Umschulung trotz chronischer Erkrankung verweigert & zu Maßnahme genötigt

  • :confused: Ich weiß echt nicht mehr weiter und hoffe sehr, dass mir hier jemand helfen kann. Ich blicke einfach nicht mehr durch. :confused:



    Hier also mein aktuell schlimmstes Problem mit ARGE und Jobcenter in Mönchengladbach:


    Ich (47 Jahre alt und Mutter von drei Söhnen) bin seit Jahren an seronegativer chronischer Polyarthritis/Fibromyalgie erkrankt. Deshalb kann ich in meinem zuvor erlernten Beruf als Ganzheitskosmetikerin (BDK) nicht arbeiten. Während ich meine drei Kinder groß zog, habe ich viele Jahre als freie Journalistin vorwiegend in der Bereichen Gesundheit & Soziales gearbeitet. Als dies nicht mehr ging, ließ ich mich privat in DTP anlernen.


    Nachdem ich mich nach 14 Jahre Ehe von meinem Mann trennte, war ich gezwungen, jede Arbeit anzunehmen, die ich nur finden konnte. Mein Exmann hat nie Unterhalt gezahlt und das Sozialamt wollte mir aufgrund meines Hauseigentums nichts geben, obgleich meine Immobilie bereits in der Zwangsverwaltung war. Das Arbeitsamt erklärte sich nicht für zuständig, zumal ich von denen keine Leistungen empfing. So arbeitete ich zwei Jahre über wechselnde Zeitarbeitsunternehmen in Fabriken als Produktionsarbeiterin. Schließlich ging das nicht mehr, da ich die zugelassene Höchstdosierung meines Schmerzmittels inzwischen um 400% gesteigert hatte, ohne eine Wirkung bemerken zu können. Meine Haut spielte ebenfalls verrückt und mein Körper brach völlig zusammen. In dieser Situation brannte dann auch noch mein Haus nieder und ich lebte mit meinen Kindern zusammen für die Dauer eines Jahres in einem Zelt im Garten, sowie in der Brandruine. 2005 hatte ich erneut eine Unterleibsoperation. Seit 2002 bin ich nun arbeitslos. Nach meiner Arbeit in den Fabriken in den Niederlanden hatte ich zunächst mehr als neun Monate das Problem, dass das damals zuständige Arbeitsamt in Heinsberg (bei Aachen) erklärte, das nötige Formular (ich glaube das war 305) nicht erhalten zu haben. Erst nach massivem Einsatz meinerseits erhielt ich endlich das mir zustehende Arbeitslosengeld und danach die Arbeitslosenhilfe. Eine Umschulung erhielt ich indes nicht.


    Ich bemühe mich weiterhin um eine Umschulung, inzwischen bei der ARGE beziehungsweise dem Jobcenter in Mönchengladbach (NRW). Und zwar entweder aufgrund dessen,


    1. dass ich als ehemalige Familienfrau (Mutter und Hausfrau und nebenbei ab und an tätig als freie Journalistin) Berufsrückkehrerin bin;
    2. dass ich aufgrund meiner chronischen Erkrankung nicht mehr in meinen erlernten und ausgeübten Berufen vermittelt werden kann.



    Meine sogenannte Berufsberaterin sagt, dass ich keine Berufsrückkehrerin bin!
    Begründung: wegen meiner Arbeit in den Fabriken (nach der Trennung von meinem Mann im Jahr 2000) nicht als Berufsrückkehrerin zählen würde. Dabei war diese ungelernte Produktionstätigkeit damals lediglich eine Notwendigkeit, um nicht stehlen oder betrügen zu müssen - wie sonst hätte ich meine Kinder ernähren sollen? Zählt diese Arbeit tatsächlich als Begründung, obwohl sie völlig berufsfremd war?


    Meine sogenannte Berufsberaterin sagt, dass ich keine Rehabilitandin bin!
    Begründung: der Arzt der ARGE Mönchengladbach hat im Jahr 2005 festgestellt, dass ich in Vollzeit arbeitsfähig bin; dies mit folgenden Einschränkungen: unbedingt zu vermeiden ist längeres Stehen, Sitzen und Gehen, sowie Zugluft, hohe Luftfeuchtigkeit, Nässe, Kälte und Hitze, auch Nacht- und Schichtarbeit, Arbeit unter Zeitdruck, wie auch Akkordarbeit, untersagt sind ebenfalls körperliche (Über-) Anstrengungen und Heben über 1kg. Der Arzt sagte mir damals, dass er mich vollzeit arbeitsfähig schreiben müsse, da ich sonst mein ALG 2 nicht in voller Höhe ausgezahlt bekommen würde. Außerdem riet mir der Arzt schon damals, Rente zu beantragen. Dies tat ich nach Rücksprache mit der Rentenkasse nicht, weil meine Rente zu gering ist und ich daher ohnehin weiterhin von der ARGE abhängig sein würde. Laut meiner Berufsberaterin steht mir eine erneute Untersuchung seitens eines Amtsarztes zur neuerlichen Beurteilung meines Gesundheitszustandes nicht zu! Atteste meines Hausarztes und der Rheumatologen werden von vornherein abgelehnt.


