Habe nun schon zum wiederholten Male Kostenübernahme für die Reparatur eines Hörgerätes beim Jobcenter gestellt und immer wieder wurde die Kostenübernahme abgelehnt. Mir wurde mitgeteilt, dass solche Kosten im Regelsatz enthalten sind. Ich weiß nur nicht, wo. Hatte letzten Monat bereits eine Reparatur eines Hörgerätes und seit 2 Tagen ist nun das andere gerät defekt. Ich kann es nicht reparieren lassen, da mir das Geld dazu fehlt.
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Hast du da keine Garantie drauf.Ich denke das ist ähnlich wie mit einer Brille.Da muß ja auch alles selbst bezahlt werden.
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Eine Kostenübernahme wird wohl wie bei einer Brille nicht erfolgen, aber Du könntest ein Darlehen für die Reparatur Deines Hörgerätes beantragen und Dich auf "unabwendbaren Bedarf" berufen.
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Danke für die Antworten. Garantie ist leider schon lange weg, die Geräte sind fast 6 Jahre alt. Normalerweise hätte ich jetzt Anspruch auf Neuversorgung. Aber wie soll ich dann meinen Eigenanteil aufbringen??? Bei den jetzigen Geräten war mein Eigenanteil ca. 550,-. Hab das von Eltern geschenkt bekommen, als Weihnachten und Geburtstag usw. Weiß jetzt nicht weiter. Soll eigentlich einen Lehrgang machen. Aber mit nur einem Hörgerät wird das nichts.
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Danke für die Antworten. Garantie ist leider schon lange weg, die Geräte sind fast 6 Jahre alt. Normalerweise hätte ich jetzt Anspruch auf Neuversorgung. Aber wie soll ich dann meinen Eigenanteil aufbringen??? Bei den jetzigen Geräten war mein Eigenanteil ca. 550,-. Hab das von Eltern geschenkt bekommen, als Weihnachten und Geburtstag usw. Weiß jetzt nicht weiter. Soll eigentlich einen Lehrgang machen. Aber mit nur einem Hörgerät wird das nichts.
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550 Euro ?Das ist ja fast ne Oper??
Wer hat denn den Witz hier gebracht, das sei im Regelsatz mit drinnen?????
Mag ja sein obwohl schon dann wäre es Betrug, weil nicht jeder Hartz IV er hat oder braucht nen Hörgerät!
Daher kann es nicht Explizit benannt drinnen sein, glaube ich jedenfalls nicht!
Aber selbst wenn was wollen die denn veranschlagt haben?
30 Cent / Monat??
Oder 1 EURO / Monat??
Das wären 12 EURO im Jahr und somit müsste er dann lockere 45 Jahre auf sein Hörgerät sparen??
Ich würde den ARGE Betrügerbanden dort in der ARGE schreiben also deinem Bewährungshelfer
zieht mir den 1 EURO jeden Monat vom Hartz IV ab, aber ich brauche mein Hörgerät jetzt und nicht erst in 45 Jahren!Oder andersherum eine 3 Jahres Garantie???
Hiese jedes Jahr 183 EURO Abschreibung!
Das sind im Monat 15 EURO 28 nur für ein Hörgerät???????????????????????????????????????????????
In anderer Hinsicht Du glücklicher, es ist oft unbezahlbar nicht jeden Unsinn hören zu müssen!
In weiterer Hinsicht biste dann nicht schwerbehindert??
Gibt es da nicht Zuschüsse von der Behinderten Lobby ???
Elch______________________
Da ich nicht Gutenberg bin oder Merlin, oder der Schatzi Kackakis ist aus nem anderen Forum aber die hat wohl hofentlich nix dagegen!
Das habbich auch gehört das die Hörgeräte Akustiker da rumpfuschen und tricksen um abzusahnen weiul es da mehr Geld für Sie selbst gibt!
Übrigens soll das auch bei Fernsehgeräten in Läden so sein, preiswerte Geräte werden in Geschäften einfach nur mies eingestellt!
Den Hinweis auf Reparaturkosten finde ich auch interessant!
Die Autorin ist Rieke aus dem Arbeitslosen Dingens!
Elch
I!!!!!!!!!!!!!!!!!!ch trage selber Hörgeräte und bin als an Taubheit grenzend eingestuft.
Dies ist von Geburt an der Fall. Entsprechende Erfahrungen habe ich auch mit Akustikern und Kassen.
Meine persönliche Meinung dazu: Kassengeräte reichen in der Tat.
