Sohn 22J. ohne jegliche Leistungen?

  • Hallo,


    habe schon einige Beiträge gelesen aber zu meiner Situation nichts gefunden. Vielleicht hat jemand einen Rat für mich?!


    Folgende Situtation:


    Sohn 22J abgeschlossene Berufsausbildung bis zum Unfall arbeitslos ohne Bezüge - weil immer zu kurz gearbeitet. Haben Druck ausgeübt, kein Geld von uns usw. Hat sich dann beworben, dann Verkehrsunfall - schwere Schulterverletzung - Krankenhaus, jetzt Physiotherapie - noch längere Zeit nicht arbeitsfähig, dann ????
    Haben Antrag HarzIV gestellt - abgelehnt, verdienen zuviel... Mein Mann Kurzarbeit, ich selbstständig, es reicht hinten und vorn nicht.


    Unfallversicherung/ Berufsunfähigkeitsversicherung/ Erwerbsminderungsrente - alles in der Schwebe. Bis jetzt kein Geld.


    auch Krankenkasse zahlt nichts, keine Praxisgebühr, Keine Physiotherapie.
    Unfallverursacher - Versicherungen streiten noch.
    Auch wenn mein Sohn wöllte, er kann zur Zeit nicht arbeiten. Auf dem AA soll er sich erst wieder melden, wenn er gesund ist:(


    Bei uns gibt es nur noch Streit (Sohn/Mann) usw.


    Er hat ja noch mehr Bedürfnisse als Essen und Trinken...
    Nun meine Frage:


    Wenn mein Sohn wegen dem ewigen Gestreite eine eigene kleine Wohnung nimmt, kann er dann HartzIV beantragen? Müssen wir Unterhalt zahlen oder? Hat er wirklich nirgendwo einen Anspruch?


    Wäre super, wenn mir einer weiterhelfen könnte...

  • Als unter 25jähriger kann er nur mit Zustimmung des Jobcenters umziehen. Und die bekommt er nur, wenn es einen wichtigen Grund gibt:


    Zitat

    5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn


    1. die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
    2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
    3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.


    Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.


    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html


    Wieso zahlt die Krankenkasse die Behandlung nicht? Er müsste doch über deinen Mann familienversichert sein?


    Ansonsten ist es m. E. n. im Übrigen sogar so, dass eure Unterhaltspflicht nach BGB derzeit wieder aufgelebt ist, da er ja aufgrund des Unfalls eben nicht arbeiten kann. Wenn keine Erwerbsobliegenheit besteht, tritt wieder die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung der Verwandten 1. Grades in Kraft.


    Turtle

  • Haben Antrag HarzIV gestellt - abgelehnt, verdienen zuviel... Mein Mann Kurzarbeit, ich selbstständig, es reicht hinten und vorn nicht.


    ..


    Na was denn nun?
    Entweder, ihr habt nicht genug Geld, dann muss es auch Hartz IV geben, oder ihr habt nicht genug für eure Ansprüche???
    Verstehe ich nicht so ganz, diesen Satz....?!


    Ihr solltet zusehen, dass ihr euch räumlich trennt, eventuell meldet sich euer Sohn erst mal bei Freunden oder Bekannten an, dagegen kann ein Jobcenter nichts machen, denn wenn es zu Hause unerträglich ist, kann euch keiner zwingen, zusammen zu leben und auch noch zusammen zu wirtschaften.


    Der Sohn sollte dann einen Anwalt für Sozialrecht suchen (ev. Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen), weil ihr ja wahrscheinlich keinen Schimmer davon habt, wie man sich gegen die Jobcenter durchsetzt. Er oder sein Anwalt muss dann einen neuen Antrag nur für sich stellen und wegen existenzieller Notlage beim Sozialgericht Eilanträge einreichen, mit Ablehnungen sollte man sich nie abspeisen lassen, dass ist deren Lieblingsverarsche bei Leuten, die sich nicht auskennen!!!


    Zitat

    Ansonsten ist es m. E. n. im Übrigen sogar so, dass eure Unterhaltspflicht nach BGB derzeit wieder aufgelebt ist, da er ja aufgrund des Unfalls eben nicht arbeiten kann. Wenn keine Erwerbsobliegenheit besteht, tritt wieder die gesetzliche Unterhaltsverpflichtung der Verwandten 1. Grades in Kraft.


    Turtle


    Kannst du dafür auch eine Quelle angeben?
    Der Sohn ist volljährig, also worauf sollte eine Unterhaltspflicht beruhen, außer auf dem rechtswidrigen Hartz-IV-Dreck?!