    Ich habe mir nach reiflichen Überlegungen und Abwägungen eine Umschulung aus dem Kursnet der ARGE herausgesucht und mit dem Bildungsträger Kontakt aufgenommen. Beim persönlichen Gespräch erfuhr ich, dass die 14-monatige Umschulung privat etwa 9.000,00 € (die ich selbstverständlich nicht habe) kosten würde, während dieselbe Umschulung über die ARGE finanziert etwa 1.900,00 € kostet.
    Meine Berufsberaterin lehnte direkt beim Wort "Umschulung" ab - ohne Kenntnis davon zu haben, um welche Umschulung es geht! So bat ich um Kostenübernahme auf Basis eines Darlehens, abziehbar von den regelmäßigen Leistungen - auch dies wurde abgelehnt! So fragte ich sie, ob es für mich andere Möglichkeiten der Finanzierung der Umschulung gäbe, z.B. im Rahmen eines Programmes der EU oder des Bundes. Da sagte sie mir ich solle zu Hause im Internet googeln. Ferner teilte sie mir mit, dass ich mich strafbar machen würde, wenn ich mittels Kostenübernahme einer Institution oder eines Betriebes eine Umschulung oder Weiterbildung machen würde. Dies begründete sie damit, dass ich dann nicht in vollem Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde und mir (also meiner kompletten Bedarfsgemeinschaft bestehend aus 3 Personen) darum auch das ALG 2 um 100% zu kürzen wäre!
    Auf meine Frage weshalb überhaupt das Kursnet der ARGE online sei, wenn sowieso keine Umschulungen oder Weiterbildungen von der ARGE finanziert würden (entsprechend ihrer Aussage), sagte mir Frau K., dass das Kursnet irrtümlich noch online sei. Eine Bestätigung hinsichtlich meines Antrags auf Umschulung erhielt ich nicht, ebenso auch keine Ablehnung. Ansonsten sagte mir Frau K. nur noch, dass die ARGE nur dann die Kosten für eine Umschulung übernehmen würde, wenn ich eine Beschäftigungserklärung eines Arbeitgebers vorlegen würde, welche diese Umschulung zum Inhalt hätte. Eine solche Beschäftigungszusage müsse aber in jedem Fall gerichtlich einklagbar sein. Soviel also zur Umschulung von Seiten einer sogenannten Berufsberaterin...


    Anschließend händigte sie mir erstmal eine Stelleninformation zu einem Arbeitsplatz in Pulheim-Stommeln aus - wie gut man mangels eines eigenen Fahrzeugs mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Mönchengladbach nach Stommeln kommt, scheint irrelevant zu sein.


    Außerdem klärte sie mich auf, dass ich direkt eine "Eingliederungsvereinbarung" unterschreiben müsse, auf der als Ziel angegeben war "Integration in den Arbeitsmarkt". Ich wollte diese erst einmal mit nach Hause nehmen und in Ruhe durchlesen. Daraufhin erklärte sie, dass meine Bedarfsgemeinschaft dann unmittelbar für den laufenden Monat Mai eine Kürzung um 30% hinnehmen müsse und im Folgemonat Juni auch noch zusätzliche 50%, falls ich dann immer noch nicht gewillt sei zu unterschreiben! Jedenfalls wäre ich verpflichtet, die Vereinbarung zu unterschreiben, da ich ansonsten nicht ausreichend mitwirken würde bei meiner Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Ich empfand dies als regelrechte Nötigung und unterschrieb.


    Dann bot sie mir eine dieser Maßnahmen für 1,50 € (natürlich ohne Sozialversicherung/Rentenversicherung etc.) an - nach Adam Riese sind es ohnehin nur 70 oder 80 Cent pro Stunde, die man tatsächlich bei 120 Arbeitsstunden im Monat am Ende mehr hat. Ich sollte mich sofort entscheiden ob ich alte Leute mit dem Auto besuchen oder mit ihnen basteln möchte. Ob der Dienstwagen Automatikgetriebe hat, konnte sie mir nicht sagen. Da ich wegen meiner Gelenkschmerzen nicht lange im Stadtverkehr mit einem normalen Getriebe fahren kann, entschied ich mich für's Basteln. Dann druckte sie mir ein paar Seiten zu einer "Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (Zusatzjob)" aus. Ich staunte nicht schlecht als ich las, dass sie mich als Hauswirtschaftsgehilfin versklaven möchte! Ich soll nun also unter anderem bei diversen nicht näher bezeichneten hauswirtschaftlichen Verrichtungen unterstützen, sowie Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen vorbereiten, austeilen und abräumen. Irgendwie habe ich den Eindruck, dass es hier gar nicht um die tatsächliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt geht, sondern lediglich um die kostengünstige Besetzung kürzlich vakant gewordener Stellen ehemaliger Zivildienstleistender!


    (Fortsetzung folgt)

  • Ich bin 47 Jahre alt und wegen meiner langjährigen Haupttätigkeit als Mutter und Hausfrau ohnehin hinsichtlich meines Rentenanspruchs sehr schlecht gestellt. So kann ich mir nicht leisten noch einmal weitere neun Monate in den Sand zu setzen mit einer Tätigkeit, die nicht sozialversicherungspflichtig ist. Ist das denn wirklich rechtens???
    Diesbezüglich möchte ich gerne bei der Gleichstellungsbeauftragten der ARGE vorsprechen, die aber leider nur an jedem ersten Dienstag im Monat für ganze zwei Stunden erreichbar ist! Ihre Existenz wurde übrigens von meiner Berufsberaterin bis zuletzt vehement bestritten!


