Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung

  • Hallo alle zusammen, ich möchte hier eine Sache zur Diskussion stellen, von welcher ich erst gestern Kenntnis erhielt, nachdem mir ein Bekannter seinen jüngsten Leistungsbescheid zur Prüfung vorlegte:


    Es geht dabei um den Mehrbedarf für die Warmwasseraufbereitung für Hilfebedürftige, welche ihr Warmwasser unabhängig von der Heizung aufbereiten, z.B. Boiler. Vorgesehen sind hierfür beispielsweise2,3% aus der Regelleistung für Erwachsene (€ 8,37 bei einem Regelsatz von € 364,oo). Das betreffende Jobcenter geht nun her und rundet diesen Betrag einfach auf € 8,oo ab, was letztendlich nur 2,19% ergibt.


    Ich und alle Betroffenen würden gerne wissen, auf welcher Grundlage man derartig abrunden kann und darf. Bei einer kaufm. Rundung ginge es nach iben, auf € 8,40, soviel weis ich noch aus meiner Lehrzeit ;)

  • http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__77.html


    Zitat

    (5) § 21 ist bis zum 31. Dezember 2011 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Beträge, die nicht volle Euro-Beträge ergeben, bei einem Betrag von unter 0,50 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden sind.


    Die Warmwasseraufbereitungsstromkosten sind ja ein MB nach § 21 Abs. 7 SGB II. Und daher zu runden entsprechend § 77 Abs. 5 SGB II.


    Turtle

  • Soweit ich mich erinnere, wurde dies seitens des Gesetzgebers damit begründet, dass man den den Jobcentern, insbesondere denen, die die Software der BA "A2LL" verwenden, Zeit geben wollte, das Programm anzupassen. Dieses rundet nämlich schon immer die Mehrbedarfe.


    Was über den 31.12. hinaus gesetzlich sein wird, bleibt reine Spekulation.


    Ggf. sollte man bei aller Kritik aber bedenken, dass diese 8 Euro für Warmwasser bzw. die Neuregelung des § 20 ohne Kosten für Haushaltsenergie für die Warmwasseraufbereitung so nie vorgesehen waren und eigentlich nur auf ein Versehen der am Gesetzesentwurf Beteiligten zurückzuführen sind :). Ursprünglich sollte es bei der bisherigen Regelung verbleiben, dass diese Kosten im Regelsatz enthalten sind. Die Neuregelung wurde daher erst sehr spät in den Gesetzesentwurf eingefügt.


    Turtle

  • Dann bedanken wir uns ehrfürchtig vor denen zu Fehlern neigenden Beteiligten und nehmen als Erwachsene auch die kaufmännisch unkorrekte Rundung in Kauf.;)


    Es könnte ja noch schlimmer kommen, wenn z.B. an der Tankstelle der Liter Super mit € 1,649 ausgezeichnet ist, man sich den Tank voll macht und wenn es dann ans bezahlen geht, wird auf € 2,oo/Liter aufgerundet.

  • Diese Art der Rundung hatte im SGB II aber Tradition:


    § 41 Abs. 2 SGB II a.F:


    Zitat

    (2) Beträge, die nicht volle Euro ergeben, sind bis zu 0,49 Euro abzurunden und von 0,50 Euro an aufzurunden.


    Der Empfänger, der eigentlich xx,50 zum Lebensunterhalt brauchte und dann xy,00 Euro bekommen hat, hat sich jahrelang nicht beschwert... :)


    Turtle

  • Zitat

    Der Empfänger, der eigentlich xx,50 zum Lebensunterhalt brauchte und dann xy,00 Euro bekommen hat, hat sich jahrelang nicht beschwert...


    Genau aus diesem Grunde würden wir auch ohne große Gegenwehr € 2,oo und mehr für den Liter Benzin bezahlen. So ist eben die deutsche Mentalität :)