Jeder Akustiker ist verpflicht 2 Geräte vorzuführen welche im Rahmen des Kassenzuschusses liegen. Passen beide nicht...unterstelle ich dem Akustiker auch das er mir kein passendes Gerät anbieten wollte.Ich habe deswegen immer lange ausprobiert. Habe mir Kassengeräte anpassen lassen und auch Geräte getragen welche ich selber anteilig bezahlen hätte müssen. Letztendlich bin ich bei den Kassengeräten geblieben. Sie reichen vollkommen aus. Ein Sprachverstehen war weder bei teuren Geräten noch bei den Kassengeräten gut möglich. Manchmal kann mein Gehirn die Sprache bzw. den Laut nicht umsetzen. Aber damit lebe ich prima.
Es gibt wirklich genug Geräte welche im Rahmen des Kassenanteiles liegen. Die Akustiker bieten sie halt nicht gerne an. Da muss man schon bohren und auch sagen..ich will ein Kassengerät und bin nicht bereit drauf zu legen.
Dann finden die schnell etwas Passendes. Die Krankenkassen habe da schon Recht wenn sie meinen ,zahlreiche Akustiker drehen Hörgeschädigten Geräte an, welche nicht im Rahmen der Kassenkosten liegen.Ganz wichtig: Die Kassen bezahlen keine Reperatur bei Geräten welche ausserhalb des Kassenbeitrages liegen. Das bedeutet: Geht etwas kaputt..musst du selber bezahlen. Bei Kassengeräten wird alles übernommen. Das ist auch ein Grund warum ich mich immer für gute Kassengeräte entschieden habe. Bei mir brechen schnell mal die Batterieklappen ab.
Noch ein Tip: Digitale Geräte haben bei mir das Sprachverstehen fast unmöglich gemacht. Ich nutze deswegen analoge Geräte. """""""""""""""""
Von Rieke aus dem Arbeitslosen Ghetto!
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Danke für die Antworten. Vor allem was die "kassengeräte" betrifft, find ich sehr nützlich und interessant. Sollte es jetzt zu einer Neuversorgung für mich kommen, werd ich auf jeden Fall darauf bestehen, Kassengeräte zu testen. Ich habe heute weitere gute Tipps bekommen, was die Neuversorgung betrifft. Ich werd mich keinesfalls abwimmeln lassen. Warte jetzt den Kostenvoranschlag für die Reparatur des Hörgerätes ab. Damit geh ich zum Jobcenter. Entweder ich bekomm eine Kostenübernahme, oder ich kümmere mich halt dann um neue Geräte. Und bis das alles geklärt ist, kann ich halt keine schulische Maßnahme beginnen. Es ist jetzt schon belastend, mit nur einem Hörgerät.
Wohlgemerkt, die 550,- € Zuzahlung bezog sich auf 2 Hörgeräte. Es blieb ja nicht bei diesen Kosten. Man braucht ständig Batterien, Pfleege- und Reinigungsprodukte. Monatlich belaufen sich die Kosten für die Hörgeräte gut auf 10-15 €. Ich lass mir vom Jobcenter mal erläutern, wo diese Kosten enthalten sind.
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Danke für die Antworten. Vor allem was die "kassengeräte" betrifft, find ich sehr nützlich und interessant. Sollte es jetzt zu einer Neuversorgung für mich kommen, werd ich auf jeden Fall darauf bestehen, Kassengeräte zu testen. Ich habe heute weitere gute Tipps bekommen, was die Neuversorgung betrifft. Ich werd mich keinesfalls abwimmeln lassen. Warte jetzt den Kostenvoranschlag für die Reparatur des Hörgerätes ab. Damit geh ich zum Jobcenter. Entweder ich bekomm eine Kostenübernahme, oder ich kümmere mich halt dann um neue Geräte. Und bis das alles geklärt ist, kann ich halt keine schulische Maßnahme beginnen. Es ist jetzt schon belastend, mit nur einem Hörgerät.
Wohlgemerkt, die 550,- € Zuzahlung bezog sich auf 2 Hörgeräte. Es blieb ja nicht bei diesen Kosten. Man braucht ständig Batterien, Pfleege- und Reinigungsprodukte. Monatlich belaufen sich die Kosten für die Hörgeräte gut auf 10-15 €. Ich lass mir vom Jobcenter mal erläutern, wo diese Kosten enthalten sind.
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Das sind gute Erkenntnisse!
Elch
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Hab heute den Kostenvoranschlag für die Rep. des zweiten Gerätes bekommen, sind auch wieder reichlich 60,- €. Da ruf ich doch beim JC an und möchte einen Termin in der Leistungsabt. wegen Klärung. Da werd ich innerhalb der nächsten 3 Tage angerufen und bekomm einen Termin. Ein Lacher!!!!! Wie lange soll ich noch mit nur einem Hörgerät zubringen???
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Du könntest es auch mal beim Sozialamt versuchen.
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen -
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Danke für den gut gemeinten Rat. Biosher zähl ich noch nicht unter "Behinderte" Habe erst den Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung gestellt.
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Bekomme maximal ein Darlehen für die Reparatur meiner Hörgeräte. Und im nächsten Monat wird mir das komplett von der Regelleistung wieder einbehalten. Ein Witz!!!!
