BAföG und ALGII

  • Guten Morgen,
    ich habe mich gestern an einer städtischen Abendrealschule angemeldet und nun besteht für mich BAföG-Anspruch. Dieser zweiter Bildungsweg wird nach drei Semester abgeschlossen sein. So nun zur Situation, ich wohne seit vier Jahren mit meiner Lebensgefährtin in einer eigenen Wohnung zusammen, zudem haben wir letztes Jahr eine Tochter bekommen. Meine Lebensgefährtin ist gerade im Mutterschutz und wir beide beziehen ALGII und bilden eine Bedarfsgemeinschaft.
    Zu meinen Eltern habe ich überhaupt keinen Kontakt, ich weiß nur dass meine Mutter Frührentnerin und mein Vater Busfahrer ist (bezgl. des Einkommens das man beim BAföG Antrag eigentlich angeben muss).
    Ansonsten habe ich keine Ahnung wieviel meine Eltern "verdienen".


    Und wie sieht es mit meiner Bedarfsgemeinschaft und BAföG aus?
    Inwiefern wird dies angerechnet? Lohnt sich der BAföG-Antrag eigentlich
    um während der Schulzeit nicht mehr von ALGII abhängig zu sein?


    Meine Zukunftsplanung ist die Nachholung meines Fachoberschulabschluss ggf. mit Qualifikation um über den zweiten Bildungsweg das Abitur anzugehen.


    P.S. Ich und meine Lebensgefährtin sind beide 21 Jahre und unsere Tochter 9 Monate alt.



    Gruß,


    Juvenus

  • Bafög müßtest du beantragen da du ja während des Schulbesuches dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würdest. Das Bafög wird bis auf einen Freibetrag auf die Leistungen angerechnet.Da dies ja der zweite Bildungsweg ist würdest du doch elternunabhängiges Bafög beantragen und bräuchtest das Einkommen deiner Eltern nicht.

  • Vielen Dank für die Antwort, Kitty.
    Gerade eben habe ich beim BAföG-Amt angerufen und ich habe erfahren, dass ein Anspruch besteht.
    Ein eltern-abhängiger Anspruch, den Rest muss ich mit der ARGE abklären.
    Aber, was ich mich jetzt frage - bekommt meine Lebensgefährtin dann kein ALG II mehr? Das wäre problematisch, weil wir in einer 60qm - 3 1/2 Raum Wohnung für 420€ warm wohnen.
    Auf die Verlässlichkeit der ARGE zwecks Auskunft ist meiner Meinung nach kein Verlass, auf kompetenter Ebene, versteht sich. Deswegen möchte ich mir hier Rat einholen.


    Gruß,


    Juvenus

  • Du hast nach Beginn der Schule keinen Anspruch auf ALG 2 mehr (§ 7 Abs. 5 SGB ), maximal noch auf einen Zuschuss zur Miete (wobei das eher unwahrscheinlich ist, das dein Mietanteil mit 1/3 sicherlich nicht so hoch ist). Du musst also deinen Lebensunterhalt mit dem Bafög finanzieren. Deine LG und das Kind haben weiterhin Anspruch.


    Was höchstens noch passieren kann ist, dass evtl. deinen Bedarf übersteigendes Einkommen (neben Bafög besteht ja auch wieder ein Kindergeldanspruch) auf sie angerechnet wird. Aber das sind keine Massen...


    Turtle

  • Sobald ich diese Schule besuche habe ich keinen ANspruch mehr auf Arbeitslosengeld II? Das ist gut, wirklich gut.
    Würde denn etwas mehr Geld monatl. zur Verfügung stehen, sobald ich BAföG erhalte?
    Oder kommt es rechnerisch auf das Gleiche, so wie wenn ich noch ALGII beziehen würde?


    P.S: Man, ich bin richtig froh ab September kein ALGII mehr zu beziehen.