Arbeitsunfall beim 1 EUR Job

  • Hallo,
    ich habe mich hier angemeldet, da hier einige Mitarbeiter des Jobcenters anwesend sind.
    Im Rahmen eines 1 EUR Jobs erlitt ich einen Arbeitsunfall, der Arbeitgeber tut nichts was seinen Pflichten entspricht, er füllte noch nicht einmal eine Unfallanzeige aus, dies habe ich Persönlich nachgeholt und zur hoffentlich richtigen BG gesendet.
    In den 1 EUR Job musste ich Fundamente einbes Gartenzaun es ausgraben und das ohne Arbeitskleidung und Sicherheitsschuhe.
    Außerdem fand keine Belehrung statt.
    Nun hast sich desweiteren herausgestellt, das der 1 EUR Job nicht zusätzlich war und mir ja nach der Rechtssprechung der Tariflohn zusteht.
    Aber auch das Jobcenter interessiert sich nicht für den Unfall.
    Wer ist denn hier in die Haftung zu nehmen?

  • Hallo,
    was steht denn einen von der BG zu?
    Verletztengeld?
    Wenn man den Arbeitgeber in die Haftung nimmt, richtest sich es dann nach § 104 SGB VII?
    Hatten Sie schon einmal so einem Fall, wie ist hier denn der Handlungweg?

  • Hallo,
    in so einen Forum habe ich schon nachgefragt, man hat mit den o.g Paragrafen genannt.
    Auch hat man mir mitgeteilt, das ich wohl kein Verletzengeld bekomme, da:

    Zitat

    Verletztengeld für Bezieher von Arbeitslosengeld II
    Die Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten diese Leistung im Falle von unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit in gleicher Höhe als Vorschuss auf das Verletztengeld weiter. Auszahlender ist der jeweilige Träger der Leistungen nach dem SGB II (Bundesagentur für Arbeit, optierende
    Kommune oder Arbeitsgemeinschaft), der seinerseits einen Erstattungsanspruch gegen den zuständigen Unfallversicherungsträger hat (§ 25 SGB II).
    Sofern Bezieher von Arbeitslosengeld II einer Beschäftigung nachgehen und auch für die Beschäftigung Arbeitsunfähigkeit besteht, besteht neben dem Anspruch auf Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II auch ein Anspruch auf Verletztengeld aus dem Beschäftigungsverhältnis. Handelt es sich um ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, ist das
    Verletztengeld insoweit nach der VV Generalauftrag Verletztengeld von der Krankenkasse zu berechnen und auszuzahlen." (Quelle: http://www.vdek.com/versicherte/Leis...etztengeld.pdf)
    Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=21373#ixzz1PA73FDSm


    Ist das richtig?



    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muß ich mich mir meinen Forderungen (Schmerzensgeld) direkt an den Arbeitgeber wenden?

  • Schmerzensgeld muß Dein Anwalt erstreiten. Für Arbeits- und Sicherheitsbekleidung ist der Arbeitgeber zuständig. Außerdem hat der Arbeitgeber auch eine gewisse Sorgfaltspflicht, z.B. mußt Du gegebenenfalls in eine Arbeit ausreichend eingeweiht werden ehe Du diese dann auch durchführst. Setzt er Dich Gefahren aus, so kann man ihn dafür belangen. Auch dies macht dann Dein Anwalt.
    Auch bei 1-Euro-Jobs gilt alles, was auch sonst am Arbeitsplatz gilt, mit Ausnahme der Sozialversicherungspflicht. Diese allerdings wäre sehr wohl gegeben, wenn das Merkmal der Zusätzlichkeit fehlt. Wie Du richtig sagtest, steht Dir in einem solchen Fall der Tariflohn zu. Es wäre gut, wenn Du so etwas wie ein Arbeitstagebuch geführt haben solltest, denn dann kann man leichter erkennen ob es sich bei Deinem 1-Euro-Job um einen zusätzlichen Arbeitsplatz handelt oder nicht. Immer mehr Kommunen sehen sich inzwischen mit der Tatsache konfrontiert, dass sie eben nicht so wie gedacht an billige Arbeitskräfte rankommen können, indem sie H4ler als Sklaven schuften lassen. Wenn also die Gerichte immer häufiger in diesen Angelegenheiten Recht sprechen müssen, dann kommt diese Information hoffentlich auch irgendwann bei den Abzockerkommunen an. Und dann verzichten sie vielleicht direkt auf die Vernichtung von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitarbeitsplätzen, die sie mit Sklavenjobs zu ersetzen suchen.


