Bedarfsgeimenschaft

  • Hallo,
    ich habe vor einiger Zeit Hartz 4 beantragt nachdem ich vor knapp zwei Monaten meine Ausbildung abgeschlossen habe. Ich bin demnach zur Zeit arbeitssuchend und brauche die Unterstützung zur Überbrückung. Derzeit lebe ich in einer WG, würde aber gerne mit meinem Freund zusammenziehen. Er verdient netto 1600 € im Monat. Wenn ich richtig informiert bin legt das Amt eine derartige Wohnsituation als Bedarfsgemeinschaft aus, da wir dann eine eheähnliche Gemeinschaft wären und er müsste für mich aufkommen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass bei seinem Verdienst mein Anspruch auf Hartz 4 verfällt wenn wir gemeinsam leben?

  • lacki : Die Annahme, es "gäbe dann nichts mehr vom Amt" triff wohl nur zu, wenn tatsächlich eine Bedarfsgemeinschaft vorliegt.


    Dies muss hier nicht zwingend der Fall sein, sondern nur dann wenn eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft besteht. Der Leistungsträger vermutet(!) das Bestehen einer Solchen unter anderem dann, wenn ein Paar länger als ein Jahr zusammenlebt oder auf Vermögen und Einkommen gemeinsam zugegriffen werden kann. Näheres dazu unter http://www.sozialleistungen.in…/bedarfsgemeinschaft.html


    Gruß,


    Philipp