Wohnungsgröße für 4 Peronen

  • Hallo,
    ich bin ab März alleinstehend mit 3 Kindern. Bewohne eine kleine 4 RWG mit 68 qm. Könnte von der Nachbar WG ein kleines Zi dazu bekommen, die ARGE lehnte dies ab. Angeblich würde dem Kleinsten (am 10.03. 2 Jahre alt) kein eigenes Zimmer zustehen und die qm zählen nicht sondern die Zimmeranzahl. Kann mir jemand helfen. Würde gerne einen Widerspruch einlegen aber mit welcher Begründung?! Familienmäßig hatte ich die Bitte schon vorgelegt...


    Der Kleinste hat ein eigenes Zimmer, da er einen sehr leichten Schlaf hat und der Mittlerste schläft seit 1 1/2 Jahren bei mir mit im Schlafzimmer aber so bekomm ich ihn nie abgenabelt...und nun sagte mir meine SB ich solle den Kleinen mit ins Schlafzimmer nehmen na super damit ich nochmal die Probleme habe...

  • Hallo kejema!


    Was Deine SB meinte bezieht sich auf einen Säugling, da dieser in der Regel im Schlafzimmer der Eltern schläft. Dies ist zwar gesetzlich nirgendwo verankert, aber nachvollziehbar. Zweifelsohne aber seid ihr aktuell ein 4-Personen-Haushalt mit Anspruch auf eine 90m² Wohnung.
    Wenn Du also von der Nachbarwohnung ein weiteres Zimmer bekommen kannst, dann empfehle ich Dir, dies beim Jobcenter formlos aber schriftlich zu beantragen und Dich auf die für Deine Familiengröße angemessene Wohnungsgröße zu berufen. Ich glaube nicht, das Deine SB denselben Unsinn in einen schriftlichen Bescheid wiederholen wird.


    Gruß Gawain