Unterhalt Kinder

  • Hallo,


    ich lebe mit einem Mann zusammen,der von 2 verschiedenen Frauen jeweils ein Kind hat.:rolleyes:
    Er ist seit Mai 2010 arbeitslos und zahlt auch dem entsprechend Unterhalt.
    Jetzt kam Post vom Jugendamt,wo sie den Unterhaltsanspruch überprüfen wollten.(für beide Kinder)Er hat alles hin geschickt.Von dem einen Jugendamt kam das okay,dass er den selben Unterhalt weiter zahlt und das andere will jetz nach gewiesen haben,dass er sich um Arbeit bemüht und das mit 20 Bewerbungen im Monat!!!Ist das zu fassen???:mad: Er hat immer Unterhalt für seine Kinder bezahlt und bemüht sich auch um Arbeit!!!
    Darf das JA das??So viel Bewerbungen will nicht mal das Arbeitsamt haben.
    Für Antworten wäre ich dankbar!!!

  • Guten Morgen Emma,


    Ich bring es mal auf den Punkt, das JA hat kein RECHT solche Nachweise zu verlangen. Die Jugendämter lehnen sich gerne weiter aus dem Fenster als sie es dürfen. Zur zeit braucht dein Partner keinen Cent mehr als bis zur Selbstbehaltsgrenze für Erwerbslose von 770€ zu überweisen, die Restbeträge laufen erstmal als Schulden auf. Nach 6 Monaten steht den Schuldner also deinem Partner ein Abänderungsrecht zu, dieses muß dann von einem Anwalt über eine Abänderungsklage bei Gericht eingereicht werden. Erst hier muß Nachgewiesen werden das sich der Unterhaltsschuldner auch um Arbeit bemüht hat, kann er dies stehen die Chancen nicht schlecht, das die Titel herrabgesetzt werden und die Schulden gestrichen werden.


    gruß sundown

  • Hallo sundown,danke für die antwort.
    hilft uns auf jeden fall weiter....
    eins habe ich aber noch nicht verstanden. und zwar,das mit den "schulden".
    heißt das,wenn mein partner wieder arbeit hat,dass er den restlichen unterhalt nach zahlen muß???
    gruß emma

  • Hallo Emma,


    wenn ein Unterhaltstitel besteht laufen die Beträge die darin enthalten sind als Schulden auf, diese dann bei wiederaufnahme einer Arbeit nachgezahlt werden müssen, allerdings geht dem der laufende Unterhalt vorranig vorraus, also muß dann erst der Unterhalt bezahlt werden und dann können die Schulden getilgt werden.Bei längerer Arbeitslosigkeit wäre es Ratsam zum Amtsgericht zu gehen und sich dort einen Beratungsgutschein zu holen, damit man einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen kann, somit kann dieser bei Gericht ein Abänderungsverfahren einleitet, dort können dann auch die Schulden erlassen werden, wenn nachgewiesen werden kann, das man sich um Arbeit bemüht hat.


    Es wäre aber Hilfreich, dem Jugendamt alle Bewerbungsunterlagen auszuhändigen auch wenn es keine 20 sind , macht einfach ein gutes Bild, senken dürfen die den Unterhaltsbetrag laut Titel sowieso nicht, das kann nur ein gericht oder die Mutter des Kindes.


    gruß Sundown