brauche hilfe

  • hallo zusammen,
    ich habe 2 kinder und lebe in bayern,komme aber eigentlich aus nrw.unsere beziehung ist dahin.ich möchte wieder nach hause nach nrw.meine tochter hat sehr grosses heimweh zu ihrer oma.und sie hat hier auch schlechte erfahrungen in der schule gemacht.gegen ihren grundschullehrer wird zur zeit ermittelt.möchte auch gar nicht weiter drauf eingehen.ich habe letztes jahr schon versucht,zurück nach...zu wollen,aber die bei der arge (job-center ) meinten es sei nicht zwingend zurück zu gehen.und ich müsste eine schulung machen,und sollte meine kinder bei nachbarn oder bekannten abgeben.ich sagte das ich keinen dafür habe.das wäre mein problem sagte die ziege.und da mein kleiner sohn von 4 auch seinen vater sehen will,sei das nicht zwingend.
    habe ich keine chance mehr heim zu kommen????ich sitze hier nur noch und bin am weinen.meine tochter weint auch ständig.und jetzt fängt mein sohn auch schon zu weinen an.was kann ich tun????schriftlichen antag mit rückschein stellen, habe ich gelesen.ich kann ka nicht ständig 430 km fahren.wer kann mir helfen???
    lg
    Monastir

  • Für den Umzug liegt eben nach den Maßstäben des SGB II kein wichtiger Grund vor. Das wiederum bedeutet, dass du zwar umziehen kannst, es aber halt selbst finanzieren musst. Umzüge mit ALG 2 werden nur aus wichtigen Gründen bezahlt, vorrangig bei Arbeitaufnahme, gesundheitlichen Gründen oder einer richtigen Familienzusammenführung (also Mann/Frau/Kinder).


    Wenn deine Kinder schon über 3 Jahre alt sind, haben sie einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Von daher verstehe ich nicht, wieso du nicht eine Schulung oder so machen kannst. Die "Ziege" befolgt übrigens nur die Gesetzlichkeiten und kann dir nicht einfach mal, weil du so mitleidserregend bist, einen Umzug finanzieren. Dann wäre sie ganz schnell ihren Job los.


    Spar dir das Geld, dass du anscheinend für ständige Fahrten ausgibst und finanzier damit den Umzug.


    Turtle

  • hallo,
    ich will nicht mitleidserregend rüber kommen.natürlich würde ich eine schulung machen wollen,wenn ich eine betreuung habe.das ist gar nicht das thema.den umzug bezahle ich natürlich auch selber,das die das nicht zahlen mal eben so ist auch klar.
    sorry, ih dachte das man hier eine nette antwort oder antworten bekommt.
    ich bin keine die zuhause sitzen möchte,ich möchte ja was tun,aber nur wenn ich sicher bin das meine kids versorgt sind.ich habe viele jahre gearbeitet,und mir fällt die decke auf den kopf.
    mfg
    Monastir

  • Was war an der Antwort unfreundlich? Du wolltest doch eine korrekte rechtliche Auskunft, oder nicht?


    Die Frage nach Kinderbetreuung wird doch erlaubt sein dürfen, wenn ich weiß, dass es in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab 3 Jahren gibt und deine Kinder anscheinend älter als 3 Jahre sind? Wenn ich das richtig verstehe, ist dein jüngstes Kind 4 Jahre, die Kinder könnten also schon seit mind. einem Jahr in eine Kita gehen. Und du arbeiten. Du weichst dem Thema aus, merkst du das nicht?


    Ansonsten ist es so: du kannst umziehen, wann immer du willst, wenn du es selbst bezahlen kannst. Niemand wird dich daran hindern. Wenn du also in der Lage bist, den Umzug selbst zu bezahlen, verstehe ich nicht, wo dein Problem liegt.


    Turtle

  • Wenn deine Beziehung am Ende ist und du gerne wieder in die Nähe deiner Eltern ziehen möchtest dann mach es.Ich denke du solltest darüber vielleicht mal mit deinen Eltern sprechen.Sie können dir doch im Bezug auf Wohnungssuche und Betreuungsmöglichkeit deiner Kinder sicher helfen.

