Gemeinsame Wohnung mit Freund

  • Hallo Leute :)


    ich bin 18 Jahre alt und möchte gerne mit meinem Freund (22 Jahre) in eine gemeinsame Wohnung ziehen. Da mein Freund schon länger den Wunsch hegt aus dem Elternhaus auszuziehen, hat er sich dieses Jahr entschieden mit mir eine Wohnung zu nehmen. Beruflich mache ich eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation und bin im 1. Lehrjahr, ich verdiene so ca. 540 € netto. Mein Freund geht noch zur FOS und macht sein Fachabitur dieses Jahr, da seine Noten zu schlecht sind fürs Studium möchte er eine Ausbildung anfangen. Mein Freund meinte, dass wir Bafög für die Wohnung beantragen könnten - ich bin da eher skeptisch und wollte fragen ob das stimmt und ob wir eine Wohnung kriegen könnten, falls er keine Ausbildung kriegt und ob das mit Ausbildung eher möglich wäre? Ich wäre sehr dankbar für jede Antwort…:) Falls euch noch paar Infos fehlen, könnt ihr mich gern fragen :)

  • Zitat

    ob das stimmt und ob wir eine Wohnung kriegen könnten,


    also die wohnung müsst ihr euch suchen. maximal wohngeld könntet ihr beantragen. aber mal ehrlich: kein geld, keine abgeschlossene ausbildung, aber eine eigene wohnung in dem alter, für die der staat aufkommen soll!:rolleyes:

  • also die wohnung müsst ihr euch suchen. maximal wohngeld könntet ihr beantragen. aber mal ehrlich: kein geld, keine abgeschlossene ausbildung, aber eine eigene wohnung in dem alter, für die der staat aufkommen soll!:rolleyes:


    Danke für die schnelle Antwort. Wie viel Wohungsgeld würden wir dann ungefähr kriegen?

  • Zunächst mal müßtet ihr euch eine Wohnung suchen die ihr euch mit eurem Einkommen auch leisten könnt.Du müßtest schauen ob du eventuell zu deinem Ausbildungsgeld noch BAB beantragen könntest.Dein Freund könnte Bafög beantragen aber da spielt auch das Einkommen seiner Eltern eine Rolle.Haben sie zuviel gibt es nix und sie müßten Unterhalt zahlen.Wenn er in diesem Jahr mit dem Abi fertig wird sollte er bevor ihr die Wohnung nehmt genau wissen was er dann machen wird denn wenn er nach seinem Abschluß nichts hätte bekäme er keine Sozialleistungen und dann müßtet ihr die Wohnung alleine von deinem Einkommen bestreiten was wohl kaum funktionieren würde.Ihr solltet auch bedenken das eine Wohnung auch eingerichtet werden muß.

  • Hallo Leute :)


    ich bin 18 Jahre alt und möchte gerne mit meinem Freund (22 Jahre) in eine gemeinsame Wohnung ziehen..... Beruflich mache ich eine Ausbildung zur Kauffrau für Bürokommunikation und bin im 1. Lehrjahr, ich verdiene so ca. 540 € netto.....


    So wie Kitty es bereits sagte, scheint bei Dir ein Anspruch auf BAB vorzuliegen.
    Anspruch besteht, wenn die Ausbildung eine beruflich/ betriebliche Ausbildung ist und keine schulische Ausbildung ist.
    Ich gehe davon aus, dass dies Deine erste Ausbildung ist (BAB gibt es nur für die erste Ausbildung).
    Weiterhin entsteht der Anspruch, soweit Du nicht mehr im Haushalt der Eltern während der Ausbildung wohnst.
    Die Gründe für den Auszug sind zweitrangig und haben auf den grundsätzlichen Anspruch erstmal keinen Einfluss.


    Hinsichtlich der Höhe kannst Du dich mit dem BAB-Rechner orientieren.
    Die Frage: Ist die Unterbringung außerhalb des Haushaltes der Eltern für die Ausbildung erforderlich?
    bitte mit NEIN beantworten.
    Die zu zahlende Miete nur in Höhe deines Mietanteiles eingeben, den anderen Teil muss dein Freund sicherstellen.


    Den BAB-Rechner findest Du hier.
    Weitere Info's kannst Du meiner signatur entnehmen.


    dms