Mietsicherung bei Befristeter Auslandsarbeit?

  • Hallo alle zusammen ich habe ein kleines problem und hoffe das ihr mir helfen könnt und mögt. :)
    Es ist nemlich so ich habe die möglichkeit 6 monate im ausland zu arbeiten (Thailand). Nun frage ich mich allerdings ob die ARGE (da ich leider HARTZ4 beziehe zur zeit) mir zumindest meine mietkosten hier weiter bezahlt da es ja von vornherein befristet ist? Es geht weder um weitere Leistung noch sonst irgentwas ich will und kann nur bei einem befristeten arbeitsverhältniss nicht meine wohnung hier kündigen zwegs meldeadresse für post usw. Hoffe ihr wisst raht sonst mus ich mich mit den "unfähingen" Damen der Arge rumärgern.
    Schön Tag Euch Allen. :)

  • Zitat

    mus ich mich mit den "unfähingen" Damen der Arge rumärgern


    der einzige der unfähig und noch dazu unverschämt ist, dass bist du. eine ortsanwesendheit ist zwingende voraussetzung zum erhalt von hartz4-leistungen. in wirklichkeit möchtest du doch nur langzeiturlaub machen. es ist meiner kenntnis mehr als schwer für thailand eine arbeitserlaubnis zuerhalten.

  • lacki sagemal hast du **** ich stelle hier ne ganz normale frage und du kommst mir so wie unverschämt bist du eigentlich, da hättest auch gleich deinen vorlaute mund halten können !!! Das war eine ganz normale frage schließlich zahlt die arge anderen leuten auch die wohnung wenn sie in spanien einen sesonalen job annehmen, der vielleicht aussicht auf festanstellung hat. Also nochmal wer lust hat mir zu helfen soll was schreiben wer nur dummes gewäsch wie lacki=sacki übrig hat soll doch bitte seinen mund halten!!! Meine frage ist völlig ernst gemeint und nicht also urlaubsverlängernde maßnahme gedacht!!!

  • Hallo Sonnenschein!


    Ein Blick ins SGB2 hilft:


    Zitat

    Arbeitslosengeld II erhalten alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

    Das setzt voraus, dass du dem hiesigen Arbeitsmarkt für mindestens 15 Std/wö zur Verfügung stehst. Auch bist du verpflichtet, werktags täglich erreichbar zu sein.


    All das liegt nicht vor, wenn du angeblich in Thailand arbeitest. Also bleibt dir nur die Untervermietung für die Dauer deiner Ortsabwesenheit und während deiner Abwesenheit die Abmeldung aus dem Bezug.Du musst also klären:


    ◦wer zahlt während der Abwesenheit die Miete? (Unermieter suchen?)
    ◦wie bist du während des Thailand-Urlaubs kranken- und rentenversichert?
    ◦wo und wie lebst du dort? reicht dein geld dort zum Leben?
    ◦hast/brauchst du für die Zeit eine Arbeitsgenehmigung und das entsprechende Visa, welches du deinem Sachbearbeiter vorlegen kannst?


    Und außerdem: vielleicht machst du ja in Thailand das große Geld, so sagen wir mal umgerechnet 20000 Euro im Monat. Da hättest du keinen Anspruch mehr auf Übernahme der Kosten der Unterkunft.


    ****


    Zitat

    schließlich zahlt die arge anderen leuten auch die wohnung wenn sie in spanien einen sesonalen job annehmen

    Das glsubst Du doch selbst nicht, denn das ist einfach nur die Spinnerei Prekariats-Fernsehsender wie RTL II oder Vox. Wäre ja ein erheblicher Gesetzesverstoß, also Sozialbetrug, begangen durch die Arge da selbst!;)


    Westerwelle hat recht!

  • Ihr kapierts auch nicht ich bin weder in thailand noch hat das was von abzocke. Ich frag mich halt einfach nur ob die mir helfen arbeit zu finden und wenn ich schon mal ein angebot habe im ausland zu arbeiten was leider nur für 6 monate wäre warum sollte ich das dann nicht annehmen nur kann ich deswegen nicht meine wohnung kündigen da ich niemanden habe wo ich meine sachen hinstellen könnte geschweigedenn das ich für 6 monate nicht kündigen kann auch wegen Post adresse (WEIL JOB IST BEFRISTETE AUF 6 MONATE).
    Außerdem habe ich bei der Arge schon einen zettel gesehen in der art das die zumindest innerhalb europas kosten übernehmen bei befristeten Anstellung im ausland.

  • Zitat

    angebot habe im ausland zu arbeiten was leider nur für 6 monate


    in thailand für 6 monate, das ist aber nicht von nachhaltigkeit geprägt. du musst hier in deutschland an maßnahmen und fortbildungen teilnehmen und für immer aus der bedürftigkeit rauszukommen. und in der tat, ich habe mal gegoogelt, ein arbeitsvisum für 6 monate wird in thalland grundsätzlich nicht erteilt, selbst wenn man mit einer thailänderin verheiratet ist, gibt es nur eine aufenthaltserlaubnis, aber keine arbeitserlaubmnis. lediglich ein dreimonatiges arbeitsvisum für mitarbeiter von firmen, die in thailand niederlassungen haben.


    http://www.thailand-info.de/thailandinfo/visum/


    also verscheißern können wir uns alleine., du lügner!


    Zitat

    Außerdem habe ich bei der Arge schon einen zettel gesehen in der art das die zumindest innerhalb europas kosten übernehmen bei befristeten Anstellung im ausland.


    quatsch hier kein dummes zeug, paragraph 7, absatz 4 gibt dazu unmißverständlich auskunft:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html


    schreib trotzdem mal ne karte, du sonnenkönig!:D

  • sawatdii khâp tawan!


    Zitat

    Ihr kapierts auch nicht ich bin weder in thailand noch hat das was von abzocke.



    Also ich versteh dich Thailandenthusiasten schon recht klar. Darum nochmals in aller Klarheit die Antwort, die in diesem Thread einzig und allein für dich schon 4 mal beantwortet wurde.



    Es gibt keine Möglichkeit an Sozialleistungen jeglicher Art zupartizipieren, wenn man seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand hat.


    ich hoffe, dass du es jetzt kapiert hast.

  • lacki du hast das voll drauf. Du Googelst??? Ja man du bist mein held. Glaubst du wiklich das du hier infos aus einem land bekommst was so weit weg ist und noch lange nicht in unserem zeitalter der datenverwaltung angekommen ist und wo sich die gesetze eh alle 2 jahre ändern ja man du bist mein held du weist alles und du findest alles...(dann hättest auch gelesen das es sowas wie sesongarbeit in hotels als pr manager giebt) *******!!!