Umzug abgelehnt

  • Hallo Forum.
    Ich benötige euer Wissen/hilfe wie kann ich nun argumentieren bzw was noch machen ???
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    Sehr geehrte Frau K***.....,
    hiermit beantrage ich eine neue Wohnung da meine zu klein für uns geworden ist. Ein Angebot für eine neue Wohnung lege ich vor (siehe Anlage)


    Ich begründe einen Umzug mit : Schimmel im Bad, Heizungsprobleme, Rissen in einer Wand, schlechter gewordenes Umfeld für meiner Kinder.
    Die andere Wohnung ist größer ( mehr Platz für meine 3 Kinder) ,besseres soziales Umfeld , bessere Kinderbetreuung wenn L*** im Kindergartenalter ist , damit ich eventuell eine Teilzeitstelle annehmen könnte.
    Außerdem ist die ärztliche Betreuung meiner Kinder besser gegeben als in Bonn , da seit Jahren bei dem Kinderarzt Dr. ****** in Niederkassel betreut werde
    Das gesamte wird von meiner Familienhelferin Fr. S**** sehr befürwortet, da uns der Umzug sehr gut tuen würde und sich die Familiensituation untereinander sehr verbesseren würde .


    Dazu beantrage ich die Umzugskosten, da ich alleinerziehend und Führerscheinlos bin, leider auch keinen im Familen , -Bekanntenkreis habe der helfen könnte. Auch ein fahrbarer Untersatz ist nicht vorhanden.


    Die neue Wohnung ist leider unrenoviert und müsste dringend renoviert werden , dazu muss ich auch eine Renovierungspauschale beantragen.


    Des weiteren wird eine Kaution i.H.v. 3Monats Kaltmieten fällig , die Sie auch übernehmen sollten .


    Da der Umzug dringend ist und zum 1.8.2010 erfolgen sollte ( Schulwechsel der Kinder innerhalb der Sommerferien ins neue Schuljahr ) bitte ich um eine schnelle für mich günstige Endscheidung.


    Mit freundlichen Grüßen


    T****
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    Das Wohnungsangebot entspricht zwar den Erfordernissen der Angemessenheit jedoch ist ein umzug aus folgenen Gründen nicht erforderlich.
    Ablehnung kam mit der Begründung :
    -Schimmel und Baumängel sowie Heizungsprobleme seien nicht für aktu befunden worden
    - besseres soziales Umfeld stellt für Kinder keine Umzugserfordnerniss im Sinne §22 des SGBII dar.
    sie machen desweiteren noch aufmerksam das: folgekosten wie Kaution und Umzug nicht übernommen werden können sollte ich doch die Wohnung anmieten....
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    nun meine Frage wie kann ich es doch erreichen das die ARGE die Kaution übernimmt (notfalls durch zinsloses Darlehen??) und den Umzug ?


    Danke im vorraus für euere hilfe und euren Rat
    Tanja