Zeitarbeit bezahlt keine Fahrtkosten

  • Hallo,


    mein Freund bekommt die Fahrtkosten nicht erstattet von der Zeitarbeitsfirma. Kann man sich die Fahrtkosten woanders wiederholen? Vielleicht ist das ja ne blöde frage grade, aber er bekäme noch andere Arbeitsangebote, wo er mehr an Fahrtkosten bezahlen müsste, bevor er es ablehnt dorthin zu fahren weil die Fahrt ja eh nicht bezahlt wird, hake ich lieber nach.


    Lg

  • klar leihfirmen bezahlen NIE die fahrtkosten er soll sich bei seiner arge informieren ob es auch im nachhinein geht aber die zahlen auch nur für die einfache fahrt mit öffentlichen verkehrsmitteln und das auch nur bis zu 6 monaten

  • Hallo,


    mein Freund bekommt die Fahrtkosten nicht erstattet von der Zeitarbeitsfirma. Kann man sich die Fahrtkosten woanders wiederholen? Vielleicht ist das ja ne blöde frage grade, aber er bekäme noch andere Arbeitsangebote, wo er mehr an Fahrtkosten bezahlen müsste, bevor er es ablehnt dorthin zu fahren weil die Fahrt ja eh nicht bezahlt wird, hake ich lieber nach.


    Lg


    Die Frage ist gar nicht blöde. Ersteinmal ist auf den Anspruch von Fahrgeld die Bedingung geknüpft, ob es sich bei der Leiharbeit um eine Tätigkeit handelt die in einem einzelnen bestimmten Betrieb ausgeführt wird. Oder ob der Täigkeitsort ständig wechselt mitunter ja bundesweit oder gar im benachbarten Ausland. In einem solchen Fall hätte der Arbeitnehmer keinen Einfluß auf die Entfernung zu Arbeitsstelle und die Firma muß ihm Fahrgeld zahlen wenn ihm tatsächlich Kosten entstehen. Eine weitere Möglichkeit wäre noch, dass wenn die Arbeitseingliederung über die ARGE oder Arbeitsagentur gelaufen sind für einen begr. Zeitraum Fahrtkosten geltend zu machen.

  • charly599 das ist nicht ganz so wie du gesagt hast fahrgeld wir bis zur firma gezahlt in der du angestellt bist das heist bis zur leihfirma und nicht weiter weil du ja angestellt bist bei der leihbude und nicht im entleihbetrieb da ist es auch egal wie weit die stelle enfernt ist in der du arbeitest dein arbeitgeber ist ja die leihfirma glaub mir ich kenne mich da aus

  • charly599 das ist nicht ganz so wie du gesagt hast fahrgeld wir bis zur firma gezahlt in der du angestellt bist das heist bis zur leihfirma und nicht weiter weil du ja angestellt bist bei der leihbude und nicht im entleihbetrieb da ist es auch egal wie weit die stelle enfernt ist in der du arbeitest dein arbeitgeber ist ja die leihfirma glaub mir ich kenne mich da aus


    Was Du schreibst ist prinzipiell richtig. Deshalb bezieht sich meine Aussage auch darauf, ob die Arbeitsorte ständig wechseln. Z.B. gibt es Fälle im Baubereich, wo die Baustellen wechseln. Sehr beliebt übrigens bei Anbietern von Fertighäusern welche gerne mit Leiharbeitern arbeiten. Wird in solchen Fällen, die An und Abfahrt nicht von der Firma organisiert müssen Fahrtkosten übernommen werden.
    In den Fällen hast Du als Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Entfernung auf den Arbeitsort. Im Übrigen ist die Fahrt z.B. zum Büro der Z.-Firma nicht inbegriffen hier stehen selbstverständlich keine Fahrtkosten zu. Muss ich aber von hier aus ständig zu neuen sprich anderen Arbeitsorten aufbrechen und es entstehen mir hierdurch Kosten müssen diese übernommen werden. Allerdings ist mit in unserem Einzugsbereich keine Firma bekannt welche dies freiwillig tut.


    Sogenannte Pendler können also keinen Anspruch begründen. Jedoch die Fahrtkosten steuerlich geltend machen.

  • Was Du schreibst ist prinzipiell richtig. Deshalb bezieht sich meine Aussage auch darauf, ob die Arbeitsorte ständig wechseln. Z.B. gibt es Fälle im Baubereich, wo die Baustellen wechseln. Sehr beliebt übrigens bei Anbietern von Fertighäusern welche gerne mit Leiharbeitern arbeiten. Wird in solchen Fällen, die An und Abfahrt nicht von der Firma organisiert müssen Fahrtkosten übernommen werden.
    In den Fällen hast Du als Arbeitnehmer keinen Einfluss auf die Entfernung auf den Arbeitsort. Im Übrigen ist die Fahrt z.B. zum Büro der Z.-Firma nicht inbegriffen hier stehen selbstverständlich keine Fahrtkosten zu. Muss ich aber von hier aus ständig zu neuen sprich anderen Arbeitsorten aufbrechen und es entstehen mir hierdurch Kosten müssen diese übernommen werden. Allerdings ist mit in unserem Einzugsbereich keine Firma bekannt welche dies freiwillig tut.


