Harts ?ehepartner verdient

  • Hallo,


    Ich möchte mich vorher Infomieren ob es überhaupt einen sinn hat das ich harts4 beantrage.
    Villeicht gibt es jemanden bei den es so ähnlich ist wie in meiner familie.


    Ich bin momentan noch bis august in elternzeit zurzeit auch hausfrau. habe 2 kinder 2 jahre und die große ist 5 jahre gehen beide in den kindergarten.
    mein mann ist berufskraftfahrer von monag bis samstag auswärs bekommt daher auch auslöse und nachtzuschlag darf der angerechnet werden?
    dann verdient er 1700 brutto das problem ist er hat auch noch eine tochter die ist 6 jahre und er muss hierfür zwischen 200 und 274€ Unterhalt zahlen (geht vom Lohn weg weil die des gleich ausrechnen)
    als netto bekommt er ca 1400 und ich das kindergeld .
    besteht anspruch auf harts4
    wir wohnen bei meinen eltern im haus und zahlen hierfür für unsere wohnung nur 200€ nebenkosten monatlich


    danke für eure hilfe


    Onlinerechner habe ich schon versucht aber das geht nicht weil ich nirgens den unterhalt mit eingeben kann und den muss doch das amt mit berrechnen denn dies sind ja bis zu 274€

  • Zitat

    aber das geht nicht weil ich nirgens den unterhalt mit eingeben kann


    na dann überleg mal warum man da nirgens den unterhalt angeben kann. aber da streiten sich die götter. ihr solltet einfach mal einen hartz4-antrag stellen. in der anlage UH3:


    http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-UH3-Unterhaltsansprueche.pdf


    steht schon recht viel dazu. z.b. ob unterhalsrvorschuss möglich sei und wieviel die kindesmutter verdient.

  • Du schreibst, dass Du in Elternzeit bist.


    Daraus schließe ich, dass Du ein Anstellungsverhältnis hast, in das Du nicht wieder zurückkehren möchtest, weil Du erwägst Hartz 4 zu beantragen.


    Warum willst Du nicht wieder arbeiten gehen? Liegt es an mangelnder Kinderbetreuung ?

  • Hi ,
    ja ich habe nicht geschrieben das ich nicht arbeiten möchte,
    hier bekommt man als 2 fache mutter schlecht arbeit auf ca 400€ basis.
    Ich bin in kein beschäftigungsverhältnis ich habe meine 1 tochter 2005 gleich nach der lehre bekommen und hier und da kurz gearbeitet(Internetapotheke,Putzfrau)nur was tun wenn kinder Krank sind was sehr häufig ist seit dem nr 2 in die Kita geht dann kam 2008 nr.2 .


    Wohngeld brauch in nicht beantragen wil wir bei meinen eltern in einer abgeschlossen wohnung leben undhierfür nur nebenkosten bezahlen und für kindergeldzuschlag sind wir weit über dden Mindesbedarf von 900€ ,ich habe auch schon versucht das mir das Jugendamt den kindergarten bezahlt vergebens.


    wahrscheinlich bekommen wir dadurch auch kein harts4


    lg

  • Wenn sie euch den Kinderzuschlag abgelehnt haben weil das Einkommen zu hoch ist dann werdet ihr auch kein ALG2 bekommen.Wenn du aber zu Hause bist und wohl auch schlecht eine Arbeit bekommst warum betreust du die Kinder dann nicht zu Hause.Damit könntest du doch eine Menge sparen bei den Gebühren in einer Kita.

  • Nach deinen Angaben würdet ihr Aufstocker sein. Als Aufstocker werden in Deutschland Personen bezeichnet, deren Einkommen durch Arbeitslosengeld II auf das Niveau der Grundsicherung für Arbeitsuchende aufgestockt wird, weil das zu berücksichtigende Einkommen unterhalb dieser Leistungen liegt.


    Und jetzt rechnen wir einfach mal nach:
    Einkommen
    1.700,00 Erwerbseinkommen
    - 30,00 Versicherungspauschale
    - 300,00 Abzüge (Steuern, etc.)
    - 310,00 Freibetrag aus Erwerbseinkommen
    - 274,00 Unterhalt
    1.151,00 bereinigtes Einkommen


    Kosten der Unterkunft
    - 200,00 Nebenkosten*


    Regelleistungen/Sozialgeld (NRW)
    323,10 Antragsteller
    323,10 Ehepartner
    430,80 2 Kinder 5 Jahre und jünger
    1.077,00 Anspruch Regelleistung/Sozialgeld


    Berechnung Anspruch
    1.077,00 Regelleistung/Sozialgeld
    + 200,00 Nebenkosten
    -1.151,00 bereinigtes Einkommen
    126,00 wahrscheinlicher Anspruch


    *Ausgenommen bei den Nebekosten sind Haushaltsstrom und Warmwasser.

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.


  • Die Berechnung stimmt nicht ganz: Du vergisst, dass das Kindergeld i.H.v. 368,00 EUR auch als Einkommen zu berücksichtigen ist,. Außerdem wird bei Einkommen auch Erwerbstätigkeit nicht noch zusätzlich die Versicherungspauschale gewährt, dafür gibt es ja bereits die Freibeträge.


    Es lässt sich also kein Leistungsanspruch nach dem SGB II ermitteln, Kati.

  • @ Nera


    Stimmt, das hab ich vergessen, Danke :)

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.