    Ich kann gar nicht sagen wie sauer ich bin!


    Bitte helft mir mit was auch immer Wissen Ihr habt:


    * Wie komme ich aus dieser Sache mit der Sklavenarbeit raus, ohne dass mir oder meiner Bedarfsgemeinschaft Leistungen gekürzt werden können?
    * Darf mir ein solcher Sklavenjob (noch dazu als "Integration in den Arbeitsmarkt") überhaupt angeboten werden, wenn meine gesundheitlichen Einschränkungen der ARGE bekannt sind und dieser Job ganz offensichtlich nicht der Integration in den Arbeitsmarkt dienlich ist?
    * Wie vermag ich die von mir angestrebte Umschulung (immerhin aus dem Kursnet der ARGE!!!) durchzusetzen?
    * Was hat das mit der gerichtlichen Einklagbarkeit eines zugesagten Arbeitsplatzes auf sich? War das nur ein weiterer Einschüchterungsversuch der Dame? Wie soll das überhaupt gehen? Schließlich können Unternehmen pleite gehen oder aufgelöst werden etc.
    * Was muß ich tun, um als Rehabilitandin zu gelten?
    * Habe ich eventuell Aussicht auf Übernahme der Umschulungskosten, wenn ich meinen Antrag auf Umschulung schriftlich stelle?
    * Wo finde ich die genaue Definition für "Berufsrückkehrerin" und/oder "Rehabilitand"?
    * Gibt es eine der örtlichen ARGE übergeordnete Stelle, bei der man sich beschweren kann oder an die man sich hilfesuchend wenden kann?
    * Ich stelle derzeit meine Unterlagen für meinen GdB-Antrag (Grad der Behinderung / Behindertenausweis) zusammen. Wegen der geplanten Umschulung hatte ich dies zurückgesetzt. Soll ich nun doch den GdB-Antrag vorziehen, um meine Chancen auf eine Umschulung zu erhöhen?
    * Kann ich aus irgendeinem Grund eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Berfufsberaterin (eine Bundesbeamtin) machen?


    Kann der 12. Artikel des Grundgesetzes bei ALG-2-Beziehern einfach so außer Kraft gesetzt werden? :eek:


    Ich habe in der Vergangenheit sehr oft klein beigegeben und auf Anträge verzichtet, wenn es um ein paar Euro ging - einfach deshalb, weil ich nicht kleinlich bin und außerdem die ARGE-/Jobcenter-Leute nicht verärgern wollte. Aber hier und jetzt geht es um meine Existenz. Seit zehn Jahren ließ ich mich von denen hinhalten. Ich hab immer gemacht was ich tun sollte und wenn ich dann endlich mein Recht auf etwas hatte, dann log man rum wegen angeblich nicht erhaltener Unterlagen oder es wurde zufällig mal wieder ein Gesetz geändert.




    Mit freundlichen Grüßen und der Hoffnung auf helfende Antworten,


    Freydis :)

  • Zitat

    Wie komme ich aus dieser Sache mit der Sklavenarbeit raus, ohne dass mir oder meiner Bedarfsgemeinschaft Leistungen gekürzt werden können?


    Sozialversicherungspflichtige Arbeit suchen, finden, antreten.


    Zitat

    Darf mir ein solcher Sklavenjob (noch dazu als "Integration in den Arbeitsmarkt") überhaupt angeboten werden, wenn meine gesundheitlichen Einschränkungen der ARGE bekannt sind und dieser Job ganz offensichtlich nicht der Integration in den Arbeitsmarkt dienlich ist?


    Dass sie nicht dienlich ist, behauptest ja nur du. Und natürlich darf dir ein 1 Euro Job angeboten werden. Wieso denn auch nicht. Du bist ALG 2 Empfängerin und das anscheinend nicht erst seit gestern.


    Zitat

    Wie vermag ich die von mir angestrebte Umschulung (immerhin aus dem Kursnet der ARGE!!!) durchzusetzen?


    Gar nicht. Darauf gibt es keinen Rechtsanspruch. Außerdem hast du zwar viel Brei geschrieben, aber mit wenig Inhalt. Was du z. B. dir an Umschulung rausgesucht hast, das wäre nämlich wichtig gewesen. Damit man ermitteln kann, wie die Arbeitsmarktchance in dem Beruf aussehen würden und ob der Beruf überhaupt für dich "leidensgerecht" wäre, wenn du so viele gesundheitliche Einschränkungen hast.


    Zitat

    Was hat das mit der gerichtlichen Einklagbarkeit eines zugesagten Arbeitsplatzes auf sich? War das nur ein weiterer Einschüchterungsversuch der Dame? Wie soll das überhaupt gehen? Schließlich können Unternehmen pleite gehen oder aufgelöst werden etc.


    ??? Wovon redest du?


    Zitat

    Was muß ich tun, um als Rehabilitandin zu gelten?


    Einen Reha-Antrag stellen.


