Trennung / Umzug / Ausbildungssuchend

  • Hallo liebe Leser und Ratgeber,


    ich stehe vor einem für mich schwierigen Lebensabschnitt und weiß nicht mehr weiter.


    Zu meiner Situation.
    Ich bin noch keine 25 Jahre alt und suche immernoch nach einer Ausbildung.
    Ich bekomme Harz4 und lebe seit 4 Jahren in eine Bedarfsgemeinschaft, keine Kinder.
    Nun jedoch hab ich mich von meinem Partner getrennt und muss ausziehen.
    Ich lebe seit nunmehr 7 Jahren getrennt von meinen Eltern, meine Mutter lebt/arbeitet im Ausland
    und mein Vate lebt in einem anderen Bundesland. Jetzt weiß ich nicht wohin.


    Zudem habe von einem alten Bekannten und guten Freund das Angebot bekommen, vorrübergehend bei ihm einzuziehen, er würde mir auch beim Umzug helfen (anderes Bundesland) und mich in den ersten Monaten unterstützen.


    Weiß nur nicht so recht ob ich das Angebot annehmen soll, da ich ja weiß das er arbeitet, würde ich
    ja keine Unterstüzung mehr vom Amt bekommen, will ihm ja nicht auf der Tasche liegen.
    Da ich bisher noch nie alleine gewohnt habe weiß ich auch nicht wie sich das mit der Krankenversicherung z.b. verhält oder an was ich noch denken sollte, wenn ich sein Angebot annehmen sollte.


    1. Kann ich aufgrund der Trennung überhaupt ausziehen?
    2. Was muss ich beachten oder welchen Anträge muss ich stellen?
    3. Darf ich auch in ein anderes Bundesland ziehen oder bin ich gezwungen hierzubleiben obwohl
    ich hier weder Freunde noch Familie habe die mich unterstützen könnten?
    4. Muss ichnach über 7 Jahren zu meinen Eltern zurück?
    5. Wo kann ich mich noch informieren?
    ....



    Ich weiß echt nicht mehr weiter, vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben,
    wie ich mich in dieser Situation verhalten soll, ich bin wirklich verzweifelt.


    Liebe Grüße Simo

  • 1. Ja.


    2. Das kommt darauf an, ob du nun wegziehst oder nicht. Auf alle Fälle musst du ALG 2 beantragen, egal, wohin du ziehst. Wenn du zu dem Bekannten ziehst, musst du halt gleich angeben, dass ihr nur eine WG seid.


    3. Du hast nach dem Grundgesetz das Recht, deinen Wohnort frei zu wählen. Daher kann niemand dir verbieten, hinzuziehen, wohin du willst.


    4. Nein. Das wäre nur der Fall, wenn du erst kürzlich ausgezogen wärst mit dem Willen, ALG 2 zu beantragen.


    5. Beim Jobcenter oder bei einer Beratungsstelle (z. B. Caritas, AWO...) in der Nähe.


    Turtle