Brauche ganz dringend Eure Hilfe, Arge zahlt nicht mehr!!

  • Hallo zusammen,


    ich war ja nun am Freitag beim RA. Dieser hat mir wenig Hoffnung gemacht, dass die ARGE weiter meine Leistungen bez.
    Will heißen, mein EX muss erst ausgezogen sein, erst dann erhalte ich auch wieder Leistungen. Der RA schreibt die ARGE jetzt zwar an, glaubt aber nicht daran, dass das ganze von Erfolg gekrönt sein wird. Was nun aus der Krankenversicherung wird steht auch noch in den Sternen .. kein Einkommen somit auch keine freiwillige Versicherung, bzw. Beiträge. Auch hierzu stellt der RA Fragen ob nicht die Möglichkeit besteht, das die ARGE wenigstens die Beiträge dafür übernimmt???


    Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken ... :mad:


    LG

  • grundsätzlich gilt: keine Leistungen, keine beiträge![/QUOTE]


    lacki, wenn der RA nicht der Meinung wäre, dass es da eine Möglichkeit gibt hinsichtlich der Krankenversicherung, würde er sich wohl kaum die Mühe machen und bei der ARGE diesbezüglich nachfragen. Man sollte davon ausgehen, dass er was von seinem Fach versteht, und zwar mehr wie wir alle hier zusammen, oder??? :confused:


    LG

  • Hallo zusammen,


    eben erhalte ich einen Anruf von meinem EX -
    Er hat seinen Lohnzettel erhalten und ist aus allen Wolken gefallen ... der Lohn liegt unter dem bisherigen gemeinsamen Sozialhilfesatz. Die ARGE sagt ja, solange er noch bei mir wohnt, ist er für mich verantwortlich und aus dem Grund wurden mir ja die Leistungen gestrichen (Widerspruch läuft ja)
    Na auf jeden Fall haben wir uns darauf geeinigt, dass er die laufenden Unkosten erst einmal trägt solange er noch hier wohnt ... aber wie soll dass nun funktionieren da das Geld weniger ist wie vorher?


    Was kann man tun, hat da jemand einen Tipp??

  • Hallo snoopy41,



    Ich glaube das wird in der Tat schwierig, solange Dein EX-Freund noch in Deiner Wohnung lebt! Aber ich verstehe nicht warum Du Deinen Ex- Freund nicht so schnell wie möglich aufforderst die Wohnung zu räumen?


    Solange er noch keine Wohnung hat muß er dann evt. bei seiner Familie oder Freunden unterkommen.


    Denn solange er bei Dir lebt muß er Dich unterstützen zumal er in Arbeit ist. Wenn er das nicht kann oder macht bringt er Dich und Deine Existenz in Gefahr!


    Die einfachste Lösung, dass Du wieder Geld von der ARGE erhälst ist, dass Dein Ex- Freund sich sofort ummeldet und auszieht!


    Du sagst Ihr habt Euch getrennt, dann muß ich jetzt wirklich fragen warum Du den Auszug Deines Ex nicht beschleunigst zumal wie Du schreibst Mieterin der Wohnung bist?


    Anders wird es nicht gehen, oder Du mußt weiter in Kauf nehmen kein Geld zu erhalten. Die ARGE handelt in dem Moment richtig! Also Ex Freund sofort raus oder Du wirst noch mehr Probleme bekommen.


    Tut mir leid aber das ist Fakt!


    Viel Glück

  • Hallo ricci007,


    der Knackpunkt bei der Geschichte ist
    1. steht mein Ex mit im Mietvertrag - also mal eben vor die Tür setzten geht nich.
    2. Er hat keine Familie mehr, weder Eltern noch Geschwister ect.
    3. Freunde hat er in dem Sinne auch nicht, die bereit wären ihn aufzunehmen


    Ich mache ihm schon Druck und das fast täglich, dass sich sein Auszug so schnell wie möglich realisiert.


    Wie hast du das gemeint, "Ex Freund sofort raus oder Du wirst noch mehr Probleme bekommen" Was für Probleme kann ich denn noch kriegen, hab doch schon genug, geht da noch mehr??


    LG

  • Naja, die Arge interessiert es nicht ob Dein Ex Freund unterkommt oder nicht! Es geht nur nach Fakten bei der ARGE nicht um persönliche Probleme.


    Wenn er noch im Mietvertrag steht, dann muß Dein Ex Freund für die Miete erstmal aufkommen, wenn Du keine Einkünfte hast!


    Mit mehr Problemen meine ich es wird sich noch weiter verzögern bist Du wieder Geld vom Amt erhälst, wenn Du die Situation mit Deinem Ex nicht schnell klären kannst.


    Also Ex Freund muß sich abmelden und den Mietvertrag solltest Du alleine übernehmen.


    Mit Abmeldebescheinigung Deines Ex Freundes zum Amt und Du erhälst wieder Leistungen.


    Anders geht es nicht! Bleibt Ihr zusammen wohnen muß er auch für Deine Krankenversicherung aufkommen!


    Also Ex ist Ex! Was ist Dir lieber mit Ex weiter wohnen und keinen Cent mehr, oder handeln? Das liegt jetzt an Dir!