    Zitat

    Habe ich eventuell Aussicht auf Übernahme der Umschulungskosten, wenn ich meinen Antrag auf Umschulung schriftlich stelle?


    Selbe Antwort wie oben auf "Wie vermag ich...".


    Zitat

    Wo finde ich die genaue Definition für "Berufsrückkehrerin" und/oder "Rehabilitand"?


    Googeln? Wobei ich auch hier finde, dass du in deinem ganzen Brei mal hättest schreiben können, für welchen Beruf du dich überhaupt als Berufsrückkehrerin befindest.


    Zitat

    Gibt es eine der örtlichen ARGE übergeordnete Stelle, bei der man sich beschweren kann oder an die man sich hilfesuchend wenden kann?


    Beschweren kannst du dich überall, selbst bei der Bundeskanzlerin persönlich. Allerdings sind diese Stellen nicht übergeordnet. Und bei deinem recht alltäglichen Anliegen wirst du da wohl auch kaum auf große Empörung treffen. Es ist nunmal gemeinhin so, dass die meisten Arbeitslosen sich viel wünschen, aber nicht alles erfüllt wird.


    Zitat

    ch stelle derzeit meine Unterlagen für meinen GdB-Antrag (Grad der Behinderung / Behindertenausweis) zusammen. Wegen der geplanten Umschulung hatte ich dies zurückgesetzt. Soll ich nun doch den GdB-Antrag vorziehen, um meine Chancen auf eine Umschulung zu erhöhen?


    Du bist angeblich schon seit Jahren schwerkrank und bist langzeitarbeitslos. Es ist mir ein Rätsel, wieso du nicht schon längst Reha und Schwerbehindertenausweis beantragt hast. Mit einem GdB von 50 kommst du automatisch in die Reha-Abteilung deines Jobcenters (es gibt keine ARGEn mehr), so sie eine hat. Und mit einem GdB von 30 bis 50 auch, da du dann als "gleichgestellt" giltst. Ob du dadurch deine Chancen auf deine Wunschumschulung erhöhst?! Keine Ahnung. Ich habe ja bereits geschrieben, dass du in dem vielen Senf auch mal hättest angeben sollen, was du überhaupt umschulen möchtest.


    Zitat

    Kann ich aus irgendeinem Grund eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese Berfufsberaterin (eine Bundesbeamtin) machen?


    Oha. Hat die Dame ihre Berufungsurkunde als Beamtin überm Schreibtisch hängen, oder woher weißt du, dass sie verbeamtet ist?! Dienstaufsichtsbeschwerde kannst du immer machen. Falls sie dich aber nicht als "faule Sau" und "dumme Kanaille" oder ähnlichem betitelt hat, wird das wenig Aussicht auf Erfolg haben. Denn eine Dienstaufssichtsbeschwerde macht man, wenn jemand im Dienst sich ungebührlich benommen hat. Wenn jemand fachlich falsch gehandelt hat, macht man eine Fachaufsichtsbeschwerde. Die auch im Sande verlaufen wird, da deine Vermittlerin aus meiner Sicht bisher nichts falsches gemacht hat. Denn es gibt keinen Rechtsanspruch auf ALG 2 und deine Arbeitsfähigkeit und -bereitschaft erstmal über einen 1 Euro Job zu prüfen, nachdem du offensichtlich jahrelang nur zuhause warst, ist genau der richtige Schritt.


    Zitat

    Kann der 12. Artikel des Grundgesetzes bei ALG-2-Beziehern einfach so außer Kraft gesetzt werden?


    Lächerlich. Du kannst tun und lassen, was du willst. Du kannst arbeiten als was du willst, du kannst lernen, was du willst. Du musst es eben notfalls nur selbst finanzieren. Im Grundgesetz steht nichts anderes. Da steht nicht "...und muss das alles vom Staat finanziert bekommen...".


    Zitat

    Seit zehn Jahren ließ ich mich von denen hinhalten.


    SGB II gibt es noch keine 10 Jahre. Wenn du 9 Jahre alo bist, dann hast du wahrscheinlich zwischenzeitliche Chancen schlichtweg nicht genutzt.


    Turtle

  • Richtig, die ARGE gibt es noch nicht seit 10 Jahren. Vorgänger war das Arbeitsamt. Damals erhielt man erst Arbeitslosengeld, dann Arbeitslosenhilfe. Bekam man keine Leistungen, halfen sie einem nicht. Und wie ich ja schrieb, hatte ich zunächst keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld gehabt. Nachem ich ihn mir innerhalb von zwei Jahren erarbeitet hatte, habe ich mein Geld mit etwa einem Jahr Verspätung dann nachgezahlt bekommen und dann wurde ich erstmal vertröstet bis schließlich die ARGE eingeführt wurde und es völlig egal war ob man gearbeitet hatte oder nicht. :(


    Einen Brei oder Senf schrieb ich keinesfalls. Und ich bin auch keine faule Kanaille etc., wie Du mich quasi indirekt bezeichnet hast. Auch bin ich nicht angeblich krank, wie du schreibst, sondern tatsächlich. Weshalb sollte ich das schreiben, wenn es nicht der Wahrheit entspricht? Schließe bitte nicht von dir auf andere!
    Ich habe jede Chane genutzt, um wieder berufstätig zu werden - oftmals war der Ablehnungsgrund mein Alter oder die Tatsache, dass ich keinen eigenen PKW habe und auf öffentliche Verkehrsmittel erstmal angewiesen wäre.


