Gerichtvollzieher und Rechtsanwalt

  • Hi,
    nach viel Probleme mit meiner Ex-Frau habe ich mich entschieden sie scheiden lassen. Dafür bin ich zu einer Rechtsanwältin gegangen und meine Zituation geschildert gesagt dass ich nicht reich bin, aber wenn mir eine bestimmte summe von Kosten vorschlagen werde ich weiter machen. Sie hat eine Summe vorgeschlagen was ich akzeptiert habe.
    Wir sind vor Gericht gegangen und Prozess erfolgreich zu Ende gekommen ist und ich habe auch ganze Summe bezahlt. Da ich Iraner bin nach fast 2 Jahren hat sie erneut eine Rechnung mir geschicckt und ca. 800,00€ nachzahlung verlangt. Ich habe sie angerufen um den Grund dafür wissen, aber sie weigert sich mit mir zu sprechen.Ihre sekräterin sagt dass ich das Geld sofort zahlen muß.
    Ich habe es nicht bezahlt bis einen Brief vom Gericht bekommen dass ich vor Gericht kommen muss. Ich bin vor Gericht gegangen und ich habe Eindruck gewonnen dass der Richter und Rechtsanwältin irgenwie befreundet waren. Der Richter hat meine Verteidigung nicht gehört und sagt dass ich das Geld zahlen muss!
    Da ich seit zwei Jahre arbeitslos und HarzIV Empfänger bin, bin ich nicht in der Lage das Geld bezahlen.
    Heute 23.08.2011 habe ich einen Brief von Gerichtsvollzieherin erhalten, dass sie am 7.9.11 wieder kommen will.
    Kann jemand mir Ratgeben, was ich zu tun habe?
    Ich habe fast keine wertvolle sache. TV und Sofa und computer auch sind nicht besonderes wert.
    Ich werde dankbar für jede Rat.

  • Wenn du dir einen Anwalt nimmst, dann kostet das meist einiges Geld. Ich weiß, das man bei einer Scheidung wohl auch für die Gerichtskosten Hilfe beantragen kann, sofern man nicht in der Lage ist die Kosten selbst zu tragen.Ansonsten hättest du gleich zu Anfang, eine Ratenzahlung vereinbaren können.Jetzt bist du da etwas spät dran.Ich gehe mal davon aus, das die Zusatzrechnung korrekt war oder hast du für die Kostenvereinbarung etwas schriftliches in der Hand.Im Bezug auf den Gerichtsvollzieher, wirst du den erstmal in deine Wohnung lassen müssen.Keine Angst der wird dir nichts pfänden, wenn du nichts wertvolles hast.Du kannst dann entweder dem GV eine Ratenzahlung anbieten, oder du zahlst nicht, dann wirst du wohl die eidesstattliche Versicherung ablegen müssen.Damit mußt du zwar erstmal nichts bezahlen, bekommst deine Schulden aber auch nicht los.

  • Ich frage mich, was das für eine Anwältin ist, die dir nicht sagt, dass du PKH / VKH beantragen sollst. Vor allem weils für die Anwältin auch ein sehr großer Vorteil ist, da sonst eben genau dies passiert, was geschehen ist..