  • Hallo, snoopy41,


    ich weiß, es sind schon ein paar Tage her, wo Du Deinen letzten Post geschrieben hast. Trotzdem möchte ich zu diesem Thema einmal Stellung nehmen.


    Wie Du ja selbst geschrieben hast, wurdet ihr (also Du und Dein "Ex") als BG vom JC geführt. Das heißt im Klartext: Gegenseitiges Einstehen! Dieses gegenseitige Einstehen ist nicht mit einer bloßen Meldung der Beendigung der Partnerschaft aus der Welt zu bekommen, sondern begründet sich ausschließlich mit der endgültigen räumlichen Trennung der bisherigen BG. Da dies wegen fehlenden neuen Wohnraums Deines "Ex" aber momentan nicht zu bewerkstelligen ist, gilt für das JC nach wie vor die BG.


    Du schreibst weiter: Ihr steht beide im Mietvertrag. Damit begründet sich für das JC erst recht eine BG. Das ist, als wenn ihr ein gemeinsames Konto habt. Da der Vermieter mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf den zweiten "Garanten" des Mietvertrags verzichten wird, (von 2 Peronen ist ein eventueller Mietrückstand schneller einzuklagen) bist Du auf Deinen "Ex" leider angewiesen. Das heißt: Wenn Du die Miete nicht aufbringen kannst, hält sich der Vermieter an die andere unterzeichnende Person. Da kommt er auch nicht mehr so leicht raus. Selbst dann nicht, wenn er mal ausziehen sollte. Vertrag ist Vertrag, egal, ob er dort wohnen bleibt oder auch nicht. Es sei denn, der Vermieter entlässt ihn freiwillig aus dem Mietvertrag.


    Dieser Mietvertrag ist normalerweise erst dann beendet, wenn BEIDE Parteien den Wohnraum nach Fristeinhaltung der Kündigung aufgegeben haben. Dies ist jedoch bei Euch (noch) nicht geschehen. So viel zu den Tatsachen.


    Für das JC ist es also wesentlich, dass sich für die nichts an einer BG geändert hat. Da ja Dein "Ex" nun ein eigenes Einkommen hat, muss er erst mal seine Hosen vor dem JC runter lassen und die Verdienstbescheinigung vorlegen. Dazu kann er gezwungen werden, weil das JC sicher gehen will, dass da nicht schon ein Meldeversäumnis über vorher verdeckte Einkünfte staatgefunden hat (Sozialbetrug) oder nicht. Also MÜSSEN die erst mal ALLE Bezüge für beide sperren, leider auch Deine Krankenversicherung.


    Hat diese "Offenbarung" Deines "Ex" nun beim JC stattgefunden, lässt sich der noch eventuell vorhandene "Bedarf" auch wieder berechnen und die Restunterstützung kann dann i.d.R. wieder aufgenommen werden. Aber dazu musst Du ihn drängen, sonst wirst Du vorher keinen Erfolg haben. Auch nicht durch eine Eilklage. Dies betrifft eben halt Deine Mitwirkungsverpflichtung aus der Eingliederungsvereinbarung, die Du ja irgend wann mal unterschrieben hast.


    Bis dahin ist also Dein "Ex" verpflichtet, für Dich mit aufzukommen. So sieht es auch das Gesetz vor, dass Du Dir notfalls vorübergehend auch einklagen kannst.


    PS: Alle Änderungen beim Bezug von Hartz4 sind nicht telefonisch, sondern mit dem offiziellen Formblatt "Änderungsmitteilungen" unverzüglich anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können mit dem Aussetzen der Bedarfshilfe geahndet werden. Im Grunde sind Deine Probleme eigentlich "hausgemachte" Probleme, die bei rechtzeitiger und eidesstattlicher Erklärung höchtwahrscheinlich gar nicht soweit geführt hätten, wie es nun bei Dir der Fall ist. Tipp zum Schluss: Wende Dich mal an das Kundenmanagement der ARGE (JC) und trage Deine Situation sachlich und korrekt vor. Manchmal wirkt das Wunder...


    Gruß, Michael.D


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    Meinst Du 2010 oder 2011 ???????????


    Schooooooooooooooon etwas älter dieser Beitrag, oder???????????
    Elch

  • uppss, "Elch", Du hast Recht. Das sehe ich jetzt erst. Hab einfach nicht auf das Jahr geschaut. Ja, ja, der Stress...Trotzdem, danke für den Hinweis ! Aber solch eine Situation kann sich täglich wiederholen, dann ist es schon sinnvoll, sich an Parallelfällen orientieren zu können.


    Lieben Gruß, Michael.D

  • uppss, "Elch", Du hast Recht. Das sehe ich jetzt erst. Hab einfach nicht auf das Jahr geschaut. Ja, ja, der Stress...Trotzdem, danke für den Hinweis ! Aber solch eine Situation kann sich täglich wiederholen, dann ist es schon sinnvoll, sich an Parallelfällen orientieren zu können.


    Lieben Gruß, Michael.D


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    Kein Problem, man lernt dann ja Meinungen kennen!


    Elch