Zitat: "Sie fallen leider in eine Gesetzeslücke!"

  • Hallo zusammen ...


    ich habe im Jahr 2009 bei uns in der Firma eine Einstiegsqualifizierung (EQJ -> quasi Jahrespraktikum) gestartet und 2010 erfolgreich beendet. In dieser Zeit bin ich aus meinem Elternhaus ausgezogen und habe mir eine eigene kleine Wohnug in der Stadt meiner Arbeitsstätte genommen. Dieses EQJ ist eine Maßnahme von der Agentur für Arbeit und man wird auch daher vom Amt bezahlt.
    Da ich mir mit meinem Praktikumsgehalt keine eigene Wohnung leisten konnte, bin ich also zur ARGE gegangen und habe einen Antrag auf Unterkunft und Unterhalt gestellt. Es wurde alles soweit genehmigt und lief auch dann ein Jahr lang gut.
    (Kurz zur Info: im Jahre 2009 war ich 23 Jahre alt - kurz vor meinem 24. Geburtstag)
    Als es dann aufs Ende des EQJ zuging und ich in die Ausbilfung übernommen werden sollte, musste ich BAB und BAföG beantragen, (das war vor meinem 25. Geburtstag) weil die ARGE auf einmal nicht mehr für mich zuständig war. Beides wurde mir abgelehnt! Beim BAB-Antrag haben sie geschrieben, das meine Ausbildung meine Zweitausbildung ist und mir deswegen nicht zustehen würde! (Ich hatte meine erste Ausbildung damals abgebrochen) Also sollte ich daraufhin einen Wohngeldantrag in meiner Stadt beantragen, der mir natürlich auch abgelehnt wurde, da Azubis kein Wohngeld zusteht. Ich sollte wieder BAB beantragen!
    Sehr komisch! -.-
    Also ein ewiger Kreislauf! Die Tante bei der ARGE sagte mir daraufhin, das ich dann quasi zusehen sollte, wie ich zurecht komme.


    Meine Eltern haben mich in dieser Zeit finanziell etwas unterstützt. Bis zu meinem 25. Lebensjahr waren sie auch dazu verpflichtet. Jetzt steh ich kurz vor meinem 26. Geburtstag und meine Eltern haben das ganze letzte Jahr aus freien Stücken weiter für mich gezahlt. Doch nun wollen sie die Zahlungen zum 11.08.2011 einstellen. Das ist natürlich Geld was mir wieder fehlt um meine Miete und meine Lebensmittel zu bezahlen.


    Nun habe ich wieder bei der ARGE angerufen um mich nochmal genau darüber zu informieren. Doch meine ehemalige Sachbearbeiterin ist natürlich im Urlaub. Also sprach ich mit der Dame an der Info: "Kommen Sie bitte vorbei und stellen einen Antrag auf ALG II. Ich werde versuchen diesen Antrag so schnell wie möglich durchzubringen, damit Sie einen Termin haben können.".
    Alles klar!
    Voller Motivation bin ich dann gestern zur ARGE gefahren, komme ins Büro rein, erkläre kurz das ich letzte Woche mit einer Dame telefoniert habe und diese mir geraten hatte einen ALG II - Antrag auszufüllen und ich dieses nun vorhabe. Doch ich bekam keinen ALG II - Antrag sondern einen Antrag der sich KdU (Kosten der Unterkunft für Azubis) schimpft. Bevor sie mir aber sagte, das ich KdU beantragen sollte, musste die nette Dame erstmal eine halbe Stunde telefonieren und sich selber informieren. Spricht für professionelles Personal wenn ihr mich fragt ... -.-


    Nun denn ... ich habe ihn also ausgefüllt und bin heute morgen wieder hin um ihn abzugeben. Auf einmal hieß es, das meine Sachbearbeiterin doch im Hause sei und die nette Infotante doch mal direkt nachschaut, ob sie auch gerade in ihrem Büro sei. Natürlich war sie es nicht. Einige Minuten später hörte ich dann nur aus dem Info-Büro meinen Namen und die nette Infotante sagte mir dann, dass sie mit meiner Sachbearbeiterin gesprochen habe und diese ihr bestätigte, dass mir kein Cent Unterstützung zustehen würde. "Sie fallen leider in eine Gesetzeslücke! Tut uns leid!" Ich fragte sie noch wie sie sich das vorstellen würde, was ich nun tun sollte, wenn ich meine Miete etc. nicht mehr bezahlen könnte. Ob ich dann ihrer Meinung nach auf der Straßen leben sollte, da ich auch nicht mehr bei meinen Eltern einziehen könnte etc. Sie wiederholte ihre Worte noch einmal und ich ließ mir bei der Urlaubsvetretung meiner Sachbearbeiterin einen Termin geben, der zu meinem Glück auch noch direkt ein Rechtsanwalt ist. "Der kann Ihnen das sicherlich besser erklären als ich ..." Ich will es hoffen!


