Pflegegeld nach Art. 51 PflegeVG

  • Hallo,


    ich habe mich gerade eben erst registriert, da ich dringend eine Auskunft benötige. Es ist toll, dass es dieses Forum gibt, es ist beruhigend, wenn man um die Möglichkeit weiß, sich informieren und austauschen zu können.
    Nun zu meiner Situation:


    Wir sind verheiratet, haben einen 7jährigen Sohn. Wir leben von folgenden Leistungen:


    Mein Mann erhält ALG1 1044,-
    Kindergeld 184,-
    Pflegegeld nach dem Bundessozialhilfegesetz Art. 51 PflegeVG 527,-


    Das Pflegegeld erhalte ich bei 100% Schwerbehinderung. Diese Leistung gibt es in dieser Form nur noch sehr selten. Sie steht mir soweit ich informiert bin bis zu meinem Ableben zu.


    Nun meine Frage. Mein Mann muss ALG2 beantragen, wenn sich bis Ende November kein Job findet, wovon wohl auszugehen ist. Darf die Arge mein Pflegegeld anrechnen?


    Ich wäre sehr dankbar für eine kompetente Antwort, falls möglich mit entsprechender rechtlicher Quelle, damit ich gegebenenfalls bei Antragstellung mit Paragrafen gerüstet bin. Das Problem ist nämlich, dass die meisten Sachbearbeiter diese Leistung gar nicht mehr kennen und das führt unweigerlich zu Streitereien.


    LG aus NRW!:)

  • Hey Rosina


    Ich habe zwar momentan ein ähnliches Problem wie Du,glaube aber,Dir hierbei helfen zu können.
    Pflegegeld ist grundsetzlich zweckbestimmt und darf bei der Preson nicht angerechnet werden.Habe jetzt schon verschiedene stellen abgesucht,und immer wieder erfahren,das dies auch für Ehrleute und generell für Angehörige gilt.
    Was auf alle Fälle funktioniert ist,wenn dein Mann angibt,von diesem Geld für Dich ein zu kaufen.Dann ist das Geld ja für Dich und dadurch nicht anzurechnen.LG

  • Zitat

    Pflegegeld ist grundsetzlich zweckbestimmt und darf bei der Preson nicht angerechnet werden


    Hallo tippisilv, danke für deine Antwort. Ich habe auch jede Menge Fallschilderungen gefunden, wo es nicht angerechnet wurde, aber kennst du diese Form von Pflegegeld? Es handelt sich eben nicht um das übliche, das man bekommt, weil man in eine Pflegestufe eingestuft wurde. Es ist das Pflegegeld, dass ich schon VOR 1995 erhalten habe. Es ist die Besitzstandswahrung, da ich nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung bin und somit durch die Einführung der Pflegestufen benachteiligt gewesen wäre. Mein Pflegegeld ist nicht zweckgebunden, es ist ein Nachteilsausgleich. Es gibt nicht mehr viele Leute, die das bekommen.
    Wenn ich alles richtig verstanden habe, dient das heutige Pflegegeld ja der tatsächlichen Pflege und ist für den Pflegenden eine Aufwandsentschädigung, also nicht anrechenbar. Für den Pflegebedürftigen ist es zweckgebunden, weil er die Pflege ja benötigt, also auch nicht anrechenbar.
    Aber ist das in jedem Fall so? Wäre echt schlimm, wenn das Geld plötzlich wegfallen würde.....


    Gibt es denn niemanden, der noch etwas beitragen kann?


    LG an alle!

  • Hallo Berthold,


    ich habe das noch nie gehört, was ist denn unter freier Wohlfahrtspflege zu verstehen? Ich habe den Begriff in diesem Zusammenhang noch nie gehört.


    Es wäre klasse, wenn du mir nochmal antworten könntest! Vielen Dank!

  • Hallo Rosina,


    da war ich wohl etwas vorschnell mit meiner Antwortung, sorry.


    Der Begriff Freie Wohlfahrtspflege (FW) bezeichnet in Deutschland Vereinigungen, die sich aus humanitärer oder christlicher Verantwortung zur Aufgabe gemacht haben, bei sozialer, gesundheitlicher und sittlicher Gefährdung bzw. Not vorbeugend oder heilend zum Wohle der Gesellschaft oder des Einzelnen zu helfen.


    Dies trifft bei Dir sicherlich nicht zu. Ich nehme an, dass Du Dein Pflegegeld nach dem BSG (Bundessozialhilfegesetz) erhältst. Bleibt die Frage: Wofür bekommst Du dieses Pflegegeld?
    Ist es nicht für den Lebensunterhalt gedacht, sondern eine Art Ausgleichszahlung, dürfte es nicht als Einkommen angerechnet werden. Ich mache mich da gerne mal schlau


    vG Berthold

  • Also ich habe da noch etwas gefunden...


    Gemäß § 11 Abs.3 Nr.1a SGB II sind Einnahmen, soweit sie als ZWECKBESTIMMTE Einnahmen gewährt werden, nicht als Einkommen zu berücksichtigen.


    Wie Du allerdings schreibst, ist Dein Pflegegeld nicht zweckgebunden. Somit ist zu befürchten, dass es als Einkommen angerechnet wird.


    vG Berthold

  • Hallo Berthold,


    ich bekomme mein Pflegegeld vom Sozialamt. Es war als Nachteoilsausgleich gedacht und nicht zweckgebunden. Aber ich habe da etwas gefunden. Eine Liste von TacheleseV. Ich schicke dir den Link als Nachricht, da ich nicht weiß, ob es hier gewünscht wird. Würdest du dir das mal anschauen? Meinst du, ich sollte die Liste ausdrucken um sie bei der ARGE vorzulegen, falls sie mir das anrechnen wollen?

