Falsch gerechnet

  • Hallo hab eine Frage :


    Bin Hartz4-Empfänger und bekomme 364 Euro monatlich und wohne alleine mit meiner Mutter in einer Wohnung.
    Nun hat sich rausgestellt das ich monatlich 47 Euro zu wenig ausbezahlt bekommen habe (Unterkunft und Lebenskosten) weil falsch gerechnet wurde.


    Anfang Dezember habe ich die ARGE auf die falsche Abrechnung aufmerksam gemacht und ab Dezember 2010 wurden der Fehler korrigiert und monatlich 47 Euro gutgeschrieben.


    Jetzt meine Frage : Die 47 Euro wurden aber ab August 2007 nicht berechnet, kann ich nun dieses Geld zurückerstattet bekommen, also ab August 2007?


    Grüße, ripop.

  • Was geht dich das an? Hast du irgendwas zu verlangen? Bist du der TE?! Wenn der das möchte, hätte er sich sicherlich selbst gemeldet.


    Die Rechtsgrundlage kann man sich nämlich auch mal selbst ergoogeln.


    Aber dann mal hier auf dem Silbertablett, damit du mal wieder irgendeinen Blödsinn ala "Kann den Link nicht lesen..." von dir geben kannst:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__40.html


    Zitat

    (1) Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 Absatz 4 Satz 1 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass anstelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von [B]einem Jahr tritt.[/B]


    Turtle

  • Erstmal Danke für die Antworten,


    ich habe mich entschlossen der ARGE auf schriftlichen Weg mitzuteilen, dass ab August


    2007 falsch gerechnet wurde und ich das Geld erstattet haben will. Falls es erforderlich ist


    werde ich es auch gerichtlich durchfechten. Dies kann einige Wochen in Anspruch


    nehmen, sobald ich weiss wo der Hund begraben liegt teile ich euch dann näheres über den


    Verlauf mit.




    Kitty121 : ich habe auch eher reagiert, 2007 wurde ich mit der Aussage abgewiesen dass
    alles Korrekt berechnet worden ist, leider habe ich das nicht schriftlich.




    Turtle1972 : danke, für die ausführliche Info und den Link, hoffe es kann mir weiterhelfen, wenn
    der Inhalt auch nicht für mich spricht.




    Allo : natürlich hast du recht, Quellen sind das A und O einer guten Information, bin mir
    sicher dass dies auch Turtle1972 bewusst ist.




    nette Grüße, und einen schönen Tag, ripop.

  • Was nutzen die besten Infos, wenn sie Perlen vor die Säue geworfen sind? Denn nicht anders kann man deine Aussage, dass du ab 2007 fordern und gerichtlich durchkämpfen willst, werten. Das Gesetz ist eindeutig: EIN JAHR RÜCKWIRKEND. Was willst du da gerichtlich durchkämpfen?!


    Und "einige Wochen": schreib mal lieber "einige Jahre", wenn du wirklich vor Gericht willst trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelung. Es sei denn, man droht dir gleich Mutwilligkeitskosten an. PKH wirst du für so einen Scheiß sowieso nicht bekommen.


    Turtle