    Zitat

    Boxbeutel 2:

    Hy,


    VERLANGEN JA, Bekommen ??????????


    Boxbeutel, eine solche Einstellung weiterzuverbreiten, das ist Defaitismus!


    Wer kämpft, kann verlieren;
    Wer aufgibt, hat schon verloren!


    In diesem Sinne,


    Freydis :)

  • Wenn du Schmerzensgeld bekommen möchtest wirst du wohl einen Anwalt brauchen und da kommt es dann auch auf die Schwere der Verletzung an.Wenn du ohne Arbeitsschutzkleidung bzw. ohne Arbeitsschuhe gearbeitet hast müßtest du dir auch eine Mitschuld einräumen denn diese Kleidung hättest du verlangen müssen.Ich denke in dem Fall ein Schmwerzensgeld zu bekommen ist nicht sehr aussichtsreich.


  • Du solltest direkt zum Sozialgericht gehen, denn wegen dem EEJ sind die zuständig, und wenn der nun auch noch nicht zusätzlich war, ist das alles schwerstens illegal, was da gelaufen ist.
    Geh zum SG und erzähl das alles einem Rechtspfleger, du kannst so einen Maßnahmeträger und auch das Jobcenter über das SG zu einer Zahlung von Schmerzensgeld verklagen, und du musst natürlich sofort auch Klage einreichen, eventuell auch Eilanträge, das kann dir aber die Rechtsabteilung da sagen.
    Von nem Anwalt im Sozialrecht würde ich eher abraten, wenn du nicht 100% weißt, dass der gut ist, die verbrennen sich nicht so gerne die Finger für Hartzies!

  • Zitat

    ich habe mich hier angemeldet, da hier einige Mitarbeiter des Jobcenters anwesend sind.


    Ich wollte es zunächst nicht glauben, dass sich hier MA der Jobcenter während ihrer Arbeitszeit herumtreiben, aber nach einigem Recherchieren wurde ich tatsächlich fündig. Ich finde es schlichtweg charakterlos den Arbeitgeber um Arbeitszeit und Arbeitskraft zu betrügen und andererseits den Steuerzahler dieses Schmarotzertum finanzieren zu lassen.
    Solches Handeln ist zugleich ein Schlag ins Gesicht jedes Leistungsbeziehers, welcher oft Monate auf die Bearbeitung seines Antrages oder seines Widerspruchs warten muss, während der maßgebliche SB sich in diversen Foren tummelt und kluge Sprüche reißt, auf welche die Welt verzichten kann.

  • Hallo,
    ich werde versuchen einen Beratungschein zu erhalten und dann einen Anwalt aufsuchen.
    Bei den Träger handelt des sich um die evangelische Kirche und bei den zuständigen Landeskirchenamt zuständige Mitarbeiterin für Arbeitschutz antwortete nicht auf meine E- Mails, ebensowenig die BG, von dort habe ich bis jetzt auf Nachfrage nur erfahren das meine Unfallanzeige eingegangen ist.


    Das Mit der Arbeitskleidung und dessen fordern vom Arbeitgeber, hier muß ich sagen, bin ich nicht der Typ, womöglich hätte ich dann gleich gehen können und wäre noch Sanktioniert worden.


    Das Sprunggelenk war Verstaucht und gezerrt.

  • Immer wieder interessant, wie Leute (GrandFather), die wahrscheinlich die letzten X Jahre nur faul auf dem Sofa gelegen haben, zu dem Schluss kommen, dass Menschen,von denen sie wissen, dass diese einer Tätigkeit nachgehen, ihren Arbeitgeber betrügen und während der Arbeitszeit sich im Internet rumtreiben. Denn die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass arbeitende Menschen auch mal Urlaub haben oder gar krank zuhause sind, ist ja offensichtlich ob der jahrelangen Arbeitsabstinenz völlig abwegig... :rolleyes::rolleyes: Aber woher sollen es solche arbeitsentwöhnten Leute denn auch wissen. Wahrscheinlich muss man da etwas Nachsicht walten lassen.



    Turtle

  • Ich habe 48 Arbeitsjahre hinter mir, eine Leistung, welche Sie erst einmal erbringen müssen. Ob Sie nun seit 8 Wochen, in denen Sie in diesem Forum schreiben krank sind, oder Sie sage und schreibe einen dermaßen üppigen Jahresurlaub haben, vermag nur die Zukunft zu klären. Entweder sind Sie beruflich unterfordert oder dermaßen frustriert, dass es Balsam für Ihre Seele ist, hier endlich mal sagen zu dürfen, wozu man Ihnen sonst das Wort nicht vergönnt.
    Auf alle Fälle ist es Ihr gutes Recht, hier tätig zu sein, das will Ihnen hier niemand beschneiden.