  • hallo,
    klar würden meine eltern mir mal unter die arme greifen und auf meine kids aufpassen können,aber ständig geht das nicht.da sie schon weit über 70 sind.zur zeit brauche ich die arge ja auch nicht,da ich in einer bez.bin und geld und eigentumswhg.vorhanden ist.ich arbeite zur zeit nicht.da ich mich um die kinder kümmere.aber nach der trennung muss ich das beantragen.und eine kita wartet bestimmt nicht auf meine wenigkeit und hat einen platz für meine kids.4j und 9j.ich habe ja auch nichts gegen eine schulung,aber mal ganz im ernst:das ist doch nichts halbes und nichts ganzes.sondern nur für die statistik.denn die meisten sitzen nach so einer schulung wieder da wo sie vorher waren.anstatt nach einem festen job zu suchen.das kostet doch alles unsummen,und was bringt es am ende???nichts.so eine schulung geht doch meistens über monate,und die stundenzahl am tag.???und die fahrtkosten.??
    egal,wenn ich glück habe dann hab ich ab oktober einen teilzeitjob im nagelstudio.denn mit 44 ist es nicht so einfach was zu finden.und da braucht mir keiner was anderes sagen,vor allem wenn man noch allein mit kids ist.wird das kind krank,fällt man aus.habe ich alles schon erlebt.und ich muss nehmen was ich kriegen kann in dem alter.aber das wichtigste ist das meine kids gut versorgt sind.die meisten sehen das alles sehr gelassen was ich geschrieben habe,oder das ich auf mitleid machen will.aber wer als mutter sooooo etwas mit seinem kind erlebt hat,der kann mich verstehen.alle anderen sollten sich bedeckt halten.oder anders vormulieren.
    mfg
    Monastir

  • Ich weiß nicht, ob du in der Lage bist, zu verstehen, was RECHTSANSPRUCH bedeutet. Das bedeutet, dass man deinem 4jährigen Kind eine Betreuung zuweisen MUSS!!! Und das schon seit über einem Jahr, wenn du das gewollt hättest. Übrigens ist es für die soziale Entwicklung eines Kindes eh nicht gut, wenn es nicht in die Kita geht!


    Es ist ja schön, dass du bisher abgesichert vor dich hin leben konntest (hoffentlich hat dein Freund auch deine Krankenversicherung bezahlt, sonst erwartet dich irgendwann ein schöner Schuldenberg), aber wenn ihr euch jetzt trennt, hört das nunmal auf.


    Ansonsten musst du dich auch mal für eine Aussage entscheiden. Einmal schreibst du, du würdest gern eine Schulung machen, das nächste mal, dass das ja nur Unsinn ist, der dich nicht weiterbringt. Bist du bei allem in deinem Leben so flatterhaft?! Wenn ja, dann solltest du dir auch als 44jährige Frau mal sagen lassen, dass du langsam erwachsen werden solltest.


    Turtle

  • Rechtsanspruch ist ein schönes Wort nur leider sieht es teilweise halt anders aus.Wenn es keinen Betreuungsplatz gibt dann hilft dir auch dein Anspruch nicht sehr weit.Traurig aber wahr.Trotzdem mußt du wenn du dich trennst versuchen dein neues Leben in den Griff zu kriegen.Nicht jede Umschulung ist für die Katz.

  • Nee, kitty. Vergleiche doch mal den Rechtsanspruch auf ALG 2 mit dem auf eine Kinderbetreuung. Beides sind RECHTSansprüche, d. h. sie MÜSSEN befriedigt werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Beim ALG 2 die Hilfebedürftigkeit im Zusammenhang mit dem Alter und dem Wohnsitz in D, bei der Kinderbetreuung das Alter von 3 Jahren.


    Du würdest dich doch beim ALG 2 auch nicht vertrösten lassen a la "Tut uns leid, unser Jobcenterkonto ist grad leer, in 3 Monaten nehmen 80 Leute Arbeit auf und fallen aus dem ALG 2, stellen Sie da nochmal einen Antrag neu.".


    Einen Rechtsanspruch kann man gerichtlich durchsetzen, auch im Eilverfahren. Das weiß jede Kommune und die sind für den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung zuständig. Wenn kein Kitaplatz frei ist, muss die Kommune eine andere Möglichkeit bieten, z. B. Tagesmütter. Und von daher ist es überhaupt kein Problem, sein Kind ab 3!!! Jahre (das hier ist bereits 4!!!!!, offensichtlich hat die TE überhaupt noch nie versucht, einen Kitaplatz zu bekommen!) betreuen zu lassen. Man muss nur seine Rechte KENNEN UND DURCHSETZEN!


