Kaution & Größe/Preis Wohnung bei Hartz IV

  • Hallo,


    da wir von der Arge mit unseren Fragen von einem zum anderen geschickt werden, hoffe ich hier von Euch jetzt ein paar Fragen beantwortet zu bekommen.


    Zum besseren Verständnis als erstes Mal der Sachverhalt:


    Ich erhalte noch bis zum 07.06.2011 Arbeitslosengeld I, welches auf das Hartz IV von meinem Freund und unserer Tochter angerechnet wird.


    Zum 01.08.2011 hat mein Freund nunmehr zur großen Freude einen Ausbildungsplatz gefunden, für welchen wir allerdings umziehen müssen. Der Umzug ist uns auch bereits von der Arge genehmigt worden und auch die Übernahme der Renovierungskosten für die alte Wohnung ging ohne Probleme über die Bühne.


    Leider ist es nun so, dass wir am neuen Wohnort über Internet etc. nicht wirklich Wohnungen finden, die größen- und preismäßig von der Arge übernommen wird.


    Nunmehr haben wir eine Wohnung gefunden, die statt den genehmigten 75 m 86m hat und warm leider auch 70,00 € zu viel kostet. Meine Eltern haben sich jedoch bereit erklärt, die Differenzkosten zu übernehmen.


    Nun zu den ganzen Fragen, die mir Bauchschmerzen bereiten:


    1) Dürfen wir diese Wohnung überhaupt beziehen und würde die Arge auf jeden Fall den genehmigten Höchstbetrag übernehmen oder bekämen wir dann gar nichts für die Miete?


    2) Mein Freund wäre ja zum 01.08.2011 gar kein Hartz IV Empfänger mehr, dafür dann leider ich erst mal. Ist hier überhaupt relevant, wie groß/teuer die Wohnung ist?


    3) Übernimmt die Arge die Kaution für die neue Wohnung, auch wenn sie teurer ist (3 Kaltmieten)? Für unsere alte Wohnung haben wir 600,00 € Kaution als Darlehen erhalten, welche wir in monatlichen Raten zurückzahlen aber noch nicht vollständig getilgt ist.


    4) Stellen wir den Kautionsantrag bei der alten oder der neuen Arge? Und wenn bei der neuen Arge, können die überhaupt schon was machen, wenn wir noch nicht in deren Einzugsgebiet leben?


    5) Seinerzeit haben wir bei der Arge unterschrieben, dass wir die Kaution an die Arge abtreten. Wir zahlen ja aber nunmehr monatlich Raten ab. Wird die Arge trotzdem die Kaution einbeziehen oder gleich mit der neuen verrechnen?


    Über Antworten von Euch freue ich mich sehr und bedanke mich bereits im Voraus.


    LG

  • 1. Ja, das dürft ihr, das JC zahlt dann nur die angemessene Miete. Ab Ausbildungsbeginn muss dein Freund seinen Mietanteil aus seinem eigenen Einkommen bezahlen.


    2. Als Azubi verdient er auch nicht üppig und du wirst weiterhin ALG 2 beziehen, von daher sollten die Kosten der Wohnung schon ein Rechenfaktor sein.


    3. Nein. Wenn eine Wohnung unangemessen ist, gibt es kein Kautionsdarlehen.


    4. Hat sich erledigt wegen 3.


    5. Die alte Kaution gabs ja auch beim alten Jobcenter. Wenn ihr dann auszieht, wollen die dann auch das restliche Darlehen sofort zurück, spätestens dann, wenn euer Vermieter die Kaution auszahlt.


    Turtle

  • Hallo Turtle,


    vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Eine Frage hat sich mir jetzt doch noch aufgetan. Uns ist ja die Übernahme der Umzugskosten zugesagt worden. Spielt es hier auch eine Rolle, wie groß/teuer die neue Wohnung ist?


    Weil der Umzug wird durch eine größere oder teurere Wohnung ja nicht teurer. Aber man kennt ja die manchmal unlogischen Gesetze und deshalb wollte ich jetzt doch noch mal nachfragen.


    LG

  • Die Umzugskosten hängen tatsächlich auch von der Angemessenheit ab. Was nicht unlogisch ist, denn zieht jemand in eine Wohnung um, die er dann nicht bezahlen kann, weil das Amt nicht alles anerkennt und dann ein paar Monate später wegen Mietschulden wieder ausziehen muss, dann müsste ggf. das Amt nochmal Umzugskosten zahlen.


    Turtle