Anspruch auf Ausstattung??

  • Hallo zusammen,


    meine Mutter hat vor einigen Wochen die Flucht vor meinem Vater ergriffen. Zunächst war sie im Frauenhaus, nun hat sie eine Wohnung gefunden.


    Jetzt die Frage....sie hat leider keine Chance, an irgendwelche Möbel aus der gemeinsamen Wohnung zu bekommen, fängt also bei 0 an. Ersparnisse hat sie leider keine, weil ihr Mann im Prinzip dafür sorgte, dass das Geld rausging wie es reinkam.


    Sie hat jedoch ein Auto (älteres Modell), damit sie - sobald sie wieder Arbeit hat - die Arbeitsstelle auch erreichen kann.


    Ist es möglich, dass von ihr verlangt wird, dass sie ihr Auto verkauft, um somit Geld für Möbel zu bekommen? Oder besteht die Möglichkeit, Geld für die Einrichtung bekommen, wenn vielleicht auch auf Darlehensbasis ???


    SunDay78

  • Hallo SunDay78,


    insofern Dein Vater nicht ebenfalls H4 bezieht, wird er die Hälfte des gemeinsamen Mobilars herausgeben müssen. Das Amt wird sie auffordern, dies anwaltlich geltend zu machen. Selbiges gilt für eventuellen Ehegattenunterhalt.
    Was ihr dann noch an Mobilar fehlt, kann sie wie eine Erstausstattung beantragen und wird in der Mehrheit der Fälle als Beihilfe (nicht Darlehen) gewährt.


    Gruß Gawain