Hallo...ich habe mal eine frage zumindestens ein riesen großes problem:
Folgendes:
ich wohne derzeit bei meiner mama in ner dreizimmer wohnung da ich aber ein kind bekommen habe das jezze fast ein jahr wird wird es zuhause zu eng.
so mein freund der wohnt in einem haus und bekommt vom amt weil er dort wie eine wohnung hat 2 zimmer und küche und bad gemeinsam mit der mutter die nebenkosten gezahlt jezze wollen wir aber zusammen ziehen in eine gemeinsame wohnung und nicht in das haus von ihm!!!!
Kann er dort so einfach ausziehen die mutter sagt nein.?
Und was steht uns zu ich würde mich riesig über antworten freuen:)
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Hallo,
Wenn ich Deinen Usernamen richtig interpretiere, bist Du jetzt 19 Lenze jung.
Wie klappt das Denn bei Dir momentan mit Deiner Mama in der 3 Zi- Whg. ?
Ich gehe mal Davon aus, dass Dein Zimmer ( Nun auch Ki-Zi ), ein WZ und ein Schlafzimmer für Deine Mama vorhanden sind.
Gäbe es dann also wichtige Gründe,warum z.B. Du jetzt nicht mehr daheim wohnen könntest ?
Geht einer von Euch beiden ( jungen Eltis ) weiter der Schule / einer Ausbildung oder Arbeit nach ?Es wäre schon wichtig im Grundsatz, wenn Du dazu nähere Angaben machen würdest.
( Vor allem die Gründe, warum es nicht so wie bisher mit der Wohnsituation weiter gehen könnte )mfg
allo
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also dreizimmer bei meiner mama küche bad wohnzimmer kinderzimmer schlafzimmer in dem ich mit meinem kleinen ein zimmer von hab aber einfach die wohnung zu klein ist denn der kleine brauch ja auch ein zimmer...
also der papa ist 26 und seit 2jahren arbeitsuchend und dort hin zu ihm will ich nicht und er will dort auch weg wegen der mama von ihm...
ich werde nächstes jahr eine ausbildung anfangen weil meine elternzeit noch bis 7.11.2011 geht und der kleine erst ab januar in de kita geht....
die gründe sind wir sind inj einer wohnung die 55 quadrat meter ist und eigentlich steht uns doch zu dritt eine wohnung zu oder nicht?
lg -
Hallo,
also dreizimmer bei meiner mama küche bad wohnzimmer kinderzimmer schlafzimmer in dem ich mit meinem kleinen ein zimmer von hab aber einfach die wohnung zu klein ist denn der kleine brauch ja auch ein zimmer...
Hat er doch momentan auch noch. Seine Mama schläft halt noch mit drin.
Zitatalso der papa ist 26 und seit 2jahren arbeitsuchend und dort hin zu ihm will ich nicht und er will dort auch weg wegen der mama von ihm...
Ich unterstelle seiner Mama ( also Der des Vaters ) aber grundlegend mal Kenntnis und Verantwortungsbewusstsein, dass ihr Filius ein Kind zeugte. Soweit dürfte es am Filius liegen, das Baby notfalls in seiner WHG zu hüten, wenn Du nach Ende Deiner Mutterschaft z.B. eine Ausbildung etc. für Deine eigene Zukunft nachholen musst / willst. Du warst ja vermutlich noch keine18, als er Dir das Kind " ...einpflanzte ..."
( Sorry, aber das war meine größtmögliche Ausdrucksweise der Neutralität für Euch beiden jungen Eltis )
Zitatich werde nächstes jahr eine ausbildung anfangen weil meine elternzeit noch bis 7.11.2011 geht und der kleine erst ab januar in de kita geht....
Supi, dann schau auch nach, dass Du dieses Vorhaben mit partnerlicher Beteiligung auch durchziehen kannst. Eine Ausbildung ist planbare Vollzeit.
Dann weiss " Papa " noch, in welchem Zeitfenster zumindest vorerst sein " Zeitloch " in Minijob / Teilzeit liegen könnte.
Dazu seien auch Ihm beide Daumen zum Erfolg gedrückt.Zitatdie gründe sind wir sind inj einer wohnung die 55 quadrat meter ist und eigentlich steht uns doch zu dritt eine wohnung zu oder nicht?