    Wenn man dir zum ALG 2 das Obige sagen würde, würdest du dich auch zum Gericht rennen, oder nicht?! Aber beim Kitaplatz reicht ein "Sorry, grad nichts frei." und es wird wieder abgedabbelt. Ist ja nicht so nötig, wenn grad arbeitslos...


    Turtle

  • Das eine ist dein Anspruch der andere ist die Frage ob er auch durchgesetzt werden kann.Du kannst ja deine Sicht der Dinge mal an all jene weitergeben die keinen Betreuungsplatz haben und diesen auch per Gericht nicht durchsetzten können weil es schlicht und einfach nicht genügend Plätze gibt.Es spielt auch immer eine Rolle ob du einer Arbeit nachgehst oder ob du eben zu Hause bist.Als meine Tochter vergangenes Jahr in die Schule kam mußte ich um einen Platz in der Schulbetreuung zu bekommen einen Nachweis über meine Arbeitsstelle vorlegen sonst hätte ich diesen Platz gar nicht bekommen und als sie damals noch im Kindergarten war hatte ich bereits während der Schwangerschaft einen Antrag gestellt.

  • Wieviele kennst du denn, die den Rechtsanspruch vor Gericht durchsetzen wollten und verloren haben?! Ich kenne niemanden, wohl auch, weil jede Kommune weiß, dass sie so eine Gerichtsverhandlung verliert, weil an dem Rechtsanspruch es nichts zu rütteln gibt. Das ist nunmal auch nichts anderes wie beim ALG 2. Jemand mit 0,00 Euro und allen möglichen Voraussetzungen würde vor Gericht auch ALG 2 zugesprochen werden.


    Sorry, die meisten begnügen sich doch mit einem "Zur Zeit nichts frei." und gehen wieder. Und das ist völlig falsch.


    Turtle

  • hallo,
    ich glaube wir reden aneinander vorbei.mein sohn geht in einen kindergarten,nur nicht in eine tagesstätte.hallo,und meine krankenvers.habe ich selber immer bezahlt.ich sehe die ganze sache sehr nüchtern.bekannte von mir haben auch schon solche schulungen hinter sich,und stehen heute auch noch da wo sie vorher waren.ich rede nicht mal so und mal so.klar ist esd oft so das die schulungen nichts bringen,und die meisten wissen auch das nur luftblasen sind.wenn ich es machen müsste,klaro.aber wenn man sich mal unseren staat ansieht,kann man doch nur mit dem kopf schütteln.
    Monastir

  • Ich habe nicht geschrieben das man den Rechtsanspruch vor Gericht nicht durchsetzten kann sondern das dir ein Beschluß nicht viel nützt wenn es keine freien Plätze gibt.Dies ist nicht überall der Fall kommt aber doch häufig gerade in Großstädten vor.Wenn du einen Gerichtsbeschluß hast wird der Bürgermeister oder die zuständige Stelle in der Stadtverwaltung auch nicht gleich eine Krabbelgruppe ins Leben rufen oder sofort den Bau einer neuen Kita anordnen.Das Problem an den nicht ausreichenden Plätzen liegt auch daran das viele Frauen nicht mehr lange zu Hause bleiben sondern recht schnell wieder mit der Arbeit beginnen.Insofern werden auch wieder Plätze für gerade kleine Kinder gebraucht.Allerdings muß man sich natürlich auch zeitig um einen Platz kümmern.Überall gibt es entsprechende Wartelisten.


    Monastir
    Wegen der Schulung müßtest du mit deinem SB sprechen und versuchen gemeinsam mit diesem etwas für dich geeignetes suchen.Sicher gibt es auch sinnlose Schulungen oder Maßnahmen wo es nur darum geht den Kurs voll zu bekommen aber das muß man dann ja auch nicht unbedingt machen.

  • Wenn du einen Beschluss hast, dann ist das eine vollstreckbare Ausfertigung und ich glaube kaum, dass der Bürgermeister jeden Tag den Gerichtsvollzieher auf dem Hals haben will und Ordnungsstrafe bezahlen möchte. Außerdem muss man keine Kita bauen, sondern schlichtweg eine Tagesmutter (beispielsweise) beauftragen. Soweit lässt es aber keine Kommune kommen, denn die kennen ja die Pflichten, die sie für Kinder ab 3 haben!


    Btw: Ich glaube nicht, dass es Monastir wirklich um eine Schulung geht. Es ging ja um den Rückzug an den Geburtsort. Und das war hinreichend beantwortet, dass sie hinziehen kann, wohin sie will, muss es halt nur selbst bezahlen...


    Turtle