Formulierung Antrag einstweilige Verfügung

  • Hallo,


    ich habe heute von der Arge einen Versagungs- / Entziehungsbescheid wegen fehlender Mitwirkung bekommen. Gegen diesen habe ich eben Widerspruch eingelegt, nun will ich noch beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen. Es geht mir nicht um die Formulierung der Rechtslage oder der Begründung, sondern um die "Einleitung". Diese beginnt so:


    Zitat

    Hiermit beantrage ich, im Wege einer einstweiligen Verfügung wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlungen anzuordnen:


    Und nun die Frage: Wie formuliere ich meinen Wunsch, dass der Versagungs-/Entziehungsbescheid aufgehoben wird?


    - Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Versagungs-/Entziehungsbescheid vom 13.07.2011 aufzuheben?


    Oder wie wird die Forderung im Antrag auf EV nach Aufhebung des Bescheides formuliert?


    Vielen Dank.

  • So geht das nicht!


    Du musst beim JC Widerspruch einreichen und beim SG die "aufschiebende Wirkung" deines Widerspruchs beantragen.


    Wenn du schon keine Geld mehr hast, kannst du außerdem einen "Antrag auf Anordnung einer einstweiligen Anordnung" zur Zahlungsverpflichtung des JC stellen, damit das Geld bis zu einer Entscheidung weiter fließt.


    Das sind beides Eilanträge im einstweiligen Rechtsschutz, werden also bevorzugt vom Gericht bearbeitet. (Einstweilige Verfügung gibts nicht im Sozialrecht, sowas nennt sich anders, siehe oben)


    Klage kannst du erst einreichen, wenn dein Widerspruch abgelehnt wurde.


    .

  • Hallo,


    vielen Dank erstmal. Ich muss dazu noch erwähnen, dass es sich bei dem ALGII-Antrag um den Erstantrag handelt, ich erhalte also noch keine Leistungen vom JC. Jedoch wird vom JC das Vorliegen bestimmter Unterlagen bestritten, die ich aber mit einem Zeugen abgegeben habe. Nachdem ich in der Angelegenheit bereits einen Antrag auf Einstweilige Anordnung gestellt hatte, teilte das JC dem Gericht am 08.07. mit, dass ich zur Prüfung meines Leistungsanspruches erneut vorsprechen sollte. Dies tat ich auch am 12.07. und heute erreicht mich dann der Versagunsbescheid vom 06.07. (!) - eine Prüfung hat also nicht stattgefunden.


    Wie mache ich das denn am klügsten? So langsam brauche ich Geld, eine aufschiebende Wirkung kann es ja nicht geben, weil es sich um den Erstantrag handelt.


    Vielen Dank im Voraus.


  • Wie mache ich das denn am klügsten? So langsam brauche ich Geld, eine aufschiebende Wirkung kann es ja nicht geben, weil es sich um den Erstantrag handelt.


    Vielen Dank im Voraus.


    Ich hab dir bereits alles aufgeschrieben, was zu machen ist, lies bitte meine erste Antwort.


    Zuerst beim JC den Widerspruch gegen den Bescheid einreichen, Kopie abstempeln lassen!


    Du musst dann zum zuständigen Sozialgericht, da gibt es Rechtspfleger, die die Klagen und Anträge von dir aufnehmen und schreiben, und mach die Dringlichkeit klar.


    Die dick unterstrichenen Anträge musst du stellen, schreib dir das genau so ab und geh da hin, dann wissen die schon bescheid. §§ brauchst du nicht, das ist deren Job!


    Nimm dazu auch einen Kontoauszug mit, aus dem deine Notlage draus hervor geht, und Ausweis und alle relevanten Unterlagen nicht vergessen.


  • __________________________________________


    Ja bestreiten von Unterlagen!!!!!!!!!!!!


    Unser Jobcenter oder ARGE wird hier auch "das Bermuda Dreieck genannt" klingt lustig, isses aber nicht!


    In Problemfällen verschwinden da Akten, aber gleich mit Aktenschrank, da wird nicht gekleckert da wird geklotzt!


    Und man kann zwar Einschreiben schicken, mit Rückkarte!


    Dann kommt die Rückkarte zurück und bei Nachfragen sagen die da war nur ne tote Assel oder Bonbon Papier drinnen!
    ,
    Gut, rein theorethisch könnte das ja sein, könnte Ihnen jemand etwas unterjubeln wollen!



    Daher sage ich ja angelehnt an früher, was ist eigentlich schlimmer dier Bankräuber oder die Bank!


    Wobei die Antwort siehe heute oft ausfällt, in dieser Kriminalität da kommt kein Bankräuber mit!


    ARGE Mitarbeiter, da ist die Bandbreite eben breit, von der Mutter Theresa für arme, bis zu Killern die über Leichen gehen denen hat man das menschliche oder das Gewissen weggeätzt und notorischen Baron Münchhausens und eiskalten Engeln !


    Wie gesagt ich weiss auch nicht, die Beweislage ist eigentlich schier unmöglich, ausser man lässt sich jedes eingereichte Schriftstück in einer Kopie vom Sachbearbeiter oder der Eingangsdame des Grauens, mit Datum und Unterschrift gegenzeichnen, das man es dort abgab!


    Wahrscheinlich können die dann nachträglich nur bestreiten, das es Ihre Unterschrift ist, das war der ARGE Hausgeist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Warum heissen die eigentlich Job Center die haben doch garkeine Jobs!??????????????????????????????????????????????????????


    Ansonsten können ARGE Mitarbeiter behaupten im Himmel ist Jahrmarkt!!!!
    Bei einigen habe ich das Gefühl das denen so Hass Filme über Florida Rolf und Mallrca Kalle vorgespielt werden um einen
    Sozial Neid Hass zu schüren!


    Was meinen Sie was ich für Kunden habe und was die mir alles vorspielen!
    Kann ja sein aber das meine Frau 40 Jahre krank ist um dann 40 Jahre später der ARGE Tante ne Krankheit vorspielen zu können,
    ein Leben für die ARGE um sie dann zu belügen?
    Hamm die keine eigenen Hirnzellen mehr???
    Der letzten Begegnung dort habe ich gesagt, sie solle mich am Arsch lecken!
    Dann ist sie zu meiner Betreuerin und warnte die vor mir, da ist einer der will zu Ihnen, Gröööööl


    Unglaublich einfach!!!



    Ich habe im Wartezimmer der ARGE schier dreistes erlebt, da wurde oft den Frauen gesagt es gäbe keine AKTE über Sie obwohl sie bereits 2 Jahre in Hartz IV seien, keine Akte wonach haben die entschioeden!
    Tol dann kannste Widerspruch einreichen und dann abgelehnt und dann Klagen!


    Tolle Sache dann darfste 6 Monate oder 1 1/2 Jahre warten!


    Mir war das zu blöd ich habe nun 20 Widersprüche vom Anwalt gehen alle zum Sozialgericht nach Itzehoe!


    Der Anwalt schreibt jedesmal rein aller Schriftverkehr nur über das Anwalts Büro, mir war das einfach zu blöd, der Anwalt erzählt denen schon was, wenn es heisst das oder das fehlt!


    Kommt auch nicht mehr vor, der DGB hat 345 Anwälte und da wagen sie es sich nicht!!!!!!!!!!


    Elch

    Dieser Beitrag wurde bereits 6 Mal editiert, zuletzt von Elch () aus folgendem Grund: ARGE Oh Gott oh Gott!