wenn die Police gekündigt ist, gibt’s doch keine Überschüsse mehr, ist doch weg die Versicherung!

  • Hallo, danke erst einmal an alle. Habe öfters mal hier reingeschaut, ob jemand sich mit dem thema befasst hatte. Bin dann doch zu einem rechtsanwalt gegangen. Es ist so. kündigt man seine LV, dann werden neben den eingezahlten Beiträgen auch Überschussanteile, zinsen usw. mit ausgezahlt und bei der Auszahlungsmitteilung auch einzeln aufgeführt. Bei der ARGE/Jobcenter wird solches einamliges Einkommen nach SGB II auf die Bedarfsgemeinschaft mit angerechnet. Ich habe von meinen eigenen Einzahlungenein Auto gekauft, auch im Rahmen der zulässigen grenzen bzw. entsprechend diverser Gerichtsurteile. Also wir mir mein "Eigenanteil" nicht mehr weg genommen und auch nicht weiter angerechnet. Aber - die Überschussanteile und die Zinsen werden bedarfsmindern in der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Im Praxisfall geht die RAGE von einem Anrechnungszeitraum ( meist 12 Monate) aus und mindert (oder streicht, je nach Höhe der Leistung un der Überschussanteile ihre Leistung ganz oder teilweise bis die Überschussanteile dann "aufgebraucht und verrechnet sind. Ich hatte ganz großes Glück, dass meine Frau zum 1. Januar eine Arbeitsstelle gefunden hat, bei der wir auch endlich aus Hartz IV raus fallen. Somit konnte die ARGE nur ihr Leistungen für den Zeitraum Sommer bis Dezember 2010 zurück fordern und mir blieb von den Überschussanteilen noch ein Rest übriug, den ich behalten und ausgeben kann, ohne dass die Arge noch da ran kommt.
    Ich wünsche jedem auch ein solches Glück, oder wenn man weiß, dass man demnächst eine Job bekommt und sicher aus Hartz IV raus kommt, dann sollte man möglichst mit einer Kündig7ung der Lebensversicherung und deeren Auszahlung noch warten, bis die ARge/Jobcenter nicht mehr darauf zurück greifen kann, denn dann kann man beruhigt sein gaznes Geld behalten.
    Bei meiner Frau hatte sich der Job (leider) erst kurzfristig und durch Bekannte ergeben ( vom Jobcenter kann man ja keine Arbeit erwarten, die verwalten nur und verhängen Sanktioen9 oder hat von euch schon mal einer vom Jobcenter einen gut bezahlten Job vermittelt bekommen mit dem er aus HArtz IV zum Glück auch gleich raus gefallen ist? Wäre malö gespannt und interessiert an Antworten zu diesen Glückspilzen!

  • Danke für die Rückmeldung, sputnik5. Ich bin zwar kein Jurist, dass die Anrechnung der Überschüsse aus deiner LV überhaupt rechtens ist, bezweifle ich. Sicher hast du aus deiner LV viel weniger bekommen, als du da eingezahlt hast! Das ist bei vorzeitiger Kündigung eigentlich immer so, deswegen ist eine Kündigung ja auch ein Bombengeschäft für die Versicherer. Formal ist der Rückkaufswert (= Auszahlbetrag) Einkommen, wenn du dir davon ein Auto gekauft hast, und der ARGE das auch nachweist, sollte es damit meiner Meinung erledigt sein…

  • Danke für die Rückmeldung, sputnik5. Ich bin zwar kein Jurist, dass die Anrechnung der Überschüsse aus deiner LV überhaupt rechtens ist, bezweifle ich. Sicher hast du aus deiner LV viel weniger bekommen, als du da eingezahlt hast! Das ist bei vorzeitiger Kündigung eigentlich immer so, deswegen ist eine Kündigung ja auch ein Bombengeschäft für die Versicherer. Formal ist der Rückkaufswert (= Auszahlbetrag) Einkommen, wenn du dir davon ein Auto gekauft hast, und der ARGE das auch nachweist, sollte es damit meiner Meinung erledigt sein…



    Nun, es geht um die Überschusseinkünfte. Nicht um das Vermögen als solches. Beim Vermögen ist klar: Beträgt der Rückkaufswert weniger als 90% der eingezahlten Summe, ist diese Versicherung vermögenstechnisch nicht relevant, obwohl sie auf der Anlage VM mit angemeldet werden muss. Eine Auflösung gälte da als wirtschaftlicer Unsinn. Hinsichtlich des Vermögens ist also keine Gefahr im Verzug. Die Auszahlung selber ist lediglich eine Vermögensumwandlung. Also keine Einnahme oder Einkommen. Nicht anders zu bewerten, als wenn ich vom Geldautomaten der Bank Geld ziehe.


    Anders allerdings bei den Erträgen bzw. Überschusseinkünften selber: Da kann es anders aussehen. Wann sind die entstanden und somit der Versicherung gutgeschrieben worden? Weil, wenn sie vor dem ALG II Bezug zugeflossen sind, sind diese Vermögen. Und da stören sie nicht. Lief aber bereits der ALG II- Bezug, ist der Teil der Überschusseinkünfte Sonstiges Einkommen, der in der Zeit des ALG- II Bezuges dem Vermögen gutgeschrieben wurde.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

    Dieser Beitrag wurde bereits 10 Mal editiert, zuletzt von Spejbl ()

  • Okay, dann "Vermögensumwandlung", Spejbl - auch recht. Das mit den Überschüssen verstehe ich trotzdem nicht. Wenn jemand seine LV kündigt, bekommt er den Rückkaufswert. Mag sein, dass darin auch Überschüsse enthalten sind, aber wen jucken die? Bei Kündigung steht allein durch den Stornoabzug meist weniger Kapital zur Verfügung, als da eingezahlt wurde! Von Überschüssen kann man da wohl kaum sprechen. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass die ARGE die anrechnen würde.