Anwalt will keine Unterhaltsabänderungsklage machen trotz weniger Geld

  • Hallo,


    ich war 10 Jahre Selbständig und es wurde zu der Zeit ein Unterhaltstitel für 2 Kinder erwirkt mit einem fiktiven Einkommen was ich damals nicht wiederlegen konnte da ich die Steuerbescheide nicht hatte. Der Richter damals hat gesagt ich könnte die Summe XXXX verdienen und müßte dann auch mehr Unterhalt zahlen.
    Ich bin aber nicht mehr Selbständig und lebe seid 2 Monaten von der Arge. Ich kann einen neuen Job annehmen wo ich aber weniger verdiene und kann somit nicht mehr soviel Unterhalt zahlen. Ích war gestern bei einem Rechtsanwalt und wollte eine Abänderungsklage für den Unterhaltstitel einreichen.Der Anwalt meinte das würde nicht gehen,weil das Gericht sagt,ich könnte mehr verdienen und müßte mir dann eben noch einen Nebenjob suchen.
    Im Baugewerbe verdient man nicht mehr soviel und die meisten Firmen sind Zeitarbeitsfirmen wo man noch weniger bekommt. Wo ich anfangen kann ist es besser bezahlt,aber eben nicht soviel wie das Gericht haben will.
    Hat jemand einen Tip oder Rat was ich jetzt machen soll??? Ich habe selber noch meine ältere Tochter hier und ein 8 jährigen und meine Frau.Die ja auch alle essen müßen.Das hat das Gericht auch nicht interessiert,nur der kleine zählt noch mit.


    lg merlin

  • Hallo erstmal,
    also als erstes mal einen neuen anwalt suchen, da wohl bei dir PKH in frage kommt wird dein Anwalt keine Lust haben sich die Arbeit zu machen.
    Du mußt bei der Abänderung erklären müssen warum du Abänderen möchtest, heißt das Deine Selbständigkeit nicht selbstverschuldet beendet wurde.
    Älter Tochter, wie alt?Hat diese eine Ausbildung etc.?
    Wenn nein, von wenn ist das Kind, von deiner Lebensgefährtin, oder ander Mutter. Wenn das Kind eigenes Einkommen hat oder gar Unterhaltsansprüche, wäre das der grund warum sie nicht berücktsichtig wird.Deine jetztige Frau kann ihr Einkommen selbst erzielen darum auch hier keine Anrechnung.
    Das Du dir einen Minijob suchen mußt würde ich bezweifeln, nur im Winter wenn schlecht Wetter angesagt ist, kann man das verlangen.
    Es kommt aber letztlich auf den Richter an ob und wie Abgeändert wird.