Ich sehe in dem bisher Gesagtem aber immer noch keinen zwingenden Grund, warum ihr deswegen jeweils bei Euren Eltis ausziehen solltet.
Im Bezug auf Deine Wunsch nach Ausbildung sehe ich da zunächst noch die Sicherheit auf Deiner Seite, wenn alles vorerst wie beschrieben bleibt.
Zitatlg
mfg
allo
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Was erzählst du denn für einen Quatsch Allo.Zunächst einmal bildet sie mit Ihrem Kind eine eigene BG und könnte dementsprechend auch ausziehen.Da dein Freund auch über 25 ist kannst du sicher mit ihm zusammenziehen und da er wohl auch der Vater des Kindes ist wäre dies auch möglich wenn er noch keine 25 wäre.Ihr müßtet euch also eine geeignete Wohnung suchen und dann die Anträge stellen.Ihr würdet als BG gewertet werden und somit würde euer Einkommen bei den Leistungen angerechnet werden.Wenn du dann eine Ausbildung anfangen würdest könntest du BAB beantragen und für dein Kind Leistungen im Rahmen des Bildungspaketes wenn es in die KIta geht.
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Hallo Kitty,
Wer würde als jüngere Person in der Fragesellung nicht zunächst auf die " Alten " hören ?
Bei UP würde ich es aber allemal anraten, beide Elternteile zunächst unabhängig anzuhören.
Wir sprechen hier bei jungen Menschen von einem Altersunterschied von minnigens 7 Jahren.
Die Mutter war bei zeugung des Kindes nimma volljährig.
Warum also nicht zunächst mal mit den Eltis quaken ?Lass' mal nachzittern, warum es da nicht allgemein Beratschlagung zu einer eigenen ( gemeinsamen ) WHG sein kann.
mfg
allo
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Warum sollten die Eltern gehört werden.Sie sind volljährig und haben ein Kind.Die Wohnung ist also möglich und mit den Eltern hat das nichts mehr zu tun.
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[quote='Allo','https://neu.sozialleistungen.info/forum/thread/?postID=67238#post67238']Hallo,
Hat er doch momentan auch noch. Seine Mama schläft halt noch mit drin.
Ich unterstelle seiner Mama ( also Der des Vaters ) aber grundlegend mal Kenntnis und Verantwortungsbewusstsein, dass ihr Filius ein Kind zeugte. Soweit dürfte es am Filius liegen, das Baby notfalls in seiner WHG zu hüten, wenn Du nach Ende Deiner Mutterschaft z.B. eine Ausbildung etc. für Deine eigene Zukunft nachholen musst / willst. Du warst ja vermutlich noch keine18, als er Dir das Kind " ...einpflanzte ..."
( Sorry, aber das war meine größtmögliche Ausdrucksweise der Neutralität für Euch beiden jungen Eltis )
Supi, dann schau auch nach, dass Du dieses Vorhaben mit partnerlicher Beteiligung auch durchziehen kannst. Eine Ausbildung ist planbare Vollzeit.
Dann weiss " Papa " noch, in welchem Zeitfenster zumindest vorerst sein " Zeitloch " in Minijob / Teilzeit liegen könnte.
Dazu seien auch Ihm beide Daumen zum Erfolg gedrückt.Ich sehe in dem bisher Gesagtem aber immer noch keinen zwingenden Grund, warum ihr deswegen jeweils bei Euren Eltis ausziehen solltet.
Im Bezug auf Deine Wunsch nach Ausbildung sehe ich da zunächst noch die Sicherheit auf Deiner Seite, wenn alles vorerst wie beschrieben bleibt.mfg
allo[/QUOT
ich war schon 18 zur zeugung des kindes
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Hi. Vom Amtwegen braucht ihr keinen Grund, zusammen ziehen zu wollen. Ihr seit eine Familie. Was läge da nicht näher, als eine solche zu leben? Also wie schon gesagt könnt ihr zusammen ziehen und bekommt als BG Leistungen der ARGE. Macht euch am besten einen Termin aus, damit ihr den Mietspiegel an eurem Ort erfragen könnt, um euch eine geeignete Wohnung zu suchen. Auch könnt ihr Kinderzimmer-Erstausstattung bei der ARGE beantragen oder ihr geht mal zur Diakonie o.ä. Da kann man zur Wohnungseinrichtung und für`s Kind auch Gelder beantragen aus einer Stiftung.
Alles Liebe für euch.
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