Jobcenter fordert Vermögensinformationen

  • Hi,


    ein Mann hat ein Kind aus 1. Ehe (8 Jahre). Die Mutter erhält Hartz 4.
    Die Mutter erhält Unterhaltsvorschuss in Höhe von 180 Euro. Diese 180 Euro zahlt der Mann von seinem Einkommen (1050 netto) an das Jugendamt monatlich zurück. Es existieren keine Rückstände.


    Nun fordert das Jobcenter eine Auskunft zu den Vermögensverhältnissen des Mannes. Begründung seitens des Jobcenters: Die 180 wären ja zu wenig, die Mutter bekäme für das Kind knapp 80 Euro vom Jobcenter zusätzlich (wird sich auf die 272 Euro Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle beziehen - vermute ich mal) - und dieses Geld kann das Jobcenter zurückfordern.


    Nun die Frage: Welche Freigrenzen gelten nun für den Mann beim JOBCENTER? (Beim Jugendamt gilt wohl 950 Euro Selbstbehalt - momentan hat er 870 Euro über). Gelten da die gleichen Regeln? Oder haben die wieder andere "Freigrenzen"?


    Und noch eine Frage:
    Der Mann heiratet wieder. Welchen Selbstbehalt hat er jetzt? Die 2. Frau verdient 200 Euro.
    Ich weiß dass der Selbstbehalt gekürzt werden kann auf 770 Euro wenn die 2. Frau was verdient - weil sie ja zum Haushalt beitragen kann und so. Nur was ist bei so einem Verdienst?


    Noch zur Klarstellung:
    Es geht nicht darum, das Kind um sein Geld zu "prellen", aber es geht darum rauszukriegen wozu man gesetzlich verpflichtet ist und wozu nicht.


    Es gibt einen Unterhaltstitel über 100 % des jeweils gültigen Unterhaltes (beim Jugendamt ausgefüllt und unterschrieben).

  • Hallo,


    Also aus diesem Text werd Ich nicht ganz schlau!!


    Jobcenter fordert Nachweis über Vermögen wegen Unterhalt? Warum die Unterlagen liegen doch alle beim Jugendamt, also darauf verweisen, die sollen sich da die Info herholen, wenn Vermögen bestehen würde hätte das JU schon zugeschlagen.



    Der Selbstbehalt ist weiterhin 950€ auch bei Heirat, auch hier kann das Jobcenter nix machen. Und nur mal vorab weder Jugendamt noch Jobcenter haben das RECHT irgendwas zu kürzen, das DARF und KANN nur ein GERICHT, auch wenn sie es Dir gerne Einreden.


    Als letztes wie kommst Du darauf das kein Rückstand besteht vom Unterhalt, wenn ein Titel über 100% besteht aber nur 180€ gezahlt werden? Die Differenz läuft als Schulden auf und kann später nachgefordert werden!!!



    Das Jobcenter hat mit dem Unterhalt nix mehr zu tun, das geht über das Jugendamt, das Jobcenter soll sich ans JU wenden und dort alle Unterlagen einsehen.
    Ich würd dem Jobcenter mal schreiben, das der KU-Anspruch schon gepüft wurde samt Vermögenswerte und es zu einer Mangelfall berechnung kam, weitere Info´s bitte beim zuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes erfragen.


    gruß Sundown

  • Also seitens des Jugendamtes heißt es, es bestünden keine Rückstände. Habe auch eine Kontenaufstellung vorliegen. Da steht halt drin wieviel "reingeht und rausgeht". Und das ist auf 0. Das Jugendamt zahlt wohl 180 Euro (als Unterhaltsvorschuss) und diese 180 Euro werden monatlich an das Jugendamt vom Vater gezahlt.


    Das Jobcenter sagt nun der Bedarf eines Kindes wäre ja höher (272 Euro) und die Differenz zahlt das Jobcenter. Also sagen die. Und deshalb prüfen sie, ob der Vater ans Jobcenter auch nochwas zahlen muß/darf/kann/soll. Und daraus werde ich eben auch nicht schlau - was das Jobcenter damit zu tun hat.


    Kann es sein dass der Unterhaltsvorschuss nur 180 Euro maximal ist? Auch wenn der Bedarf bei 272 Euro liegt? (So ne Art Obergrenze für Unterhaltsvorschuss).
    Könnte es sein, dass beim Jobcenter jetzt Schulden auflaufen und der Vater weiß das gar nicht? Bzw. wird jetzt erst darauf aufmerksam (weil halt der Überprüfungsschrieb gekommen ist). Ist sowas überhaupt möglich?


    Oder fordert das Jobcenter jetzt keinen Unterhalt mehr ein sondern Sozialleistungen?

  • Guten Morgen,


    Also der Unterhaltsvorschuß für ein 8 Jähriges Kind beträgt derzeit 180€, wobei der Bedarf laut Tabelle z.zt. 272€ liegt.
    Die 180€ zahlst Du ja zurück, somit wird der Uvg ausgeglichen. Also beim Jobcenter werden kein Schulden auflaufen, solange du nicht Leistungsfähig bist.
    So ganz blick Ich aber immer noch nicht da durch, denn wie gesagt der Titel beläuft auf 100% und für die hast du dich verpflichtet, daher verstehe Ich nicht warum Du als Rückstand 0€ hast.


    Nur mal ein Beispiel:
    Du bekommst jetzt einen Job mit Netto 1400€, dann mußt Du laut Titel 272€ zahlen, plus die Differenz von 92€ pro monat.



    Das Jobcenter wird wohl versuchen,ihren Teil der Sozialleistung für das Kind von dir zurückzuholen, du bist aber gegenüber dem Jobcenter gar nicht mehr zur Auskunft verpflichtet, oder kann es sein das Keine Beistandschaft besteht beim Jugendamt?



