Ehegattenunterhalt, etc.

  • Hallo ihr alle,


    ich brauche Hilfe:


    Ich schilder mal eben mein Problem:


    Ich habe mich letztes Jahr von meinem Mann getrennt, jetzt hat er gemerkt das mein Freund mich finanziell Unterstützt (mein neuer Freund), weil er mir nur 870 € Ehegattenunterhalt zahlt und ich davon Miete, etc zahlen muss. Mein Freund hat mir dann angeboten das er mir Möbel kauft. Das hat mein Mann nun erfahren und jetzt hat er einfach den Ehegattenunterhalt gestrichen. Darf er das einfach so?
    Ich habe finanziell gar nichts, nur seinen Unterhalt. Ich bin heute beim Anwalt gewesen, und er macht das jetzt alles, nun habe ich aber trotzdem noch kein Geld, da ich sämtliche Vermögensangaben machen muss, aber darüber keinen EInblick habe, den mir mein Noch-Mann auch nicht gewährt. Habe Prozesskostenhilfe beantragt und habe mich bei der ARGE gemeldet, das bringt aber auch nichts, weil mir diese Vermögensangaben fehlen, wie soll ich nun weiter machen? Er will mir auch die Kinder wegnehmen und hat seine Arbeit extra gekündigt, damit er mir kein Unterhalt zahlen muss. Das kanns doch nicht sein? Wir wohnen in einem Haus, davon möchte er mir auch nichts abgeben, obwohl ich im Grundbuch stehe. Zu der Situation, ich bin Hausfrau und Mutter, seit 13 Jahren, habe mich immer nur um den Haushalt und die KInder (4) gekümmert. Bitte um Hilfe, ich weiß nicht mehr weiter. Mein neuer Freund gibt mir zwar Geld und hat es mir auch angeboten, aber ich möchte ihn nicht ausbeuten, vorallem kann er ja nichts dafür das mein Mann nicht mit sich reden lässt.

  • Ich denke mal dein Mann fühlt sich von Dir etwas hintergangen und versucht dich nun dort zu treffen wo es dir wehtut.Irgendwo kann ich ihn verstehen.Dein Anwalt den du ja nun hast sollte sich aber um alles kümmern auch darum das du genug Geld bekommst dazu gehört auch das du deinen Teil von dem Haus bekommst.

  • Hallo


    In der Regel wird davon ausgegangen, dass etwa nach 2 Jahren des Zusammenlebens eine gefestigte Lebensgemeinschaft besteht. Wenn du nicht mit deinem Freund zusammen leben solltest, scheidet das schon mal aus. Und gewisse finanzielle Zahlungen bedeuten eben noch keine gefestigte Lebensgemeinschaft. Daher wäre dann der UH weiterhin zu zahlen.