    Wie ich übrigens seit etwa zwei Jahren von meiner SB selber weiß, ist sie Bundesbeamte. Oder sollte ich annehmen, dass sie gelogen hat???


    Klar weiß ich, dass ich keinen Rechtsanspruch habe auf eine Umschulung. Wäre ich davon ausgegangen, dann hätte meine Frage gelautet: "Wie setze ich meinen Rechtsanspruch auf Umschulung durch?"
    Mir wurde von meiner SB mitgeteilt, dass mir eine Umschulung als ALG-2-Bezieherin untersagt ist und ich mich strafbar machen würde, wenn ich mich weiterbilden würde! Die Berufswahl ist keineswegs von Bedeutung hier. Und ja, in dem Beruf hätte ich umgehend Einstellungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt. Es geht um einen Beruf im sozialen Bereich. Meine chronischen Gelenkentzündungen behindern mich zwar im alltäglichen Leben bei sehr vielen Dingen und schränken meine Bewegungsfreiheit ein, aber mein Geist funktioniert noch.


    Vorrangig interessiert mich:
    Mache ich mich tatsächlich strafbar, wenn ich eine Umschulung mache, sofern ich jemand finden sollte, der mir die Umschulung finanziert?


    Natürlich hätte ich meinen GdB-Antrag schon erheblich früher stellen sollen, aber ich weiß erst seit kurzem, dass ich das überhaupt kann. In der Regel wird man weder von Ärzten und Klinikpersonal, noch von Therapeuten in einer Reha-Einrichtung darauf aufmerksam gemacht. Ich war der Meinung, dass man schon fast im Rollstuhl sitzen muß, um einen solchen Antrag stellen zu dürfen. Nun weiß ich mehr.
    Auf meine Frage, was ich tun muß, um als Rehabilitandin zu gelten, schreibst Du "einen Reha-Antrag stellen". Aha, bei der ARGE oder wo???


    Klar, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit bekomme, dann kann mir die ARGE nichts mehr sagen. Großartig! Darauf wäre ich selber nie gekommen! :rolleyes:


    Ich wollte für die ARGE rechtsverbindliche Definitionen für Berufsrückkehrer und Rehabilitand. Die klassischen Definitionen kenne ich, in allen nur möglichen Variationen. ;)


    Nötigung ist eine Straftat. Indem man Menschen nötigt, eine Unterschrift gegen ihren Willen zu leisten, macht man sich strafbar. Nötigung wäre also als Begründung für eine Dienstaufsichtsbeschwerde durchaus in Ordnung - selbst im BGB ist dies vorgesehen!


    Du meinst also Arbeitsbereitschaft läßt sich am ehesten erkennen, wenn man Leute in die Zwangsarbeit schickt??? Also, ganz ehrlich, ich wäre schon mit einer sogenannten Bürgerarbeit sehr zufrieden - denn da wäre ich rentenversichert. Ich bekäme lieber gleich viel Geld wie jetzt, aber eben inklusive Rentenversicherung. Kann man das einem verübeln?
    Wenn ich aber in eine Maßnahme gesteckt werden soll, wo ich schwere Tabletts heben muß, was ich schlichtweg nicht kann, dann sehe ich das als völlig unsinnig an. Ich habe häufig in meinem Leben als Kellnerin gearbeitet, hatte stets von allen Mitarbeitern das meiste Trinkgeld wegen meiner Freundlichkeit, und wenn ich das noch körperlich machen würde, dann hätte ich schon etliche entsprechende Jobs haben können und müßte nicht von der ARGE bevormundet werden!
    Und wenn mir seitens der SB gesagt wird, es handle sich angeblich um die Betreuung von Senioren beim Basteln und dergleichen kreativen Beschäftigungen und erst nachdem ich die EGV unterschrieben habe zeigt, dass es tatsächlich um eine Anstellung als Hauswirtschaftshelferin geht, dann fühle ich mich eben mehr als verarscht!
    Jedenfalls hatte ich selbst um den letzten Termin bei meiner Berufsberaterin gebeten; wie auch bei mehr als der Hälfte meiner bisherigen Termine bei ihr. Das allein zeigt eigentlich schon mein Interesse und meinen Arbeitswillen, wie ich meine. :cool:


    Dieses Forum ist eigentlich dafür gedacht, Hilfesuchenden mit hilfreichem Rat zur Seite zu stehen. In Deinem Text vermag ich aber nur Beleidigungen und Anschuldigungen zu erkennen. Hast du dich etwa im Internet vertan? Denkst du dies ist ein Forum für frustrierte ARGE-Mitarbeiter, die in ihrer Freizeit ALG-2-Bezieher so richtig schön runtermachen wollen? Vielleicht solltest du dir die Forenregeln noch einmal durchlesen.


