in welcher höhe sthet meinem sohn unterhlat zu???

  • hallo
    es geht um meinem sohn. sein leiblicher vater hat sich jetz nach über 7 jahren entschlossen endlich einmal untehalt zu zahlen.
    heute bekam ich von meinem anwalt einen brief, das er monatlich 98 € (mangelfall, da knapp 1150 € netto)zahlen kann (ohne die unterhaltsrückständer seit august 2003), da er ein 2. kind hat für das er unterhaltspflichtig is. mit diesem und der kindesmutter lebt er jedoch zusammen, ist aber nich mit der kindesmutter verheiratet. sein anwalt hat meinem anwat mitgeteilt das er seinem 2. kind auch monatlich unterhalt zahlen muss.
    meine frage ist nun, ob dies korekt, da er ja mit dem kind und der kindesmutter in einem haushalt lebt oder ob mein sohn anspruch auf eine höhere unterhaltssumme hat. ich frage deswegen, da mir vom jugendamt mal gesagt wurde sobald man mit leiblichen kindern in einem haushalt lebt, mit dem kindesvater/der -mutter nicht verheiratet is, brauch man keinen unterhalt zahlen, da man sich ja an der versorgung der kinder finanziell mit beteiligt.
    stimmt das oder wurde mir eine falsche auskunft gegeben???
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