    Sogenannte Pendler können also keinen Anspruch begründen. Jedoch die Fahrtkosten steuerlich geltend machen.


    Dumm ist halt, dass es zu dem ganzen Problem noch keine einheitliche Rechtssprechung gibt und Verfahren diesbezüglich meines Wissens auch "nur" von Amtsgerichten entschieden wurden wo sich die Urteile hierzu doch erheblich unterschieden. Im Zweifelsfall sollte man daher immer versuchen ein Urteil auf seinen speziellen Fall zu erlangen.

  • naja kommt ja auch dadrauf an ob die leihfirma in der der TE arbeitet nur im baugewerbe vermittelt oder nur industrie wenn die beides machen ist die firma unseriös desweiteren sollte der TE dadrauf achten nach welchen tarifvertrag bezahlt wird ist es der christliche FINGER WEG da sich das noch in der 3. instanz vor dem bundesarbeitsgericht herausstellt ob die christliche gewerkschaft überhaupt tariffähig ist

  • naja kommt ja auch dadrauf an ob die leihfirma in der der TE arbeitet nur im baugewerbe vermittelt oder nur industrie wenn die beides machen ist die firma unseriös desweiteren sollte der TE dadrauf achten nach welchen tarifvertrag bezahlt wird ist es der christliche FINGER WEG da sich das noch in der 3. instanz vor dem bundesarbeitsgericht herausstellt ob die christliche gewerkschaft überhaupt tariffähig ist


    Völlig richtig leider ist es gängige Praxis, dass Z.-Frimen gerade kleinere, versuchen zu vermitteln was nur zu vermitteln geht.

  • Völlig richtig leider ist es gängige Praxis, dass Z.-Frimen gerade kleinere, versuchen zu vermitteln was nur zu vermitteln geht.


    dazu sag ich nur man sollte sich richtig informieren bevor man zu einen sklavenhändler geht meine damalige SB von der arge hat mich nach einer gewissen zeit in ruhe galassen mit leihfirmen nachdem ich ihr klar gemacht habe das es für jemanden mit familie nichts bringt dort zu arbeiten weil man dann noch aufstocken muss ok sie war auch eine der wenigen kompetenten in der arge

  • Hallo,


    vielen Dank für Eure Antworten.


    Also zum einen, nein mein Mann kam zu dieser Firma selber nicht von der Arge. Als die Arge ihn gerufen hat zwecks vermittlung, und die Frage was er machen würde und machen kann, hat er verdeutlicht, das er keinen Euro Job machen will, sondern was richtiges.. bevor sie ihm doch was aufbrummen wollten, hat er selbstständig gesucht, bzw. ich habe für ihn seine Bewerbungen online rausgeschickt.
    Er ist dann zu der Arwa gekommen. Die Arwa hatte für 2 Monate die Fahrtkosten bezahlt, naja was heisst bezahlt, 3€ pro Tag.
    Dank Sozial Fahrkarte kam er dennoch günstiger bei rum. Aber als die Arwa doch jetzt sagte das er in andere Orte arbeiten sollte, hat er es erstmal abgelehnt, da er das nicht finanzieren kann, dann kriegt er ja genauso viel raus, was wir von der Arge bekommen.


    Da ich sowieso noch ein Problemchen mit der Arge habe, und morgen anrufen muss, werde ich mal fragen wie das mit den Fahrtkosten ist.


    Leihfirmen sind zwar sklavenhändler, aber mein Mann hätte vor kurzem eine Festeinstellung bekommen, wenn es nicht so weit weg wäre.. ich denke dies gibt doch manchen Leuten vielleicht eine Chanxe auf Festeinstellungen... Deshalb bleibt mein Mann auch vorerst dort, in der Hoffnung hier bei uns in der Nähe etwas zu finden.


    Er ist eingestellt bei der Arwa als Hilfsarbeiter, war in Industrien, Krankenhaus, Logistik und Bäckerei. Bisher keine Bauarbeiten..

  • melanie80 ich war gerade auf der seite von der ARWA dein mann soll blos aufpassen denn das ist eine der leihfirmen die nach dem christlichen tarif bezahlen ok ok sollte die gewerkschaft als NICHT tariffähig verurteilt werden kann dein mann vordern nach dem AÜG(HARTZ 1) bezahlt zu werden gleicher lohn für gleiche arbeit und das rückwirkend auch 3 jahre nach der entlassung