Wer ist zuständig für Miete und Kaution?

  • Hallo zusammen,


    ich bekomme z.Zt. von Stadt A Hartz IV, ziehe in Stadt B und habe inzwischen auch schon ne Wohnung.


    Meine Frage ist, wer zahlt die Kaution und die erste Miete? Stadt A - von der ich weg ziehe, aber schon ALG II bekommen habe, oder Stadt B - in die ich ziehe und wo meine neue Wohnung ist und ich künftig ALG II erhalten werde, den Antrag auch inzwischen gestellt habe.


    Hintergrund:
    Ich habe mich von meinem Mann getrennt und bin aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Ich sollte mich abmelden und da ich zu dem Zeitpunkt keine feste Bleibe hatte, wurde ich mit unbekanntem Wohnsitz zu der Gemeinde abgemeldet, die für mich zuständig war - ich gelte also als obdachlos.


    Ich hatte Wohnungsangebote eingeholt und habe dann eine Kostenübernahme bekommen, so dass ein Vermieter sich erbarmt hat, mir zum 01.07.11 eine Wohnung zu geben.
    Mir wurde von der zuständigen ARGE gesagt, ich solle den Mietvertrag unterschreiben und dann den Antrag auf Kostenübernahme der Miete und Kaution stellen. Das habe ich getan.


    Zwischenzeitlich bin ich leider gezwungen gewesen, wegen Depressionen in eine Klinik zu gehen.
    Vor einer Woche rief eine der Sachbearbeiterinnen an und versicherte mir, dass alles seinen Gang geht und ich mir keine Sorgen machen müsste, aber so bald als möglich einen Antrag bei der neuen ARGE stellen soll. Das habe ich erst mal per Brief getan, da ich hier nicht so ohne weiteres weg kann.


    Gestern bekam ich dann einen Brief, dass weder die erste Miete, noch die Kaution gezahlt werden und dass ich ab 1.07. keinen Anspruch mehr auf Hilfe zum Lebensunterhalt habe... u.a. weil ich in stationärer Behandlung bin.
    "Wegfall der Hilfebedürftigkeit
    Diese Entscheidung beruht auf §7 Abs. 1, §8 und §9 Abs. 1 SGB II und §48 Abs.1 Satz 2 des SGB X in Verbindung mit §40 Abs. 1 SGB II und §330 Abs. 3 SGB III"


    Ich bin nun völlig ratlos und habe Angst, weiterhin obdachlos zu bleiben.
    Was kann und soll ich nun tun? Wer bezahlt nun von beiden die Miete, die Kaution, die einmalige Hilfe zur Einrichtung der Wohnung und die Transportkosten?


    Bitte nur konstruktive Beiträge und auch keine Moralpredigten bezüglich Arbeit ect., denn ich suche bereits, aber muss erst meine Depressionen in den Griff bekommen.

  • Das Jobcenter am neuen Wohnort ist zuständig:


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Zitat

    6) Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung durch den bis zum Umzug örtlich zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden; eine Mietkaution kann bei vorheriger Zusicherung durch den am Ort der neuen Unterkunft zuständigen kommunalen Träger als Bedarf anerkannt werden. Die Zusicherung soll erteilt werden, wenn der Umzug durch den kommunalen Träger veranlasst oder aus anderen Gründen notwendig ist und wenn ohne die Zusicherung eine Unterkunft in einem angemessenen Zeitraum nicht gefunden werden kann. Eine Mietkaution soll als Darlehen erbracht werden.


    Erste Miete genauso und Wohnungseinrichtung auch, da der Bedarf erst fällig ist, wenn man schon im Bereich von B wohnt.


    Turtle