  • Ich wollte es zunächst nicht glauben, dass sich hier MA der Jobcenter während ihrer Arbeitszeit herumtreiben, aber nach einigem Recherchieren wurde ich tatsächlich fündig. Ich finde es schlichtweg charakterlos den Arbeitgeber um Arbeitszeit und Arbeitskraft zu betrügen und andererseits den Steuerzahler dieses Schmarotzertum finanzieren zu lassen.
    Solches Handeln ist zugleich ein Schlag ins Gesicht jedes Leistungsbeziehers, welcher oft Monate auf die Bearbeitung seines Antrages oder seines Widerspruchs warten muss, während der maßgebliche SB sich in diversen Foren tummelt und kluge Sprüche reißt, auf welche die Welt verzichten kann.


    Genau so siehts aus!!!
    Dazu kommt noch, dass es sich bei denen dann um die User handelt, die sich vehement gegen geeignete Maßnahmen wehren, um dem ungesetzlichen Treiben der ARGEN ein Ende zu setzen. Alles total unterwandert, merken tun das aber nur die helleren Köpfe unter den Hartzies.


    turtle ,
    hast du dir schon mal Gedanken darüber gemacht, dass die meisten Hartz IV Leute krank oder in irgend einer Weise eingeschränkt sind, letztlich viele dem ersten Arbeitsmarkt gar nicht gewachsen sind?
    So weit zu denken und dann auch noch Empathie zu entwickeln, bedarf natürlich eines Mehr an Intelligenz, als zum reinen Verwaltungshandeln inkl. Stammtischparolen....:rolleyes:

  • Unvorstellbar. Es gibt tatsächlich Menschen, die länger krank sind. Sollte man eigentlich wissen, wenn man im Forum aufmerksam liest. Ab und zu stolpert man nämlich über Fragen von Menschen, die sogar so lange krank waren, dass deren Krankengeldanspruch ausläuft.. Auch wenn man 48 Jahre gearbeitet hat (da werde ich garantiert noch hinkommen, keine Sorge "Opa"), sollte man das wissen, dass es Krankheiten (nach OP, Krebs etc.) gibt, wo man länger krank ist. Dass es diesen Menschen untersagt ist, in Foren zu posten: sorry, das hab ich noch nirgends gefunden.


    Und an Hr. Waddehaddedudeda: Fass dich da mal an deine eigene Nase. Denn soviele Stammtischparolen wie seit deinen letzten Aktivitäten habe ich hier bisher noch nicht gelesen.


    Turtle

  • U


    Und an Hr. Waddehaddedudeda: Fass dich da mal an deine eigene Nase. Denn soviele Stammtischparolen wie seit deinen letzten Aktivitäten habe ich hier bisher noch nicht gelesen.


    Turtle


    War ja klar, dass es zu mehr Einsicht nicht reicht! :rolleyes:

  • Nun bleibt mal schön friedlich hier.Es ist doch jeden selber überlassen wann und wie oft er in welchen Forum auch immer unterwegs ist.Ob das jemand während seiner Pause,zu Hause,während Krankheit oder von mir aus auch während der Arbeitszeit tut muß jeder selber entscheiden.Ich finde es ganz gut wenn auch Mitarbeiter der JC in Foren wie diesen unterwegs sind weil man da auch aus erster Hand Ratschläge bekommen kann.Es ist so manchem schon geholfen worden.Das im Rahmen des Ausdruckes so mancher auch mal übers Ziel hinausschießt passiert eben.Wir müssen uns ja nun nicht alle lieben.Allerdings muß ich auch mal sagen ich habe auch schon festgestellt das es so manchen Hartzi gibt der in den unterschiedlichsten Foren rund um die Uhr unterwegs ist und da sagt doch auch keiner die Zeit könnte er besser für seine Bewerbungen nutzen oder?

  • Hallo,
    nach zwei maligen Nachfragen, wurde mir die zuständige Versicherung mitgeteilt.
    Habe nun noch einmal Nachgefragt, ob die Mitarbeiterlin im Landeskirchenamt, dazu berechtigt ist, die Versicherung über den Vorfall in Kenntnis zu setzen.
    Wenn dies so ist, dann werde ich Ihr weitere Informationen zukommen lassen.
    Ich gehe doch den richtigen Weg, oder?