U25 zum Partner ziehen! Wichtig!

  • Hallo liebe User,


    ich habe mich aus einem bestimmten Grund hier angemeldet...weil ich eure Hilfe benötige! Es geht um folgendes:


    Ich bin 19 (werde am 30.05 20!) und gerade in der Ausbildung! Ich wohne derzeit noch bei meiner Mutter welche keine Leistungen mehr vom Amt bekomme weil sie eine Arbeit hat! Sie 830€ Netto zur verfügung! Ich selber bekomme auch keine Leistungen vom Amt! Meine Frage ist jetzt darf ich zu meinem Freund ziehen? Er bekommt Hartz IV! Muss ich denn obwohl ich und meine Mutter keine Leistungen mehr kriegen trotz allem einen Antrag auf Umzugsgenehmigung stellen? :) Wäre dankebar für jede Hilfreiche Antwort! :)


    Vielen Dank schon einmal vorab! :)


    Mfg

  • Hallo MagdeburgNo1
    Natürlich kannst Du ohne jemanden fragen zu müssen zu Deinem Freund ziehen. Bedenken solltest Du dabei 2 Dinge:


    1) Dein Freund bekommt dann nur noch die halbe Miete bezahlt, die zweite Hälfte musst Du tragen.
    2) Nach 1 Jahr werdet ihr als Bedarfsgemeinschaft gerechnet, d.h. Dein Einkommen wird dann Einkommen der BG = Deinem Freund angerechnet.


    Gruß Gawain

  • Danke für deine schnelle Antwort! Er bekommt keine Miete vom Amt sondern nur seinen Regelsatz! Er ist damals von Bernburg hier nach Magdeburg gezogen weil er es mit seinen Eltern nicht mehr aushielt, sein Vater ihn geschlagen hat und die Ämter interessierte dies alles nicht! Sie haben alle ihre Augen verschlossen! Was bekomme ich denn eig. wenn ich nach meiner Ausbild nicht übernommen und oder keine Stelle gefunden habe? Soweit ich weiß muss ich erstmal einen Antrag auf ALG 1 stellen richtig? Mfg

  • Ja er bekommt Kindergeld! Die Miete wird von seinem Kindergeld gezahlt! Seine Oma steuert ihm auch immer mal wieder was bei! :) Wie muss ich mich denn nun verhalten wenn ich einen Antrag auf Umzug stelle? Wie sollte ich diesen am besten Formulieren? :)

  • Du bräuchtest keinen Antrag auf Umzug stellen da du ja keine Leistungen bekommst.Du könntest zu deinem Freund ziehen und die Miete müßtet ihr euch teilen.Dein Freund müßte beim Jobcenter deinen Einzug melden und angeben das ihr zunächst Probemäßig zusammen zieht.Er würde dann weiterhin seine Leistungen bekommen und nach einem Jahr wäret ihr dann eine Bg und würdet zusammen gerechnet werden.Du müßtest schauen das du eventuell einen Antrag auf BAB stellst wenn du noch in der Ausbildung bist.

  • Zitat

    Die Miete wird von seinem Kindergeld gezahlt! Seine Oma steuert ihm auch immer mal wieder was bei!


    Das Kindergeld wird normalerweise auf seinen Regelsatz angerechnet, so dass er im Endeffekt auch weiterhin nur 321 Euro Einkommen hat (137 Euro ALG 2 + 184 Euro Kindergeld). Und die Zuwendungen von der Oma müsste er beim Amt angeben, das ist Einkommen, so dass es noch weniger ALG 2 gäbe. Damit ist weiterhin unklar, wovon er Miete zahlt wenn alles mit rechten Dingen zugeht.


    Turtle