ALG 2 und zwei Minijobs

  • Seid Alle gegrüßt,


    ich gehe seit einiger Zeit auf geringfügiger Basis arbeiten und beziehe ALG 2. Ich verdiene bei meiner Nebentätgikeit um die 300 Euro. Nun habe ich die Möglichkeit einen weiteren 400 Euro Job anzunehmen und weiß, dass beide Jobs zusammen Sozialversicherungspflichtig sind. Aber wie läuft das mit dem ALG2, was ich weiterhin beziehen müsste um über die Runden zu kommen.
    Welcher Betrag wird dann auf das ALg 2 angerechnet. Der Brutto oder der Nettobetrag von den beiden Minijobs? Und bekomme ich weiterhin die Miete bezahlt?
    Ich habe mir das Ganze mal mit Wohngeld durchgrechent, aber es reicht hinten und vorne nicht, so das ich nicht um das ALG 2 rumkomme.


    Vielleicht könnt Ihr mal weiterhelfen. Schon mal vielen Dank für Eure Antworten und HIlfe.
    LG von carodina

  • Da das ja immer wieder mal ein Thema ist, gibt es eine Antwort, auch wenn der TE die Frage schon vor längerer Zeit gepostet hat. Und noch eine Anmerkung: Wohngeld und ALG II schliessen sich gegenseitig aus. Da gibt es für einen Bezugszeitraum nur entweder oder. Nicht beides.



    Nehmen wir gleich mal dieses Beispiel:


    Zu Grunde liegen nunmehr 700 EUR Erwerbseinkommen. Damit fallen für die Erwerbseinkommen Versicherungsbeiträge in die Kranken- und Rentenversicherung an. Wegen der gesetzlichen Bestimmung. Diese kann man u.a. hier nachlesen:


    http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Mehrere_Minijobs_gleichzeitig.html


    Nun zum unserem Rechenbeispiel:


    Sagen wir mal, vom AN werden 125 EUR für die SV/RV einbehalten und nun ergibt sich die Rechnung wie im Folgenden dargelegt:


    Wir haben 700 EUR Erwerbseinkommen. Davon ermitteln wir zunächst den Freibetrag. Also 100 EUR (Grundfreibetrag) zzgl. vom Rest Bruttolohn 20% => 600 x 0,20 = 120 EUR ergeben einen Freibetrag von insgesamt: 220 EUR.


    Nun sind nach Kassenbeiträge 575 EUR Netto an den AN auszuzahlen. Soweit klar. Gut, jetzt werden 220 EUR Freibetrag berücksichtigt. Damit werden als Abzugsbetrag 355 EUR, denn vom Nettolohn wird der Freibetrag abgezogen. Und wir erhalten den Abzugsbetrag. O.K.? Dann gehts weiter:


    Bei einem Bedarf z.B. von 600 EUR (1 Person mit 364 EUR Regelsatz und z.B. 236 EUR KDU) werden in diesem Beispiel 355 EUR gegengerechnet; der Rest kommt zur Auszahlung. Also 245 EUR.


    Fazit: Der Freibetrag wird vom Bruttolohn ermittelt und vom Nettolohn abgezogen. Damit haben wir den Abzugsbetrag, welcher mit dem Bedarf verrechnet wird. Der dann noch übriggebliebene Betrag kommt zur Auszahlung. Das ergänzende ALG II beträgt also in unserem Rechenbeispiel 245 EUR.

    :) Seht die Vögel unter dem Himmel an: sie säen nicht, sie ernten nicht, sie sammeln nicht in die Scheunen; und euer himmlischer Vater ernährt sie doch. Seid ihr denn nicht viel mehr als sie? Die Bibel NT Matth. 6, 26 :cool:

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