schon eigene wohnung

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin unter 25 und habe bereits eine eigene Wohnung bzw wohne mit meinem Freund zusammen, allerdings noch nicht ein Jahr. Ich habe meinen Job gekündigt (Lagerarbeit, körperlich zu anstrengend) und keinen Anspruch auf ALG I, da ich nur 7 Monate dort gearbeitet habe. Deswegen möchte ich jetzt gern ALG II beantragen. Meine Eltern wohnen ca 85 km von mir entfernt.


    Jetzt weiß ich nicht, ob ich überhaupt Anspruch auf ALG II habe? Muss ich zu meinen Eltern zurück oder müssen diese für mich aufkommen? Meine Mutter arbeitet in Teilzeit, mein Vater ist schon Rentner.


    Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.


    Liebe Grüße


    Soe

  • Wenn Du den Job selbst gekündigt hast, bekommst Du 3 Monate lang erst einmal garnichts.
    Natürlich ist zu prüfen, inwieweit Deine Eltern an Dich Unterhalt zahlen müssen/können, denn in erster Linie sind sie für Dich zuständig.
    Unter Umständen hast Du dann Anspruch auf ALG II, allerdings wird das Einkommen Deines Freundes mit angerechnet werden, sobald ihr 1 Jahr zusammenwohnt.

  • In der heutigen Zeit den Job einfach hinschmeißen, weil er zu anstrengend war, geht natürlich nicht. Darauf gibt es erstmal eine Sánktion bzw. gar nix vom Amt. Außerdem ist erst zu prüfen, ob deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind, da du ja wohl noch keine Ausbildung has tund U 25 bist.

  • In der heutigen Zeit den Job einfach hinschmeißen, weil er zu anstrengend war, geht natürlich nicht. Darauf gibt es erstmal eine Sánktion bzw. gar nix vom Amt (für 3 Monate). Außerdem ist erst zu prüfen, ob deine Eltern zu Unterhalt verpflichtet sind, da du ja wohl noch keine Ausbildung hast und U 25 bist.

  • also, ich habe bereits eine abgeschlossene ausbildung und habe auch in diesem beruf gearbeitet. aber in deutschland etwas festes zu bekommen ist zur heutigen zeit nicht einfach. wir wohnen noch kein jahr zusammen und ich habe die möglichkeit, mir nebenbei etwas zu verdienen, als minijob.


    die frage ist ja, ob ich alg II-berechtigt bin und ob meine eltern überhaupt wichtig dafür sind, da ich ja schon eine abgeschlossene ausbildung habe?


    zu meinem letzten job muss ich sagen, dass ich 7 monate in der schicht war und wir jetzt 12 stunden schichten schieben sollten. und 12 stunden nur pakete von links nach rechts schieben...bitte, wem es spaß macht. alle 2 wochen um 1 uhr mitten in der nacht aufstehen, um 3 anfangen und bis mittags um 3 arbeiten, dann schichtwechsel und das alles für weniger geld, als andere bekommen...ich denke nicht, das dies eine naive einstellung ist, zumal es sich bei alg II um eine übergangslösung handelt, denn ich habe bereits weitere bewerbungen laufen.

  • Jo, alles gut und schön. Ändert aber wohl nichts daran, dass du eine Sanktion bekommst, die, da du unter 25 bist, 100% der Regelleistung ausmacht.


    Ob du mit deinem Freund schon von Anfang an als Bedarfsgemeinschaft betrachtet wirst, wird das Amt entscheiden. Nur aufgrund der Tatsache, dass ihr noch kein Jahr zusammenlebt heißt das nicht, dass nicht doch eine BG vorliegt. Das mit dem einem Jahr ist nämlich nur ein Indiz und die Indizienkette ist im SGB II auch nicht abschließend formuliert.


    Turtle

  • Du hast ja durch die Kündigung deine Hilfebedürtigkeit selbst herbeigeführt.Mit der Sperre von drei Monaten wirst du also leben müssen.Zu deinen Eltern werden sie dich nicht zurückschicken können weil auch deine Eltern sagen könnten das sie dich nicht mehr aufnehmen.Erstmal wird also dein Freund für dich sorgen müssen.Allerdings wenn du eine Ausbildung gemacht hast und anschließend auch gearbeitet hast dann müßtest du doch einen Anspruch auf ALG1 haben.Dort bekommst du zwar auch eine Sperre aber trozdem.