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Gemäß § 23 SGB II sind aber nur 10% der Regelleistung als Tilgungsrate üblich. Darauf solltest Du Deinen SB mal ansprechen.
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Mir wurde was von 30% erzählt,,,wäre wohl für meinen Fall zutreffend. Und somit wäre das dann der gesamte Betrag, den ich jetzt als Darlehen bekommen würde.
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Ich sehe gerade, dass dies nun durch § 24 geregelt wird, wobei dort nunmehr die Höhe der Tilgungsrate ausgeklammert wurde. Wahrscheinlich entscheidet jetzt der SB mit einem Blick in seine Glaskugel, wieviel er dem Einzelnen abnimmt
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Man ist denen nun mal "fast" hilflos ausgliefert. Es kommt bei so vielen Sachen darauf an, wie der/ die Sachbearbeiter gelaunt sind.
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Gemäß § 23 SGB II sind aber nur 10% der Regelleistung als Tilgungsrate üblich. Darauf solltest Du Deinen SB mal ansprechen.
Ja dazu ne Frage!
Das habe ich auch im Wartezimmer der ARGE erlebt!
Die bringen die Leute ja zum Wahnsinn!
Dort war eine alleinerziehende Mutter mit Kind dies war behindert!
Trotzdem hat sie sich zur Alzheimer Betreueriin umschulen lassen und auch im Krankenhaus gearbeitet!!
War aber nur halbtags und auf was weiss ich 800 EURO Basis, Sie war also auf Zusatzleistungen weiter angewiesen!Der erste war Ihr Mann der flüchtete!
Dann hatte Sie Stromschulden und ne Sperrung von 6 Monaten!
Dadurch ist Ihr Sohn abgehauen, klar keine Musik kein Licht und nichts mehr!
Der Sachbearbeiter ist sofort wach geworden, als wäre der richtige Knopf gedrückt worden, oh dann hammse ja ne zu grosse Wohnung jetzt!
Alternativen!
Sie kann ja nen Untermieter aufnehmen der Sohn ist ja wech, geht kaum, weil die Tochter behindert alle naselang gellende Schreie ausstösst was schon zu Schwierigkeiten mit den Nachbarn führte!Sie hatte das Zimmer dann schalldämmen lassen damits nicht so schlimm ist, das kostete Ihr das Restgeld das sie hatte, was natürlich die Stromsperre provozierte bzw. auslöste!
Dann Gesetz nach Murphy also erstmal sollte Sie 73 EURO für die Wohnung selbst zahlen weil der Sohn weg war!
Der Stromausfall Kredit war aber immer noch nicht abgezahlt trotz Stromsperre hammse Ihr das ja nicht geschenkt!
Dann ging noch die Waschmaschine kaputt??
Was kann man denn dieser Frau alles zumuten von 10 % der Regelleistung, da zahlt die dann ja bis zum jüngsten Tag!
Mann kann ja rechnen die behindete Tochter war noch da!
Weis nicht gehen wir von 600 EURO regelleistung aus!
Sohn ist ja wech!
Das hiese dann 60 EURO / Monat wenn Ihre Schulden bzw, alleine schon die Miete 73 EURO weniger sind!
Heisst 600 EURO Strom dan zahlt sie bereits 10 Monate ab und dann noch Waschmaschine?
Elch
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Zitat
ch sehe gerade, dass dies nun durch § 24 geregelt wird, wobei dort nunmehr die Höhe der Tilgungsrate ausgeklammert wurde. Wahrscheinlich entscheidet jetzt der SB mit einem Blick in seine Glaskugel, wieviel er dem Einzelnen abnimmt
Aber nein. Du hattest schon recht mit den 10%:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__42a.html
Turtle
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Ist nun auch egal, ob 10 oder 30 %, ein Darlehen kommt für mich nicht in Frage. Habe mir den Betrag für die Reparatur des ersten Hörgerätes in der Familie geliehen. Mich regt nur auf, dass da wohl im Regelsatz ein Pauschalbetrag von 1,- oder auch 2,- (so genau konnte mir das die Sachbearbeiterin auch nicht sagen) enthalten sein sollen. Wer keine Hörgeräte trägt, bekommt diesen Pausch-Betrag aber auch.
-
Zitat
Wer keine Hörgeräte trägt, bekommt diesen Pausch-Betrag aber auch.
Dieser Pauschbetrag ist ja für die "Eventualitäten" des Alltags gedacht. Was des einem Hörgerät ist des anderen Waschmaschine und ich finde mit 10% Rückzahlungsrate, wie es Turtle nochmals bestätigte, kann man leben.
Rede doch nochmal mit Deiner/Deinem SB und weise sie/ihn darauf hin, dass 10 statt 30% angesagt sind. -
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