fiktieves Einkommen

  • Hallo
    Mein Mann hat seit 24.01.2011 wieder ein vers. pflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Es wurde uns als fiktieves Einkommen von 1400,00€ angerechnet. Da er aber nur 7,50 € /Stunde erhält und 40 h /Woche arbeitet, finde ich die Anrechnung ein bischen hochgegriffen. Bei 20 AT erhält er lediglich 1200,00 € Brutto
    Die Eink. Nachweise reiche ich erst zum 15. des Folgemonats ein (Zuflußprinzip). Können die vom Jobcenter das Geld dann noch länger zurückhalten? Ich war gestern da und hab gesagt, dass die FM mir das zusichern soll, dass die Nachzahlung für März auch uns im März zufließen soll, denn sonst kann er wegen Ablehnung von Fahrkostenbeihilfe nicht mehr zur Arbeit fahren. Das konnte sie mir nicht versprechen. Wie findet ihr das? Denn außerdem haben wir noch eine Rückforderung von Monatlich 100 € zu leisten.
    Wie soll ich mich verhalten???????????Bitte um Antwort:mad:

  • Hy,


    Ihr hättet VOR Arbeitsaufnahme einen Antrag auf Übergangsgeld stellen müssen.
    Dafür ist es nun zu Spät.


    Die Abschlagsberechnung werden sie EVTL. nach der ersten Lohnabrechnung etwas Runter setzen.


    Was die Aufstockung angeht, kann ich nur aus eigener Erfahrung schreiben, das es NACH Lohn Gutschrift und einreichen der Lohnabrechnung nochmal 3 1/2 Wochen gedauert hat bis die Erste Aufstockung vom Amt kam.


    Am 01.02 Arbeiten Angefangen, am 17.03 Erster Lohn und Abrechnung, am 07.04 Erste Nachzahlung vom Amt.


    Zum Glück kam am 31.01 noch die Volle Leistung vom Amt.


    Es soll zwar auch Ämter geben, wo die Nach Berechnung nur wenige Tage dauert, nur die sind sehr selten.


    Kommentar der SB: Regelmäßig zu Spät ist auch irgendwann ne Regelmäßige Zeit.

  • Wenn du die Nachweise erst am 15. einreichst wirst du kaum bis zum Ende des Monates das Geld haben.Da wären sie dann wirklich sehr schnell.Dein Mann sollte sich von der Firma eine Bestätigung geben lassen was er tatsächlich verdient.Er kann doch eine Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen nach der das Jobcenter dann den Lohn berechnen kann.