    Gruß,


    Freydis

  • "Im Internet vertan"... gibt es noch eins?! Dass dir meine Antworten nicht gefallen, war mir klar. Du warst angeblich Journalistin und solltest 10 Jahre lang nicht in der Lage gewesen sein, zu recherchieren, dass du einen SB-Ausweis haben könntest oder dass du einen Reha-Antrag stellen kannst usw?! Dann kann ja Journalist nicht der Berufsrückkehrwunsch gewesen sein...


    Ich kann dir jedoch nach wie vor versichern, dass deine Aussage "Könnte sofort Arbeit haben, wenn ich die Umschulung absolviert hätte." nicht reicht. Wenn du Hilfe willst, solltest du den Leuten auch zugestehen, dass sie sich selbst ein Bild über die Realisierbarkeit des Wunsches machen können. Und ich wüsste jetzt nicht, wo das Problem liegt, wenn du den Beruf nennst, den du ergreifen möchtest.


    Zu deiner dick markierten Frage: Du machst dich nicht strafbar, wenn du aus eigenen Stücken eine Umschulung anfängst. Bleibt das Problem, wie du das finanzierst und wie du (sowas dauert ja nicht nur 2 Tage) die Sanktionen überlebst, die du bekommen wirst, wenn du wegen der Umschulung Arbeitsangebote, Maßnahmeangebote usw. des Amtes ablehnen wirst. Weil: wenn du die Umschulung privat machst, dann wird das Amt das als Hobby ansehen und dich weiter in die Pflicht nehmen. Und auf Null sanktioniert ist man auch als Ü25jährige recht schnell.


    Zum Senf: du wirst festgestellt haben, dass ich bisher als Einzige geantwortet habe. Das lässt u. U. Rückschlüsse darauf zu, dass es andere User nicht geschafft haben, sich 2 ganze Beiträge mit 2% Infos und 98% "Rundherumüberflüssiginfos" durchzulesen. Darüber solltest du mal nachdenken. Du schreibst ja hier nicht für die Blöd-Zeitung. Das heißt, dass es immer besser ist, seine Probleme in einer Art und Weise zu posten, die beim Lesen nicht zu Ermüdungserscheinungen führt.


    Turtle

  • Ich habe mir das ganze jetzt mal durchgelesen und es ist ja schon sehr umfangreich.Da du ja schon einige Zeit zu Hause bist sicher auch krankheitsbedingt ist es doch für dich gut wieder ein bisschen in eine Arbeit zu kommen und sei es auch nur auf 1 Euro Job Basis.Ich glaube das die dir angebote Tätigkeit nicht zu schwer ist.Wenn du es aber als solches empfindest dann mußt du dich schon fragen welche Umschulung für dich in Frage käme.Das Jobcenter finanziert nur Schulungen die dich dann auch in eine Arbeit bringen.Natürlich kannst du lernen was du willst aber du mußt es dann auch selbst bezahlen.Ansonsten wäre es natürlich hilfreich wenn du bereits einen Arbeitgber hättest der dich nach der von dir angestrebten Umschulung auch einstellen würde.Eine Rechtsverbindliche Zusage wirst du wohl bei niemanden bekommen da keiner sagen kann wie es in ein oder zwei Jahren aussieht.Du selbst kannst ja auch nicht mit Sicherheit sagen das du nach der Umschulung der Firma dann auch wirklich zur Verfügung stehen wirst.

  • Freydis
    Turtle1972 scheint wirklich auf der falschen Internetseite gelandet zu sein.
    Ich jedenfalls empfinde deinen Beitrag nicht als "Senf". Manchmal ist es halt etwas umfangreicher, wenn man Fakten und Situationen beschreiben will.
    Ich kann sehr gut verstehen, dass du dich "verarscht" fühlst, bei der endgültigen Definition deines 1.-- Euro Jobs. An sich müßte diese Beschäftigung gegen das 1.- Euro-Job-Prinzip verstoßen, denn es ist ja nicht eine zusätzliche Aufgabe, die du hier zu erledigen hast, sondern eine grundlegend nötige. Da gibts doch diese schöne Erklärung, ab wann ein 1.-Euro-Job rechtswidrig ist!? Darauf würde ich mich berufen.
    Und wegen deiner Umschulung: vielleicht hast du ja einen potentiellen zukünfigen ;) Arbeitgeber, der dir eine Anstellung für nach der Umschulung anbietet, bzw. ein Schreiben dafür ausstellt. Ich würds drauf ankommen lassen...auf das einklagbar! Was weiß man, wie sich die wirtschaftliche Lage in diesen 14 Monaten entwickeln wird...?! "Einklagbar" ist nach meiner Ansicht so etwas gar nicht :cool: !! Der Laden könnte abbrennen, der Chef erkranken, ein neuer Besitzer, die wirtschaftliche Lage eine Abspeckung des Personals nötig machen...Gründe gibt es viele! Außerdem kostet einklagen Geld! Wenn möglich, einfach versuchen... eine Lösung gibts dann immer! Mußt nur jemand für dieses Schreiben finden. Die Umschulung "selbst" zu finanzieren würde ich auf keinen Fall machen. Damit wärst du unglaubwürdig.

