Zumutbarkeit bei Wechsel von 30- auf 40-Stundenwoche und geringerem Lohn

  • Hallo,
    ich habe vor ein paar Jahren meine Wochenarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden reduzieren müssen, da unser Betrieb vor der Pleite stand. Jobangebote bekomme ich für 40 Stunden, aber mit noch weniger Geld.
    Der § 121 SGB III ist mir bekannt. Gehe ich nach dem Gesetzestext müsste ich bis zum 3. Monat eine Arbeit annehmen, die 80% des letzten Arbeitsentgelts (bei 30 Stunden) beträgt. Dies macht hochgerechnet auf 40 Stunden ca. 1000 € weniger im Monat aus.
    Darf ich bei Erhöhung der Arbeitszeit um 25 % auch mit einer fiktiv um 25 erhöhten Bemessungsgrundlage rechnen?
    Bitte schnell antworten!
    Danke!!!!!!!!
    Sylvi

  • was ich nicht ganz verstehe: beziehst du denn überhaupt sozialleistungen? versucht dich jemand zu zwingen eine andere arbeit anzunehmen?


    Zitat

    Dies macht hochgerechnet auf 40 Stunden ca. 1000 € weniger im Monat aus


    wenn die lohndifferenz von 20 prozent bei deinem letzten arbeitsentgeld 1000 euro machen, dann wäre dein bruttoeinkommen 5000 euro? für was soll denn dieses einkommen als bemessungsgrundlage genommen werden. könnte ja nur alg1 sein. verifiziere doch bitte deine anfrage noch einmal!

  • Ich bin arbeitslos. Die Bemessungsgrundlage bezieht sich auf einen Job mit 30 Stunden pro Woche.
    Hätte ich 40 Stunden arbeiten können, wäre die Bemessungsgrundlage entsprechend höher.
    Jobangebote mit 40 Stunden pro Woche liegen in der Entlohnung aber noch unter der gehabten Entlohnung bei 30 Stunden. Mein Ziel ist ungefähr den gleichen Stundenlohn zu erreichen. Muß ich einen schlecht bezahlten Job über 40 Stunden/Woche annehmen, wenn dabei 80 % meiner auf 30 Stunden bezogenen Bemessungsgrundlage herauskämen, obwohl ich damit im Endeffekt wesentlich schlechter gestellt bin?


    Gruß Sylvi

  • Hy,


    wenn Du ins Harz 4 reinkommst, kann es sein das die Jobbörse Dich zu nen Sklaventreiber ( Zeitarbeit ) schickt.


    Diese zahlen bei uns in der Region gerade mal 7,50 - 8,- €/ Std. als Ungelernte Kraft.
    Das ist man schnell wenn man die Letzten Jahre keine Spezielle Fort-Weiterbildung hatte.


    Bei so nen Stundenlohn kommen nicht mal 1000,-€ im Monat Raus. Für nen Verheirateten mit 2 kindern VIEL zu wenig.


    Gruß

  • wenn man alg I-ser ist ,gibt es überhaupt keine Bedürftigkeitsregelungen,mein lieber Lacky!.
    ALG I ist eine Versicherungsleistung,aber das kannst Du natürlich nicht wissen.

  • für derartige fälle gibt es ja aufstochendes Hartz4. wir lassen doch keinen verhungern.


    Nein, Nein, nur die Zeit bis zum ersten Lohn kann ein Harzer LOCKER und LEICHT verarbeiten.


    Mein letzter Antrag auf Übergangsgeld hat 2 Wochen LÄNGER als die Lohnzahlung gebraucht.
    Bearbeitungszeit und Überweisung NUR 7 Wochen, der Lohn war nach 5 Wochen da.


    Soviel zum Thema AUFSTOCKUNG, ist auch so bei der Nachberechnung, hat auch immer 4-5 Wochen gedauert.


    Gruß

  • na wenn du halt mal pech gehabt hast, heisst das ja noch lange nicht, dass es nun allen aufstockern so geht! in berlin sind die halt schneller!


    Auch bei uns in Sachsen. Beim Erstantrag (sofern er vollständig eingereicht wurde) eine Bearbeitungszeit rund 3 bis 4 Wochen. Das Geld kommt nach Bewilligung zeitnah (i.d.R. X+3 Tage ist das dann auf dem Konto).


    Fortsetzungsantrag: Bearbeitungszeit bis 3 Wochen.


    Länger dauern bei uns Widersprüche. Da können schon mal vier, fünf Monate ins Land gehen. Aber auch da: nach vielleicht zwei Monaten mal höflich und in schriftlicher Form an Bearbeitung erinnern. Das ging dann eigentlich relativ fix. 2 Wochen nach der Erinnerung kam dann die Einspruchsentscheidung.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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