Zinsen von den Leistungen abziehen, vom JC über den Tisch gezogen?

  • Hallo, ich hab hier schon ein Thema mit Infos dazu gefunden, bin aber nicht ganz schlau geworden.


    Aber ich schildere mal was Sache ist. Zuerst hab ich im Jahr 2009 Zinsen erhalten (was irgendwie völlig verplant war) und das Jobcenter hat das durch den Datenabgleich mit dem Finanzamt erfahren. Also haben sie mir geschrieben, ich musste die Zinsen belegen, schließlich haben sie mir einen "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid" geschickt und ich musste überweisen. Aber dabei sind weitere Fehler unterlaufen:


    Ausgewiesen sind Kapitalerträge von 136,82 €, aber auf dem selben Blatt (das das Jobcenter bekommen hat) sind auch 9,21 € Kapitalertragssteuer und 0,50 € Solidaritätszuschlag aufgeführt. Ich habe also 127,11 erhalten, und das kann ich mit den Kontoauszügen ebenfalls belegen: Steuern und Solizuschlag sind vor der Zinsgutschrift von dem Betrag abgezogen worden, ich habe wirklich nur 127,11 € gut geschrieben bekommen.


    Das Jobcenter ist aber von 136,82 € Zinseinkünften ausgegangen, die ich erstatten musste - und sie haben den 30 € Freibetrag nicht angerechnet! Nächster Fehler: Ich habe die Zinsen nicht einmalig, sondern quartalsweise erhalten.


    1,69 € am 30.3., 30,25 am 30.6., 63,43 € am 30.9., 31,74 € am 30.12.2009. Wieviel hätte nun wirklich vom ALG II abgezogen werden müssen? 0,25 + 33,43 + 1,74 €?


    (Übrigens sieht man hier ziemlich deutlich den Effekt, wenn eine Bank plötzlich für Werbezwecke 4,2 % Zinsen zahlt und dann wieder zu den "normalen" Werten zurück kommt.)


    In 2010 sieht es ähnlich aus. 41,97 € am 30.3., 30,31 € am 30.6., 21,63 € am 30.9., 13,51 € am 30.12. Hier werden 11,97 + 0,31 von den ersten beiden Quartalen abgezogen und sonst nichts, oder?


    Danke für jeden Tipp. Ich möchte erstmal genau wissen, wie die Zahlen lauten, und dann eine gehörige Beschwerde aufsetzen.

  • Was soll eine Beschwerde bringen?


    Du musst die Bescheide angreifen, entweder Widerspruch (1 Monat) oder Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X einreichen, geht aber max. bis 1.1.2010 rückwirkend!


    Einen sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch solltest du mit einem Anwalt besprechen....

  • Sofern du außer ALG II kein oder kaum anderes Einkommen hattest, kannst du dir die Kapitalertragssteuer vom Finanzamt erstatten lassen.


    Du bist verpflichtet deine Bedürftigkeit so gering wir möglich zu halten. Dazu gehört auch die Abgabe einer Steuererklärung, wenn mit einer Erstattung zu rechnen ist. Ansprechpartner ist hier also nicht das Jobcenter, sondern das Finanzamt.


    Da es hier um Zinsen aus den Jahren 2009 und 2010 geht, hättest du dies längst veranlassen können.


    PS: Für die Zukunft Freistellungsauftrag bei der Bank abgeben, dann wird erst gar nichts angezogen.

  • Kann mir wirklich keiner sagen, wie das Jobcenter die Abzüge korrekt berechnet haben müsste? Das ist wirklich erstmal die wichtigste Frage hier...!



    Sofern du außer ALG II kein oder kaum anderes Einkommen hattest, kannst du dir die Kapitalertragssteuer vom Finanzamt erstatten lassen.


    Danke für den Vorschlag, nur geht es darum hier gar nicht. Die 9,71€, die das Finanzamt von den Zinsen abgezogen hat, sind nicht mein Problem, sondern die 136,82€, die das Jobcenter mir abgezogen hat.

  • Was soll eine Beschwerde bringen?