    Wie kann das denn bitte sein, das sich jemand für seine Ausbildung den Hintern aufreißt und keinerlei Unterstüzungen vom Amt bekommt und jemand der Hartz4 bezieht, alles in den Hintern geschoben bekommt?! Vorallem bei den Leuten, die noch sagen: "Wieso soll ich arbeiten gehen, wenn ich doch mit Hartz4 viel besser dran bin?!" Das ist eine Logik die ich einfach nicht nachvollziehen kann und wo ich explodieren könnte!


    Gruß,
    Veda

  • Hallo zusammen ...


    ...
    Als es dann aufs Ende des EQJ zuging und ich in die Ausbilfung übernommen werden sollte, musste ich BAB und BAföG beantragen, (das war vor meinem 25. Geburtstag) weil die ARGE auf einmal nicht mehr für mich zuständig war. Beides wurde mir abgelehnt! Beim BAB-Antrag haben sie geschrieben, das meine Ausbildung meine Zweitausbildung ist und mir deswegen nicht zustehen würde! (Ich hatte meine erste Ausbildung damals abgebrochen) ....


    Gruß,
    Veda


    Sollten deine Angaben hier vollständig sein, dann sofort folgendes (also morgen) machen.
    Kurzes Schriftstück: Antrag auf Überprüfung der Ablehnung BAB-Bescheid vom .....
    Im Bescheid haben Sie begründet, dass es sich hier um eine Zweitausbildung handelt (derzeitige Ausbildung). Eine Zweitausbildung setzt aber voraus, dass vorher eine abgeschlossene Erstausbildung vorliegt. Eine solche liegt nicht vor. Allenfalls könnten sie mir evtl. den Abbruch der ersten Ausbildung vorwerfen, doch dies war nicht Gegenstand der Ablehnung.
    Ich bitte also um Überprüfung mit dem Ergebnis, dass mir die BAB von Anfang nachgezahlt wird. Gleichzeitig verweise ich darauf, dass Sozialleistungen u.U. zu verzinsen sind.
    Sollten Sie feststellen, dass Ihr Bescheid (Ablehnung) fehlerhaft war und der Zeitraum für die Weiterbewilligung bereits angebrochen ist, so bin ich so zu stellen, wie es bei ordnungsgemäßem Verlauf gewesen wäre.
    Im Übrigen bitte ich um eine beschleunigte Bearbeitung, da ich seit der Ablehnung von keiner Seite Unterstützung erhalte, da alle sich auf BAB als vorrangige Leistung berufen bzw. tmich darauf verweisen.Sollten noch Unterlagen zur Bearbeitung fehlen, reiche ich die gern nach. Es wäre evl zweckmäßig, auch den alten Antrag in Kopie mir zur Verfügung zu stellen, damit ich evtl. eingetretene Änderungen mitteilen kann.


    Nachtrag: solltest du jedoch bereits eine Ausbildung (auch schulisch , z.B. 2 jährig) gemacht haben, dann ist meine empfehlung hinfällig (siehe erster Satz)


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  • Meine Eltern haben mich in dieser Zeit finanziell etwas unterstützt. Bis zu meinem 25. Lebensjahr waren sie auch dazu verpflichtet. Jetzt steh ich kurz vor meinem 26. Geburtstag und meine Eltern haben das ganze letzte Jahr aus freien Stücken weiter für mich gezahlt.


    Deine Eltern sind dir bis zum Abschluss einer Ausbildung unterhaltspflichtig. Die Altersgrenze 25 gibt es beim Unterhalt nicht. Das kann durchaus auch darüber hinausgehen.
    Das Kind ist allerdings verpflichtet die Ausbildung zielstrebig zu absolvieren. Ob durch den Abbruch dein Unterhaltsanspruch evtl. verwirkt ist, möchte ich nicht beurteilen. Ein einmailiger Abbruch ist in der Regel unschädlich. Hier scheint es aber noch weitere Verzögerungen gegeben zu haben. Immerhin warst du bei Ausbildungsbeginn fast 25. Andererseits haben deine Eltern über ein Jahr gezahlt und könnte daher auch weiterhin verpflichtet sein.
    Im Zweifel müsstest du dich an einen Anwalt wenden.

  • Die BAB Ablehnung ist schon aus den Gründen, dass die Agentur für Arbeit das vorhergehende EQ ohne Probleme gefördert hat, unsinnig.


    Anzusetzen ist hier also bei der BAB-Stelle.


    Allerdings ist die Auskunft des JCs auch nicht korrekt. Die vermutlich gemeinte Gesetzeslücke (dass nur Azubis den Mietzuschuss bekommen, die tatsächlich auch BAfög oder BAB beziehen) wurde nämlich zum 1.1.2011 geschlossen, nunmehr bekommen auch Azubis den Mietzuschuss, selbst wenn sie kein BAB oder Bafög beziehen.


    Also auch hier: Einfach Antrag stellen und auf schriftlichen Bescheid bestehen! Dann sieht man weiter.


    Turtle