Frau Daniela

  • @ Danie


    Wenn die Beziehung zerrüttet ist und ein gemeinsames zusammenleben nicht mehr möglich ist, sollte er sich eine angemessene Wohnung suchen und parallel einen Antrag auf Grundsicherung stellen.


    Dies ist legitim und stellt keinen Sozialbetrug dar.

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.

  • Was ist an der Frage SO SCHWER zu verstehen ??


    Es wird Gefragt " Wer die Kosten nach einer Trennung Übernimmt, wenn der Andere Partner NICHTS Verdient, bzw hat"


    In so einer Frage gleich Sozialbetrug zu sehen ist Quatsch, da so in fast jeder Frage der Verdacht besteht das es sich um Betrugsabsichten handelt und somit müsste man das Gesamte Forum Schließen.


    Antwort:


    Im Falle einer Trennung muss der Mittellose Partner einen Antrag auf Grundsicherung beim JOBCENTER stellen.


    Sollten sich diese Leute dann jedoch NICHT trennen wird es das Amt schon Feststellen, so DOOF sind die SB´s nun doch nicht.


    Gruß

  • @ Boxbeutel 2


    Danke, endlich ein erfahrener Nutzer der die Inhalte liest und versteht. :)

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.

  • Die Anfrage kann man so und so verstehen.Wenn die Beziehung beendet werden soll dann braucht sie hier nicht reinzuschreiben das sie alles alleine bestreiten muß weil er kein Geld bekommt.Wenn er nichts hat dann muß er wenn er ausziehen will natürlich einen Antrag bei der ARGE stellen und wird dann auch Leistungen bekommen.Sie muß da für nichts aufkommen.Allerdings lese ich dies auch so als wenn er auszieht um Leistungen zu bekommen aber die Beziehung durchaus noch besteht.Da sieht man mal wieder beim Geld hört selbst die Liebe auf.

  • Er bekommt 0 cent. Was ist wenn er aus zieht und sich eine Wohnung sucht, wer bezahlt das?



    was hat das mit AUFSTOCKUNG zu tun ?


    Ich verstehe das so, das ER Ausziehen will oder soll.


    Dann hat Er einen Anspruch auf Grundleistung


    Es währe noch zu beachten, ob sie Verheiratet sind- - wahren und ob Kinder da sind, dann besteht vielleicht UNTERHALTSPFLICHT..


    Gruß

  • fakt ist, dass sie anscheinend genug verdient, dass es keine ansprüche auf sozialleistungen gibt.
    von trennung ist da definitiv nicht die rede.


    Zitat

    In so einer Frage gleich Sozialbetrug zu sehen ist Quatsch


    man ey, nun sei doch nicht so naiv. sozialbetrug ist ein volkssport. das machen doch viele so mit der zweitwohnung, die dann vermietet wird. geht zwar bei euch euch auf dem dorf nicht, aber in berlin passt das schon.

  • Da hier im Forum ja keine Antworten erstellt werden, sondern NUR DUMME DISKUSSIONEN angesagt sind werde ich mich für ne weile aus dem Forum Verabschieden.


    Auf die dummen Kommentare anderer User bin ich nicht scharf, ICH BENÖTIGE INFORMATIONEN.

  • @ Boxbeutel 2


    Kann mich dem nur anschließen. Es ist wirklich traurig wie viele BenutzerInnen das Forum mit ausfallenden, bzw. dummen Kommentaren verhudeln.

    „Der Kern des systematischen Denkens ist die Einsicht, daß wir uns verabschieden müssen vom linearen Denken.“
    Paul Watzlawick (*1921), amerik. Psychiater u. Schriftsteller östr. Herk.