    Aber wir gehen die Sache jetzt mal anders an;


    So wie hoch ist dein Einkommen Netto?
    Wieviele KM bis zur Arbeit?
    Hast Du Immobilen, Festgeld,Sparbücher oder sonst irgendwelche Wertanlagen.


    Wenn Du nix hast außer dem Einkommen von 1050€ netto, kann das Jobcenter dir nichts holen, dann schick einfach die Unterlagen mit dem Text" Sehr geehrte Damen und Herren, Ich sehe keine erhöhung des KU aufgrund eines Mangelfalls, weitere Vermögenswerte stehen mir nicht zur Verfügung, was keine Erhöhung des Unterhaltsbetrages rechtfertigt.

  • Also Einkommen ist 1050 netto, 7 KM zur Arbeit. Kein Vermögen vorhanden (keine Sparbücher, keine Immobilien, kein Festgeld usw).


    Ich muß mal die Papiere durcharbeiten - evtl. wurde der Unterhalt reduziert? Also nicht per Abänderungsklage (die habe ich nie geführt) sondern per "Beschluss" o.ä.


    Momentan hab ich Sorge, dass da "heimlich" beim Jobcenter was aufläuft. Beim Jugendamt selbst waren auch Rückstände, aber die konnten abgetragen werden. Und na ja, dabei soll es bleiben...

  • Mir stellt sich die Frage, warum das Jobcenter überhaupt was damit zu tun hat. Wenn dem Kind 272 Euro zustehen - warum zahlt das Jugendamt das nicht vollständig (anstatt nur 180 Euro) und kümmert sich dann um die "Eintreibung"? Warum wird das aufgeteilt?

  • Guten Morgen,,


    die 180€ sind UVG vom Jugendamt, der Bedarf laut HARTZ IV wäre aber höher plus wie Turtle schon schrieb noch Mietanteil von der Arge gezahlt wird.


    Also so wie sich ganze hier liest, würd Ich mal sagen die Arge versucht hier, das Geld aus den Titel einzutreiben.
    Du hast leider einen 100% Titel Unterschrieben und das ist hier das Problem!!!!! Obwohl Du keine 100% zahlen kannst.
    Jetzt wird Dir nix anders übrig bleiben, als per Anwalt eine Abänderungsklage einzureichen, Du mußt zum Amtsgericht Dir einen Beratungsgutschein holen, und dann zum Anwalt für Familienrecht der den Fall prüft und dann den Titel per Gericht abändert läßt, er wird wohl in deinem Fall noch PKH beantragen.


    Anders sehe Ich hier keine Chance Ruhe zu bekommen.


    gruß Sundown

  • Na ja, die JCs machen die Unterhaltsüberprüfung unabhängig vom Titel. Im Normalfall reicht es, einfach auf die Rechtswahrungsanzeige zu antworten und Auskunft zu erteilen incl. der notwendigen Nachweise. Wenn das JC feststellt, dass keine Unterhaltsfähigkeit (über das bereits Gezahlte) vorliegt, wird da auch nichts groß passieren. Denn wenn, hätte das JC gar keine RWA rausgeschickt, sonder aufgrund des übergegangenen Unterhaltsanspruches und des vorliegenden Titels gleich versucht zu pfänden usw...


    Turtle

  • Also das heißt, wenn die jetzt zu der Erkenntnis kommen dass nichts weiter zu zahlen ist/nichts weiter gezahlt werden kann (außer die momentan 180 Euro die bezahlt werden) - dann laufen da keine Rückstände auf? Nur darum gehts mir momentan - dass nicht plötzlich irgendwelche Rückstände vom Himmel fallen.
    (Bei der Unterhaltsvorschusskasse gabs auch Rückstände welche aber glücklicherweise abgetragen werden konnten. Dabei soll es bleiben.)

  • Ich poste bewusst in meinem alten Thread weil es genau um die Fortsetzung dieser Angelegenheit geht:


    Der Kindsvater zahlt 180 Euro an das Jugendamt (welches es als Unterhaltsvorschuss an die Mutter zahlt). Das Jobcenter hat damals geprüft ob der Kindsvater darüber hinaus noch an das Jobcenter etwas zahlen muß (weil das JC den Unterhalt wohl aufstockt oder so - ich vermute es geht um die 92 Euro Differenz zur Düsseldorfer Tabelle).


    Nun hat der Kindsvater eine Einkommensänderung: Er bekommt zukünftig von der BG eine Rente wegen einem Arbeitsunfall (ist aber weiterhin voll berufstätig). Nun gibts halt Erwerbseinkommen + Rente.


    Auf dem damaligen Bescheid vom JC steht ja, dass sie quasi jetzt nichts fordern - man aber seine Einkommensänderungen melden muß.


    Der Rentenbescheid ist jetzt am Samstag gekommen. Darin wird die Rente gewährt. Diesen Bescheid werden wir denen natürlich zukommen lassen (müssen). Nun bekommt er auch eine Nachzahlung - denn die Rente wird rückwirkend seit 15.08. gewährt. Es ist eine Nachzahlung von knapp 730 Euro entstanden.


    Das Jobcenter kann, davon geh ich aus, für die Zukunft natürlich die 92 Euro verlangen. Aber: Kann das JC auch rückwirkend bis 15.08. Geld verlangen? Wir wussten selber nicht ob und wenn ja welche Erwerbsminderung zu erwarten ist, was das in Euro bedeutet. Das wissen wir seit Samstag. Wenn wir das jetzt also gleich melden - ist mit einer Rückforderung (wären so ca 330 Euro - meiner Berechnung nach) zu fürchten?