Wohnraumbemessung bei Stiefkindern

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe eine Frage die mir sehr auf der Seele liegt.Und zwar geht es darum,das mein Verlobter und ich seit 08.2010 Ergänzend HartzIV beziehen.Soweit so gut,allerdings liegt unsere Wohnung vom Preis her nicht im Rahmen. Wir wohnen mit 2 Erwachsenen und 2 Mädchen 12 und 10 Jahre alt in einer 84qm Wohnung.Das das Amt sagt ihr müßt euch nach einer anderen umgucken,können wir noch ein wenig nachvollziehen,obwohl es "nur" 45 Euro sind die über dem Satz liegen. Die Wohnung müßen wir aber behalten,es im näheren Umfeld keine bezahlbare 4 Zimmerwohnung gibt und die Mädchen aus Ärztlicher Sicht nicht in ein Zimmer dürfen,hinzu kommt das alle 2 Wochen und die Hälfte der Ferien die Söhne meines Verlobten zu uns kommen und die ja nun auch ein Schlafgelegenheit brauchen.....wenn wir aber nur eine 3Zimmer Wohnung bekämen den kosten angemessen,wären die Besuche der Jungs nicht merh möglich das Jungs und Mädchen,verständlicherweise nicht in ein Zimmer dürften,ausserdem wäre dann ja auch kein platz mehr wo sie Schlafen könnten.....


    Gibt es irgendwo eine Regelung wo wir die Besuche der Jungs geltend machen können,so das wir in unserer Wohnung bleiben können OHNE das sie uns was abziehen???Oder vielleicht ne größere haben dürfen,so das die Jungs ein eigenes Zimmer bekommen könnten,denn zur Zeit überlässt meine Jüngste Tochter Ihr Zimmer(entgegen ärztlichem Rat),damit die Jungs ein Zimmer haben.


    Habt Ihr vielleicht nen RAt für mich?