Bitte hilfe alleinerziehend und wohnungsnot

  • Hallo ihr alle bitte könnt ihr mir Helfen?


    Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern die eine ist 9 Jahre die andere 1 Jahr. Ich möchte gerne umziehen .
    Ich bekomme Hartz 4 lebe von (377 euro) ,Unterhalt und Kindergeld. Ich würde gerne von Rheinland -Pfalz nach Kreis Brandenburg ziehen. Da mein Freund bald evtl. Verlobter dort wohnt und Arbeit hat aber er hat eine 1 zimmer wohnung . Wir brauchen eine 4 Zimmer Wohnung da ich die Kinder nicht wegen dem hohen Alters unterschied zusammen legen können.(die 1 Jährige schläft noch nicht durch).
    Das Problem ist : Die ARGE gibt mir kein Ok , die sagen wenn ich trotzdem Umziehe streichen sie mir 3 Monate das Hartz 4 . Da sie keinen Grund sehen das ich Umziehen! Ich hab da eine Wohnung im Sozialbau 4 ZKB, kalt 465 euro u.92 qm . Ich brauche keine Kaution von der ARGE und möchte auch keine Umzugskosten gelten machen sondern nur die zusicherung das wenn ich umziehe auch erstmal weiter Hartz 4 bekomme . Net das ich da mit meinen Kindern stehe und nicht weiß wie ich ohne alles 3 monate leben soll. Ich kann im Moment keine Arbeit annehmen da es hier in Rheinland Pfalz mit der Kinderbetreuung schlecht ist für eine Alleinerziehende Mutter die im Schichtdienst arbeiten muß. Ich bekomme auch kein Kita und Schulplatz in Kreis Brandenburg da ich noch net dot gemeldet bin . Die eine ARGE sagt die andere ARGE ist zuständig und andersrum .Was soll ich tun um hier wegzusiehen können? Bin echt verzweifelt:(.


    Danke schon mal für eure Antwort und Mühe

  • Also meiner Meinung nach und wissens her nach ist das so:


    --> Sie dürfen dir das Geld nicht sofort komplett streichen, wenn nur erst kürzen bei triftigen Gründen!
    (dieser ist meines wissens aber keiner)
    --> Umzüge werden eigentlich nur gestattet wenn man in einer anderen Stadt der/die (künftige) Ehemann/Ehefrau, nicht Verlobte/r wohnt.
    --> oder man findet dort arbeit


    Aber ich bin mir da nicht wirklich zu 100% sicher was das angeht,
    da die Gesetze in der Hinsicht sehr schwämmig sind vor allem wenn man Kinder schon hat.
    Weil es spielt einen unterschied ob ihr zusammen ein Kind bekommt, oder du die Kinder von deinem Ex noch hast.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 Mal editiert, zuletzt von Deekey () aus folgendem Grund: Anmerkung zugefügt

  • Hallo,


    du darfst umziehen.


    Ich habe ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichtes, in dem die Freizügigkeit entsprechen Art. 11 GG, also dass man sich innerhalb Deutschlands auch als ALG II - Bezieher frei bewegen und umziehen darf, bestätigt wird.. Lass dir von deinem Sachbearbeiter zeigen auf welcher gesetzlichen Grundlage seine Aussage beruht, gibt es nämlich nicht.


    Wenn er es dir schriftlich gibt, könnte sogar ein Verstoss gegen § 339 Strafgesetzbuch vorliegen; mindestens 1 Jahr Knast. Ich lasse gerade einige Schreiben von Personen, die ich berate, auf Verletzung des § 339 StGb prüfen.


    Die ARGE soll sich endlich entsprechend des SGB II und des GG verhalten.


    So nun noch etwas anderes. Es könnte sein, dass du mit deinen Kindern noch rückwirkend Ansprüche hast. Ich habe gerade für eine Frau aus Bremerhaven einen Anspruch in Höhe von 4140,- € durchgesetzt. Hast du mit deinen Kindern im Zeitraum zwischen 2005 und 08.2009 ALG II/Sozilageld bezogen. Haben deine Kinder oder eines in diesem Zeitraum zusätzlich zum Kindergeld Leistunge erhalten, z.B. Unterhalt, Waisenrente usw. dann könnte ein Anspruch bestehen.


    Sollte meine Vermutung zutreffen, so schicke eine E-Mail mit einer Kopie eines Berechnungsbogens aus diesen Zeitraum an meine E-Mail-Adresse [email protected]. Wenn du willst kannst du personenbezogene Daten auch schwärzen. Wichtig sind die Beträge.


    Dein Freund und du haben im 1 Jahr ein Probjahr unter den Bedingungen des Formulares VE, d.h. ihr würdet erst nach einem Jahr als BG eingestuft werden, was sich natürlich finanziell positiv auswirkt.


    Gruß


    Wolfgang