  • @ Seepferdchen:
    Hab recht lieben Dank für Deinen Beitrag. :D Als ich diesen Thread erstellt hatte, war ich noch weit entfernt von meinem derzeitigen Wissensstand und sehr verzweifelt, weil ich an die Aussagen meiner SB beim JC glaubte. Inzwischen war ich bei einer Rechtsberatung des örtlichen Arbeitslosenzentrums und habe auch Rat in einem anderen Forum und vom Rechtsberater beim Gericht erhalten.
    Leider habe ich bisher nur von verschiedenen sozialen Trägern vor Ort eine Bestätigung erhalten, nach meiner gewünschten Umschulung angenommen zu werden. Jedoch stellen die grundsätzlich keine Bescheinigungen bezüglich Übernahme aus, wenn diese später als sechs Monate sein soll. Ein entsprechendes Praktikum auf Basis eines 1-€-Jobs oder als Bürgerarbeit könnte ich auch erst nach begonnener Umschulung machen - leider.
    Es ist irgendwie frustrierend, wenn man jahrelang jede Menge Steuern eingezahlt hat und dann um ganze 1.900,00 € betteln muß. Und ich kann nicht verstehen, weshalb ich das nicht als Darlehen erhalten kann, von mir aus auch direkt abziehbar von dem momentanen ALG 2. Die Aussicht auf richtige Arbeit in 14 Monaten würde meine Familie und mich diese "Hungerzeit" irgendwie durchstehen lassen.


    Dieser 1-€-Job, für den ich mich am 1.6. persönlich vorstellen soll und natürlich auch werde, ist eigentlich ein Job, der inhaltlich bereits vorher vorhanden war. Solch ein Job MUSS aber zusätzlich für den Zweck der Arbeitsplatzbeschaffung für Arbeitslose geschaffen worden sein. Ist er dies nicht, müßte ich nach Tarif bezahlt und auch sozialversichert werden - dazu gibt es bereits Urteile.
    Außerdem muß der Job die Vorgabe der Zumutbarkeit erfüllen. Dies ist in meinem Fall auch aus gesundheitlichen Gründen eigentlich nicht gegeben. Auch das Ziel, mich über den Job in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren, ist nicht korrekt, da ich keinesfalls als Hauswirtschafterin arbeiten kann. Schließlich benötige ich auch bei meinem eigenen Haushalt Hilfe in vielen Bereichen - diese kommt von meinem Lebensgefährten und von meinem jüngsten Sohn. Da ich nicht einmal eine Limoflasche selber öffnen, Fenster putzen oder schwer heben kann, häufig nicht einmal Kaffee selber einschenken kann (je nach Tagesqualität) kann ich auch in Zukunft nicht eine Arbeit ausüben, die ähnliches von mir verlangt. So ist die Begründung dieser Maßnahme nicht standhaft.
    Ich hätte die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben müssen, dann hätte ich sie als VA bekommen, gegen den ich Einspruch hätte einlegen können. In diesem Fall hätte man diese Zuweisung schriftlich begründen müssen. Selbstverständlich muß ich mich dennoch persönlich bewerben und auch vorstellen, auch wenn ich die EGV nicht unterschreibe - denn dazu bin ich per Gesetz (soweit ich bisher weiß) verpflichtet.
    Egal um welche Maßnahme es sich handelt, man muß in keinem Fall unterschreiben, schon gar nicht sofort! Und daran werde ich mich auch halten, schließlich unterschreibe ich auch so keine ungeprüften Verträge oder Vereinbarungen. Es gilt hier die Vertragsfreiheit gemäß Grundgesetz.
    Oftmals ist auch das Datenschutzgesetz betroffen - hierfür gibt es eine Vielzahl an erfolgreichen Klagen. Diesbezüglich ist die Broschüre "Arbeitslosengeld II" aus der sogenannten blauen Reihe, herausgegeben vom ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) Jedenfalls zählen all die Vereinbarungen, die man bei den verschiedenen Maßnahmeträgern zur sofortigen Unterschrift vorgelegt bekommt, NICHT zu jenen Dingen, die man machen muß, um seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen. Dies war eine überaus wertvolle Information, die ich vergangenen Dienstag im Arbeitslosenzentrum erhielt.
    Inzwischen weiß ich ebenfalls, dass ich schon längst wegen meiner chronischen Erkrankung einen Antrag hätte stellen können. Darauf hätte mich meine SB eigentlich aufmerksam machen müssen. Als Rehabilitandin hätte ich tatsächlich größere Chancen auf eine passende Umschulung gehabt. Auch dem medizinischen Dienst hätte ich erneut vorstellt werden können, wenn die von mir beigebrachten fachärztlichen Unterlagen nicht ausreichen sollten.


    Da ich nun weiß, dass ich ohne Begründung anzugeben, einen Beistand mitnehmen kann zu meinen Terminen beim SB, werde ich dies auch zukünftig tun. Das ist mein Recht, also nutze ich es.


    Bemerkenswert fand ich, dass ich plötzlich nachdem ich Kenntnis von meinen Rechten hatte und dies auch kundtat, von meiner SB telefonisch kontaktiert worden bin. In dem Telefonat wurde vieles relativiert, auch größtenteils zurückgenommen. Weshalb, wenn doch alles rechtlich einwandfrei war? Hmmm...