    Du musst die Bescheide angreifen, entweder Widerspruch (1 Monat) oder Überprüfungsantrag gem. § 44 SGB X einreichen, geht aber max. bis 1.1.2010 rückwirkend!


    Sorry, das stimmt nicht! Der Überprüfungsantrag kann bis zu 5 Jahre rückwirkend gestellt werden. Hab ich dann hier gelesen: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199c411fcf04.php


    Ansonsten noch zum Thema:


    Ich habe woanders die Information erhalten, dass die Berechnung des Jobcenters wirklich fehlerhaft ist. Die Steuern auf die Zinseinkünfte hätten berücksichtigt werden müssen, wie ich meinte (steht sogar explizit im Gesetz; auch Kontoführungsgebühren, wenn sie für die Geldanlage nötig sind).


    Ebenso hätte ein Pauschbetrag von 30 € abgezogen werden müssen, das steht in den Verordnungen zum Gesetz: http://www.buzer.de/gesetz/8014/a153231.htm - und zwar monatlich. Bei den Zinsen gilt, wann sie zugeflossen sind.


    Daher ärgere ich mich jetzt wirklich, dass ich mich durch den Vorgang und den sogenannten "Aufhebungs- und Erstattungsbescheid" so einschüchtern ließ und schon bezahlt habe. Mal sehen, wie schnell ich das Geld zurückbekomme.

  • Nun ja, das Internet hat den Fehler, dass auch noch dann dort Sachen stehen, wenn diese schon längst wieder veraltet sind. Von daher ist das mit dem Überprüfungsantrag nicht mehr gültig, denn man hat im März das SGB II geändert und dabei auch bestimmt, dass Leistungsansprüche aus Überprüfungsanträgen nur noch ein Jahr rückwirkend gezahlt werden.


    Turtle

  • Nun ja, das Internet hat den Fehler, dass auch noch dann dort Sachen stehen, wenn diese schon längst wieder veraltet sind. Von daher ist das mit dem Überprüfungsantrag nicht mehr gültig, denn man hat im März das SGB II geändert und dabei auch bestimmt, dass Leistungsansprüche aus Überprüfungsanträgen nur noch ein Jahr rückwirkend gezahlt werden.


    Turtle


    Oha... das ist ja eine Schweinerei! Die haben gemerkt, dass die "bösen Hartzer" zu oft berechtigte Beschwerden haben, also wird - schwupps - mal eben die Frist auf ein Fünftel verkleinert. Saubande, die Politiker! :mad:


    In meinem Fall hab ich das große "Glück", dass der Bescheid, den ich überprüfen lasse, von diesem Jahr ist. Der Antrag ist raus.

  • Oha... das ist ja eine Schweinerei! Die haben gemerkt, dass die "bösen Hartzer" zu oft berechtigte Beschwerden haben, also wird - schwupps - mal eben die Frist auf ein Fünftel verkleinert. Saubande, die Politiker! :mad:


    In meinem Fall hab ich das große "Glück", dass der Bescheid, den ich überprüfen lasse, von diesem Jahr ist. Der Antrag ist raus.


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    Das wird eventuell alles noch schlimmer!!


    Ein Richter aus Karlsruhe hat jetzt zur Diskussion gestellt das alle Hartz IV Anträge die unberechtigt sind
    mit einer Gebühr belegt werden.
    Damit wollen sie Hartz IV er disziplinieren der bisher einzelne Rekord wurde genannt, da hat ein Hartz IV er oder anderer Bürger es auf 500
    Verfassungs Klagen (bzw. Beschwerden) gebracht, das lähmt natürlich alles!


    Ich denke das ist zweischneidig zu sehen völlige Unsinnsklagen ohne jeglichen Erfolg gut die behindern dann Zeitmässiig die Erfolgs Klagen!





    Was natürlich heissen würde das viele HARTZER vor lauter Angst garnix mehr machen, was wohl auch so gewollt ist!


    Ich würde Sagen anständige Gesetze und anständige Berater würden vieles verhindern!



    Elch