ALG I + ALG II reicht nicht zum Leben

  • Hallo,


    ich bin seit 01.06.2010 arbeitslos, alle Anträge sind durch und wie folgt bewilligt: € 359,40 ALG I und zusätzlich ~ € 320 ALG II. Für August habe ich nun aber nur € 617 überwiesen bekommen - der ALG I Betrag stimmt, jedoch beläuft sich der ALG II Betrag nur auf € 256,76.


    Folgende monatlichen Belastungen fallen bei mir an:


    Warmmiete: € 290
    Stromabschlag: € 83
    Telefon + DSL: € 45
    ----------------------------
    = € 418


    Somit bleiben mir gerade mal € 199 für den gesamten Monat zum Leben - nach den ersten nötigen Ausgaben (Lebensmittel, Waschsalon etc.) habe ich jetzt nur noch € 99 auf dem Konto und € 50 in der Tasche. Ich spare seit dem letzten Monat ohnehin schon, esse nur abends und setze auch mal einen Tag mit Essen aus. Meine Bewerbungskosten sind auch gestiegen - das Geld bekomme ich zwar später zurück, aber das nützt mir ja im Moment nichts wenn ich entscheiden muß, ob ich für 3 Euro Essen einkaufe oder eine Bewerbungsmappe erstelle.


    Was kann ich in Anbetracht der Lage tun ? Wie soll ich bei meiner Sachbearbeiterin vorgehen ?
    Ich bin für jede Hilfe dankbar!


    LG, BS1981

  • schau die nochmal deinenALG II bewilligungsbescheid an wieviel die an miete zahlen kann sein das sie die miete direckt überweisen an den vermieter desweiteren 45€ für eine internet und telefon ist ganz schön happig schönmal überlegt den anbiter zu wechseln? ich zahle 20€ im monat ganauso wie für strom 83€ für jemanden der alleine wohnt? wir zahlen mit 4 personen 70€ da gannst du auch sparen mit einem anbiterwechsel

  • Laut Bewilligungsbescheid zahlt die ARGE € 299 für meine Miete + Strom. Das Geld wird immer an mich überwiesen, nie zum Vermieter.


    Das Problem mit dem Stromabschlag ist, daß ich hier eine Gastherme habe und diese produziert diese hohen Abschläge. Ich hatte letztes Jahr sogar einen monatlichen Abschlag von € 109. Gas wird aber von der ARGE nicht übernommen hat man mir gesagt - ganz egal ob es der Löwenanteil ist. Der Stromverbrauch beläuft sich auf höchstens € 15 im Monat. Mehrere Tarifvergleiche in meiner Region haben hervorgebracht, daß unsere Stadtwerke noch am günstigsten sind und sich ein Wechsel leider nicht merklich lohnen würde.


    Die Telefonkosten sind gerundet, der Betrag ist mal mehr mal weniger - aber ein Anbieterwechsel kommt definitiv in Frage!

  • Um hier eine konkrete Aussage zu treffen, müsste man wissen, wie sich der Leistungsbescheid zusammensetzt. So ist zum Beispiel wichtig ob sich der Bescheid auf 30 Tage des Monats August bezieht. Welche Abzüge für die Warmwasserbereitung gibt es, (hier ist noch wichtig zu wissen, handelt es sich bei der Gastherme um eine Kombitherme also Heizung und Warmwasseraufbereitung werden hierüber betrieben oder wird er nur für Warmwasser sprich Brauchwasser genutzt)


    Läuft beides über die Therme, so wird für die Warmwasseraufbereitung der Betrag zum Abzug gebracht welcher bereits in den Regelleistungen enthalten ist. Es soll ja noch ARGEN geben, welche immer noch versuchen hier einen Pauschalbetrag abzuziehen, was bereits seit 2008 durch ein Urteil des BSG nicht mehr zulässig ist.


    Auch sehe ich noch nicht ganz durch was die Fragestellerin mit der Aussage „Laut Bewilligungsbescheid zahlt die ARGE € 299 für meine Miete + Strom“ meint, da Stromkosten ebenfalls bereits im Regelsatz enthalten sind und aus diesem bezahlt werden müssen.

  • Zunächst einmal vielen Dank für die vielen Rückmeldungen.


    Der Leistungsbescheid vom 23.06.2010 sieht wie folgt aus:


    Bewilligungszeitraum 01.06.2010 bis 31.10.2010
    Jeder Monat ist einzeln aufgeführt und für August steht im Berechnungsbogen:


    Regelleistung: € 359,00
    Anerkannte mtl. Kosten für Unterkunft & Heizung: € 299,53
    Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft: € 658,53
    Einkommensbereinigung: - € 30 (warum hier was abgezogen wird, weiß ich nicht)
    Arbeitslosengeld: € 359,40
    Sonstiges Einkommen: € 12,37 (wo diese Summe herkommt ??? Ich habe kein weiteres Einkommen)
    Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen: € 341,77


    Gesamtbetrag der monatlich zustehenden Leistungen:
    - Sicherung des Lebensunterhaltes: € 17,23
    - Kosten für Unterkunft & Heizung: € 299,53


    Gesamtbetrag: € 316,76


    Nun nochmal zur Gastherme: Die Therme ist sowohl für Warmwasser, als auch für die Heizung zuständig.


