Frage zum 400€ Jobben bei einer Tochter

  • Hallo,


    mich würde interessieren wie das geregelt ist, wenn
    die Tochter einer Mutter von 3 Kindern anfangen würde in einem Job zu arbeiten, der max. 400€ einbringt.
    Die Mutter bezieht Hart IV. Werden ihr jetzt die Leistungen gekürzt?
    Wenn ja, nur bei 400€ oder bei allen Beträgen BIS 400€?
    Welche Möglichkeiten hätte eine Schülerin sonst Geld zu verdienen, ohne dass der Mutter viele Ansprüche gestrichen werden?

  • Wenn die Tochter in der BG lebt dann bekommt die Mutter ja die Leistungen und diese würde sich natürlich verringern.Deine Tochter könnte wie schon gesagt wurde von den 400 Euro 160 behalten und den Rest müßte sie dir dann geben da dies von deiner Leistung abgeht.