  • Hallo Rosina,


    na da hast Du ja einen Volltreffer gelandet.


    im Rahmen der Besitzstandswahrung nach Art. 51 PflegeVG


    Ja, würde ich mal ausdrucken dieses Blatt. Noch besser wäre es natürlich, einen entsprechenden Gesetzestext zu finden. Muss ich mal googeln :-)


    vG Berthold

  • Ich habe bald blutige Finger....suche schon seit Stunden in den Gesetzestexten. Aber ich muß auch gestehen, dass ich da echte Verständnisprobleme habe und mich nur schwer zurecht finde. Wäre klasse, wenn du da was finden könntest. Die Liste habe ich gleich vollständig ausgedruckt, aber ein entsprechender Gesetzes-Text wäre schon richtig gut.
    Auf jeden Fall bin ich schonmal etwas beruhigter. Mir graut nur davor, dass die Arge sich windet.


    Vielen Dank erstmal, vielleicht findest du ja noch was geeignetes für mich.



    LG:)

  • Also ich stolpere immer wieder, bei Allem was ich lese, über die "Zweckgebundenheit", welche ja bei Dir, wie Du schreibst, nicht gegeben ist.
    Da keine entsprechenden Gesetzestexte oder Urteile zu finden sind, empfehle ich Dir Folgendes:


    Gib bitte Deinem Mann, wenn er seinen ALG II-Antrag abgibt, diesen Ausdruck mit und wartet erst einmal ab, wie die ARGE das Ganze bewertet.
    Sollte es zu einem Negativ-Bescheid kommen, empfehle ich einen Anwalt aufzusuchen. Das ist für Deinen Mann bis auf € 10 kostenfrei und wahrscheinlich der beste Weg bei dieser doch etwas verzwickten, nicht alltäglichen Angelegenheit.


    Ich wünsche Dir und Deiner Familie Erfolg, auch wenn es nicht auf Anhieb dazu kommen sollte.


    lG Berthold

  • hallo Rosina,


    bekomme das gleiche Pflegegeld wie du. Es ist das "Besitzstandsgeld" wurde mir beim Sozialamt gesagt.
    Es sind noch ganz weinge die übriggeblieben sind, die es bekommen, da wir es ja vor 1995 bekamen.


    Ebenso wurde mir gesagt, das es weder angerechnet wird, noch es uns jemals wegegenommen wird.


    Melde dich bitte, da du die einzige person bist, die ich gefunden habe und noch das "alte" Pflegegeld bekommt. Vielleicht können wir uns ja austauschen.


    liebe grüsse

  • Hallo ihr Lieben!!!


    Mensch verzeihung, ich habe nicht mitbekommen, dass noch weitere Beiträge eingegangen sind..... Na das freut mich ja liebe Sonnenblume, dass es noch ein Menschlein mit dieser Leistung gibt. Ich bin vor ein paar Jahren von Hamburg ins Rheinland gezogen und es war wirklich schwer, das Pflegegeld hier weiterzubekommen. Es kennt ja kaum noch jemand! Es scheint wirklich kaum noch Leute zu geben, die das bekommen.


    Lieber Berthold, seit gestern bin ich dabei den ALG 2-Antrag auszufüllen, nächste Woche ist Abgabetermin.... Waren wegen der Benötigten Info ob anrechenbar heute beim VdK...selbst die konnten mir das nicht sagen und müssen sich erstmal schläuen. Mir gruselt ein wenig, denke, sie werden es erstmal versuchen anzurechnen, auch wenn es nicht rechtens sein sollte....in der Hoffnung ich wehre mich nicht....



    Ich halte euch in diesem Thread auf dem Laufenden, wenn ihr mögt, vielleicht braucht irgendwann mal jemand diesbezüglich Infos genauso dringend, wie ich....


    Liebe Sonnenblume, wenn du magst, melde dich mal mit einer Nachricht, würde mich auch riesig freuen.



    Bis demnächst in diesem Theater!


    Alles liebe Anja

  • Hallo an alle!


    Wir haben unseren Bewilligungsbescheid bekommen! Mein Pflegegeld wurde nicht angerechnet!!! Uns ist echt ein großer Stein vom Herzen gefallen......


    Vielen Dank nochmal an alle für die Hilfe und Unterstützung in diesem Thread.



    Anja

  • liebe Rosina,


    das freut mich aber. Obwohl ich wusste dass es nicht angerechnet wird, da bei uns auch die gleiche Situation ist und es ist nie angerechnet worden ist.


    Bei mir zb. steht aber jetzt ein anderes Problem an und vielleicht kannst du mir jetzt helfen... War schon mal bei dir eine begutachtung wg. Pflegestufe???
    Mein Sachbearbeiter beim Sozi wurde gewechselt und mein neuer möchte das die Pflegekasse mich begutachtet wg. pflegestufe...:eek: So könnte man ja einen teil des Besitztstandsgeldes sparen.:


    Ich aber bin fit und brauche keine Pflegstufe und möchte gern mein Besitzstandgeld weiter behalten, so wie es bis jetzt war...!


    lg
    sonnblume