    Ich habe vor zwei Jahren schonmal Widerspruch gegen einen ALG II Bescheid eingelegt - fristgerecht, sofort nachdem ich ihn erhalten hatte. Es hat über ein Jahr gedauert bis ich Antwort hatte - dann zwei Briefe am selben Tag: im ersten wurde mein Widerspruch anerkannt und im zweiten dann doch nicht. Seitdem bin ich bei Widersprüchen etwas skeptisch - soll aber nicht heißen, daß ich nicht gegen den jetzigen Bescheid angehen würde falls er tatsächlich fehlerhaft ist.

  • Also wie ich das sehe, stimmt die Berechnung nach den vorliegenden Daten.
    Die 30,00 € Einkommens Bereinigung sind ok es handelt sich um den Pauschbetrag für Versicherungen § 3 Abs. 1 Nr. 1 Alg. II-V. Allerdings kann ich von hier aus nicht beurteilen, ob das Einkommen von 12,37 € in Ordnung geht. Solche „Einkommen“ ergeben sich immer dann, wenn der Leistungsempfänger vor seinem Anspruch auf ALG II das ALG I bezogen hat. Dieser Zuschlag wird (auch anteilig auf die Tage des Monats)gewährt um die Differenz zwischen ALG I und II abzufedern.

  • Also, ich habe eben mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert und folgendes herausgefunden:


    es fehlen unterm Strich insgesamt € 60 die dadurch begründet sind, daß eine im Februar entstandene Überzahlung (Nebenkostenabrechnung) sowie angebliche Verletzung der Mitwirkungspflicht getilgt wird.
    Daß ich daran nur zum Teil schuld bin konnte ich mit meiner Sachbearbeiterin klären - im nächsten Monat werden die Tilgungsraten nun nach entsprechendem schriftlichen Antrag gesenkt weil die Sicherung des Lebensunterhalts schlichtweg nicht gewährleistet ist.


    Falls mir nun das Geld ausgeht, kann ich Lebensmittelgutscheine in Anspruch nehmen. Nicht das gelbe vom Ei, aber die Sache ist vorerst aufgeklärt.


    Vielen Dank für Eure Antworten und Mithilfe!!


  • Wie ist denn diese Überzahlung zustande gekommen und worin liegt die Verletzung Deiner Mitwirkungspflicht begründet? Wie es scheint, hat Dir ARGE ein Darlehen angeboten. Hast Du um diese Darlehen ersucht oder wurde es Dir angeboten? In dem Fall ist meist etwas nicht ganz koscher.
    Auch wäre noch interessant ob über diese Sache Bescheide an Dich ergangen sind.

  • Nach Wälzen meiner Unterlagen ist der Stand nun so:


    Es geht bei der Rückzahlung um mehrere Forderungen.


    01) Im Januar 2010 kam eine Rückzahlungsforderung von € 209,89 nach der Jahresabrechnung der Stadtwerke im November 2009 - die Überzahlung hatte ich jedoch nicht verursacht und habe dies vom Amt auch schriftlich! Trotzdem wird sie mit € 30 seit 05/2010 abgezogen.


    02) Im Februar 2010 kam eine weitere Rückzahlungsforderung, diesmal entstanden durch das 13. Monatsgehalt meines damaligen Arbeitgebers im November 2009. Auch diese Überzahlung hatte ich nicht verursacht, widerrum mit Bestätigung vom Amt. Trotzdem wird sie seit 04/2010 mit ebenfalls € 30 abgezogen.


    03) Die neueste Forderung mit € 115,32 ist vom Mai 2010, bezieht sich aber auf Mai 2009 weil ich damals eine Gehaltserhöhung angeblich zu spät angegeben habe (-> Verletzung der Mitwirkungspflicht). Die Rückzahlung soll ab 09/2010 mit € 15 pro Monat erfolgen.


    Bei einem von mir vereinbarten Termin im Februar habe ich meiner Sachbearbeiterin erklärt, daß ich immer erst Zusatzverdienste (Überstundenlohn etc.) angeben kann, wenn ich meine Lohnabrechnung habe und das Geld da ist. Überzahlungen sind gar nicht zu vermeiden, da die ARGE ja im Vorraus und mein Arbeitgeber rückwirkend zahlt. Ich habe dann darum gebeten, mein mir zustehendes ALGII immer erst dann zu berechnen, wenn ich meine Lohnabrechnung eingereicht habe. Das war ihr erst zuviel Arbeit, ich habe jedoch darauf bestanden und dieses System funktionierte dann.


    Trotz allem, Forderung 01 & 02 erzeugen die mir fehlenden € 60. Per schriftlichem Antrag habe ich nun gestern um eine Minderung von € 45 gebeten weil ich mit dem mir zur Verfügung stehenden Geld mich nunmal nicht versorgen kann. Der Mensch braucht ja nicht nur Essen!