    Dieses Resultat meiner Recherchen fasse ich nun aus dem Grund hier zusammen, damit auch andere, die in ähnlicher Weise von dem einen oder anderen Punkt betroffen sind, direkter an die Informationen kommen als ich. Morgen habe ich einen weiteren Termin zur Rechtsberatung beim Arbeitslosenzentrum. Vielleicht komme ich dann noch ein Stückerl weiter mit meinem Anliegen.
    Übrigens war es eben nicht mein Wunsch, erneut als freie Journalistin zu arbeiten, zumal ich in meiner Situation sozialversicherungspflichtig arbeiten sollte und der Markt fürdie Freien inzwischen total kaputt ist.


    Beste Grüße,


    Freydis :)

  • Liebe freydis!!!



    Die lösung aller deiner probleme ist das sozialgericht!!!


    Seitdem ich eine sache über das sozialgericht habe laufen lassen(und auch recht bekam),habe ich
    keine probleme mehr mit dem jobcenter/arbeitsamt!!!
    Es tut mir sooooo wahnsinnig leid,dass du so lange das alles ertragen mußtest!!!
    Ich habe wirklich ähnlich schlimmes erlebt und war oft kurz vor dem selbstmord...
    Die jobcenter helfen nur menschen,die nicht arbeiten wollen!!!
    Bei mir geanau dasselbe schema:immer lieb,immer korrekt,immer freundlich,immer
    kooperativ!!!-es ist traurig,es wird uns nicht geholfen!!!ich verstehe es auch nicht!!!
    -brauchen die uns weiter für die statistik???
    Ich wollte auch eine berufliche reha machen/umschulung/ausbildung,-
    habe bei der erprobung 100%gegeben,trotzdem war "das urteil"frau a.ist auf langer sicht
    auf dem arbeitsmarkt nicht vermittelbar und muß erst eine mediz.reha machen!!!"
    ich war hochmotiviert,daraufhin am boden zerstört...hier in deutschland läuft sooooo
    viel schief!!!
    Z:b.:straftäter(jugendliche)kommen aus dem knast und bekommen einen "personal coach" und eine
    ausbildungsstelle "serviert"!!!!hallo???für was hab ich mir in der schule einen abgequält???
    Muß ich auch erst jemanden umbringen,zusammenschlagen,stehlen,...,bevor mir hilfestellung gegeben
    wird???
    Wer arbeiten möchte,muß unbedingt gefördert werden!!!!!
    Arbeit ist ein grundbedürfnis!!!
    Die ,die wirklich zu faul zum arbeiten sind,den ganzen tag saufen,rauchen,leute belästigen,-die
    sollten härter rangenommen werden und nicht auf uns,die kämpfen und arbeitswillig sind,soll herum-
    gehackt werden!!!


    Lg,susanne!

  • Hi Freydis


    Hab mir das auch mal druchgelesen, was die Arge dir sagt stimmt leider :( Die tatsache das du es gut gemeint hast und Berufsfremd gearbeitet hast hat dir leider alles versaut ist nunmal so das der Dank vom JC


    Das Recht auf eine Umschulung fürchte ich kannst du knicken, das JC würd für dich sicherlich kein Geld ausgeben und auf derartige Leistung kann man sie leider auch nicht verklagen


    Das deinen 1€ angeht sehe ich das eigentlich ganz klar, mache ihn nur bis auf die Sekunde die du kannst danach nachhause und krankschreibne lassen. Dein Arzt hat da ja wohl verständiss. Und wenn irgendwas sen sollte was du nicht kannst oder im Zweifel lass dich sofort krankschreiben


    Ferner würde ich dir auch raten wende dich ans SG


    Ich wüßte nicht wie dir deine Arbeitsmaßnahme in irgendeiner weise dienen soll zur Integration, ferner ist es ja eine regelrechte zumutung dir ein Auto zuzumuten mit dem du nicht aggieren kannst


    Und yab du hast recht 1€ dienen nur dazu den sogenannten dem allgemein wohl tätigen Organisationen ihre Gewinne noch höher zu Schrauben in dem sie nun keine Mitarberiter mehr unterbezahlen brauchen sondern 1€ jobler misbrauchen können


    Ansonsten alles gute mal ! Chronische Schmerzen und dann noch diese A**** das manchmal echt zu viel


    Und PS: Immer dran denken, die ARGE ist die Hölle und die SA alle kleine Sadisten die zuhause nix zu sagen haben, glaub ihnen kein Wort
    @ Susa...
    Richtig, ab dem ersten Tag Arbeitslosengeld bist du ein Störfaktor im System wenn du wirklich willst, also als kleiner Tipp meiner seits genieße es doch :) schreibe deine Bewerbungen die du muß und drück dir den Hintern breit dein SA beim JC wills doch so, ich würd mir manchmal wünschen einfach in den Tag zu gammel und am morgen einfach aufstehen wie und wann ich will


    PS: Das problem an Umschulung ist das sie Geld kosten und die Unterschicht darf kein Geld kosten, das der einfache grund warum sie keine Umschulungen machen !


    Bei 1€ jobs ist das anderst da dürfen sie euch aus der Statistik schmeißen und zweitens seit ihr dann auch noch so schön billig... Und der nette herr von der $%§$% bringt auch immer so eine schöne Flasche wein für jeden neuen 1€ jobbler vorbei